Neueste Nachrichten

Das Tankstellennetz am 01.07.2025

Der EID hat die Tankstellenbestandszahlen zur Jahresmitte 2025 veröffentlicht. Erstmals verfügt danach das deutsche Straßentankstellennetz über weniger als 14.000 Stationen. Die Zahl ist innerhalb eines halben Jahres um 71 auf noch 13.947 Stationen geschrumpft. Die Entwicklung gleicht der des Vorjahres, in dem die Netzschrumpfung ebenfalls fast ausschließlich im ersten Halbjahr stattfand. Einschränkend muss man sagen, dass der tatsächliche Rückgang der EID-Bestandszahlen um 20 Stationen geringer ausfällt: Wie wir schon im letzten Jahr mutmaßten, gab es bei der Übertragung der OMV-Tankstellen auf die Zahl der Esso-Stationen einen Zählfehler in dieser Größenordnung.

Ob dieser zahlenmäßige Rückgang, den der EID in Zusammenhang mit einem allgemeinen „Aufräumen im Downstreamsektor“ sieht, erst der Anfang einer noch viel stärkeren Netzschrumpfung ist (was wir oft von Medienvertretern gefragt werden), lässt sich derzeit noch nicht sagen. In der in der gleichen Ausgabe dieser EID-Sonderausgabe wird der Vorstandsvorsitzende der Westfalen AG mit den Worten zitiert: „Im Tankstellengeschäft differenzieren wir klar zwischen dem bestehenden fossilen Geschäftsmodell und der künftigen Ausrichtung. Neue Investitionen in rein fossile Tankstellen tätigen wir, abgesehen von punktuellen Ertüchtigungsmaßnahmen, nicht mehr.“ Vor dem Hintergrund der als „Vision Westfalen 2030“ bezeichneten Strategie seines Unternehmens und seiner persönlichen Überzeugung, dass sich die Elektromobilität im Pkw-Bereich „über kurz oder lang in Deutschland durchsetzen“ werde, eine verständliche Position, die aber andere mittelständische Firmen nicht unbedingt teilen.

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Bayerisches Ladenschlussgesetz

Das früher bundesweit geltende Ladenschlussgesetz ist seit dem 1. August 2025 nun endlich bundesweit außer Kraft. Bereits seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeit bei den Bundesländern, die daraufhin nach und nach eigene Gesetze über den Ladenschluss verabschiedeten, die durchgängig längere allgemeine Öffnungszeiten erlaubten als das Bundesgesetz.

Nun, nach fast 20 Jahren, hat sich auch Bayern vom Bundesgesetz verabschiedet – seit dem 1. August gilt dort das neue Bayerische Ladenschlussgesetz. Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr sind allerdings auch darin unverändert geblieben. Änderungen gibt es in der Darstellung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales hauptsächlich in diesen Punkten:

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DHBW Heilbronn – Retail Innovation Days und Whitepaper zu „Smart Store 24/7 und Tankstellen/E-Ladeparks“

Der bekannte Personalmangel und die steigenden Personalkosten führen dazu, dass immer mehr Tankstellen- und Tankstellennetzbetreiber sich mit dem Einsatz von Smart Stores oder Automaten als Personalersatz oder –ergänzung an Tankstellen beschäftigen. Das Interesse an diesem Thema zeigte sich auch auf den letzten beiden Tankstellenmessen „uniti expo 2024“ und „Tankstelle & Mittelstand ‘25“. Tatsächlich gibt es inzwischen über 700 Smart Stores in Deutschland, jedoch erst ca. 20 in Verbindung mit Tankstellen oder Ladeparks.

Am 15. und 16. Juli 2025 fanden die von der DHBW Heilbronn veranstalteten Retail Innovation Days mit einem RID Special „Smart Stores 24/7 – Die Kunden im Fokus“ auf dem Bildungscampus in Heilbronn statt. Es gab 20 Vorträge und Diskussionen zu folgenden Themen:

  • Grab & Go, Selfscanning, RFID, App, Smart Fridges
  • Nahversorgung, Direktvermarktung, Travel Retail, Metzger & Bäcker
  • Exklusive Marktforschungsergebnisse (4 Studien), die erstmals auf den Retail Innovation Days präsentiert werden

Alle verfügbaren Präsentationen der Veranstaltung kann man sich unter diesem Link ansehen:

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...