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Bericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundekartellamt hat in der letzten Woche den (beiliegenden) Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für das dritte Quartal 2025 veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Erkenntnisse sind hauptsächlich:

  • Regionale Unterschiede bei Spritpreisen:  Je nach Bundesland zahlt man für E5 bis zu 5 Cent/Liter mehr oder weniger. Auf regionaler Ebene sind die Unterschiede sogar noch größer – über 20 Cent/Liter.
  • Besonders günstig sind etwa Teile von Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bayern – vor allem in Ostdeutschland gibt es Regionen mit auffällig hohen Preisen.
  • Entwicklung der Kraftstoffpreise im 3. Quartal 2025: E5, E10, Diesel mit erneut leichtem Anstieg seit September
  • Stadt-Land-Vergleich: Kaum Unterschiede im Preisniveau, trotz ungleicher Tankstellenverteilung

Der Bericht hat dieses Mal viele Presseberichte zur Folge gehabt, die teilweise sehr populistisch („Der Osten wird abgezockt“) gehalten waren. Die Autoren solcher Beiträge haben den Bericht ganz offensichtlich nicht komplett gelesen oder waren, falls doch, mehr an Click-Zahlen im Internet als an seriöser Berichterstattung interessiert. Denn im Bericht spricht das Bundeskartellamt durchaus mehrere mögliche Erklärungen für Preisunterschiede zwischen Regionen an. Dazu zählen:

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Das Tankstellennetz am 01.07.2025

Der EID hat die Tankstellenbestandszahlen zur Jahresmitte 2025 veröffentlicht. Erstmals verfügt danach das deutsche Straßentankstellennetz über weniger als 14.000 Stationen. Die Zahl ist innerhalb eines halben Jahres um 71 auf noch 13.947 Stationen geschrumpft. Die Entwicklung gleicht der des Vorjahres, in dem die Netzschrumpfung ebenfalls fast ausschließlich im ersten Halbjahr stattfand. Einschränkend muss man sagen, dass der tatsächliche Rückgang der EID-Bestandszahlen um 20 Stationen geringer ausfällt: Wie wir schon im letzten Jahr mutmaßten, gab es bei der Übertragung der OMV-Tankstellen auf die Zahl der Esso-Stationen einen Zählfehler in dieser Größenordnung.

Ob dieser zahlenmäßige Rückgang, den der EID in Zusammenhang mit einem allgemeinen „Aufräumen im Downstreamsektor“ sieht, erst der Anfang einer noch viel stärkeren Netzschrumpfung ist (was wir oft von Medienvertretern gefragt werden), lässt sich derzeit noch nicht sagen. In der in der gleichen Ausgabe dieser EID-Sonderausgabe wird der Vorstandsvorsitzende der Westfalen AG mit den Worten zitiert: „Im Tankstellengeschäft differenzieren wir klar zwischen dem bestehenden fossilen Geschäftsmodell und der künftigen Ausrichtung. Neue Investitionen in rein fossile Tankstellen tätigen wir, abgesehen von punktuellen Ertüchtigungsmaßnahmen, nicht mehr.“ Vor dem Hintergrund der als „Vision Westfalen 2030“ bezeichneten Strategie seines Unternehmens und seiner persönlichen Überzeugung, dass sich die Elektromobilität im Pkw-Bereich „über kurz oder lang in Deutschland durchsetzen“ werde, eine verständliche Position, die aber andere mittelständische Firmen nicht unbedingt teilen.

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Bayerisches Ladenschlussgesetz

Das früher bundesweit geltende Ladenschlussgesetz ist seit dem 1. August 2025 nun endlich bundesweit außer Kraft. Bereits seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeit bei den Bundesländern, die daraufhin nach und nach eigene Gesetze über den Ladenschluss verabschiedeten, die durchgängig längere allgemeine Öffnungszeiten erlaubten als das Bundesgesetz.

Nun, nach fast 20 Jahren, hat sich auch Bayern vom Bundesgesetz verabschiedet – seit dem 1. August gilt dort das neue Bayerische Ladenschlussgesetz. Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr sind allerdings auch darin unverändert geblieben. Änderungen gibt es in der Darstellung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hauptsächlich in diesen Punkten:

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...