FTG-News 2021-38 – Corona – 3G am Arbeitsplatz – Verlängerung telefonische Krankschreibung – Sicher durch den Winter

Nachfolgend einige aktuelle Informationen zu Corona:

  1. BDA – FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier veröffentlicht, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beleuchtet, z. B. zum Umgang mit mobilen Beschäftigten, mit externen Dienstleistern, mit Zeitarbeitnehmern sowie zudem auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das FAQ ist als Anlage beigefügt.

  1. Telefonische Krankschreibung wurde verlängert

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung über den 31.12.2021 bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber nach wie vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

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Corona – 3G am Arbeitsplatz – Verlängerung telefonische Krankschreibung – Sicher durch den Winter

Nachfolgend einige aktuelle Informationen zu Corona:

  1. BDA – FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier veröffentlicht, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beleuchtet, z. B. zum Umgang mit mobilen Beschäftigten, mit externen Dienstleistern, mit Zeitarbeitnehmern sowie zudem auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das FAQ ist in unserem Mitgliederbereich als Anlage beigefügt.

  1. Telefonische Krankschreibung wurde verlängert

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung über den 31.12.2021 bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber nach wie vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

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FTG-News 2021-37 – Energiekostenvergleich für Pkw an Tankstellen – Neue Werte vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht

Zu Sinn bzw. Unsinn des Energiekostenvergleichs haben unser Dachverband ZTG e.V. und wir uns sowohl gegenüber der Mitgliedschaft wie auch der Öffentlichkeit sicherlich deutlich genug geäußert. Auf Wiederholungen möchten wir an dieser Stelle verzichten.

Wichtig für die Tankstellen, die von der Regelung betroffen sind und von denen es wahrscheinlich nicht so viele gibt, wie der Gesetzgeber dachte: Spätestens am 5. Januar 2022 (vierter Werktag des neuen Quartals) müssen sie die Informationen in der vom BMWI am 1.12. aktualisierten Fassung aushängen. Die unten beigefügte Grafik zeigt diese „aktuelle“ Fassung (Stand: Dezember 2021). „Aktuell“ bedeutet, dass die durchschnittlichen Kraftstoff- bzw. Energieträgerpreise des 3. Quartals 2021 zugrunde gelegt wurden. Bei den Stromkosten hat sich seltsamerweise gar keine Veränderung ergeben.

Tankstellenbetreiber, welche die Aushänge selbst ausdrucken wollen bzw. müssen, können die aktuellen Vorlagen in verschiedenen Größen von der Homepage des BMWI herunterladen.

Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen – Neue Werte vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht

Zu Sinn bzw. Unsinn des Energiekostenvergleichs haben unser Dachverband ZTG e.V. und wir uns sowohl gegenüber der Mitgliedschaft wie auch der Öffentlichkeit sicherlich deutlich genug geäußert. Auf Wiederholungen möchten wir an dieser Stelle verzichten.

Wichtig für die Tankstellen, die von der Regelung betroffen sind und von denen es wahrscheinlich nicht so viele gibt, wie der Gesetzgeber dachte: Spätestens am 5. Januar 2022 (vierter Werktag des neuen Quartals) müssen sie die Informationen in der vom BMWI am 1.12. aktualisierten Fassung aushängen.

Tankstellenbetreiber, welche die Aushänge selbst ausdrucken wollen bzw. müssen, können die aktuellen Vorlagen in verschiedenen Größen von der Homepage des BMWI herunterladen.

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FTG-News 2021-36 – Corona – Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 COVID-19-Erkrankung

Beigefügt erhalten Sie die vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales herausgegebenen Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung sowie erläuternde rechtliche Hinweise.

Bei diesen Hinweisen besonders wichtig ist die Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung durch den das Bundesarbeitsministerium beratenden Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Nach § 11 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau u. a. keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 3 in einem Maße in Kontakt kommt bzw. kommen kann, die für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

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Corona – Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 COVID-19-Erkrankung

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung sowie erläuternde rechtliche Hinweise herausgegeben.

Bei diesen Hinweisen besonders wichtig ist die Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung durch den das Bundesarbeitsministerium beratenden Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Nach § 11 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau u. a. keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 3 in einem Maße in Kontakt kommt bzw. kommen kann, die für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

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FTG-News 2021-35 Corona – Schwerpunktkontrollen der Arbeitsschutzbehörden NRW zu 3G am Arbeitsplatz

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die zuständigen Arbeitsschutzbehörden bei den fünf Bezirksregierungen aufgefordert, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit aktuell auf Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weiterer arbeitsplatzbezogener Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht zu legen.

Arbeitsschutz- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte, dass die Behörden vor Ort scharf vorgehen werden und bei Verstößen mit spürbaren Konsequenzen zu rechnen sei. Werden die 3G-Kontrollen durch die Arbeitgeber nicht umgesetzt, droht ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro. Sofern Beschäftigte sich ohne die ausreichenden Nachweise in den Arbeitsstätten aufhalten, drohen auch ihnen Bußgelder in Höhe von 250 Euro. Sollte die Nutzung gefälschter Nachweise auffallen, droht zudem ein strafrechtliches Verfahren.

Die angeordnete Schwerpunktsetzung bei den Arbeitsschutzkontrollen gilt zunächst bis zum 24. Dezember 2021.

Corona – Schwerpunktkontrollen der Arbeitsschutzbehörden NRW zu 3G am Arbeitsplatz

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die zuständigen Arbeitsschutzbehörden bei den fünf Bezirksregierungen aufgefordert, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit aktuell auf Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weiterer arbeitsplatzbezogener Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht zu legen.

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Corona – Warnstufe 2 in großen Teilen Niedersachsens

Ab morgen, Mittwoch, 01.12.2021, gilt in fast allen niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2 (2Gplus-Regel).

Tankstellen zählen grundsätzlich zum grundversorgenden Einzelhandel, sodass hier bei Einhalten des Abstandsgebotes weiterhin das Tragen einer medizinischen (OP-)Maske genügt. Im Bistro-Bereich greift jedoch die 2G-Plus-Regel, sodass hier die Plicht zum Tragen von FFP2-Masken sowie zur Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses besteht.

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FTG-News 2021-34 – Corona – Warnstufe 2 in großen Teilen Niedersachsens

Ab morgen, Mittwoch, 01.12.2021, gilt in fast allen niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2 (2Gplus-Regel).

Tankstellen zählen grundsätzlich zum grundversorgenden Einzelhandel, sodass hier bei Einhalten des Abstandsgebotes weiterhin das Tragen einer medizinischen (OP-)Maske genügt. Im Bistro-Bereich greift jedoch die 2G-Plus-Regel, sodass hier die Plicht zum Tragen von FFP2-Masken sowie zur Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses besteht.

In der Praxis wird diese Unterscheidung nur schwer umzusetzen sein. Wie wir von einigen Mitgliedern hörten, haben diese bereits auf ausschließlichen Außerhausverkauf umgestellt oder werden dies ab dem 01.12.2021 einführen. Auch aus unserer Sicht dürfte dies ein pragmatischer Ansatz sein, schon um weitere Diskussionen mit Kunden (und auch den Ordnungsdiensten) zu vermeiden.

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