Zwar gehen die Wetterprognosen für die nächsten Wochen von einem eher warmen Winter aus, doch erstens sollen sich auch Meteorologen schon geirrt haben und zweitens hat der kalendarische Winter noch gar nicht begonnen.
Deswegen wiederholen wir lieber unsere Hinweise zu einem uns in dieser Jahreszeit immer wieder beschäftigenden Thema: Die Verkehrssicherungspflicht auf dem Tankstellengelände und insbesondere vor der und rund um die Waschanlage.
Grundsätzlich gilt: Rutschgefahr für Kunden durch Laub, Schnee und Eis muss vermieden werden. Auf dem Tankstellengelände muss geräumt oder gestreut werden, solange die Tankstelle geöffnet ist. Im Laufe der Jahre haben die Gerichte die Maßstäbe für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch Tankstellenbetreiber immer strenger gesetzt. Das OLG Köln hat bereits vor vielen Jahren entschieden, der Betreiber einer Autowaschstraße habe Vorkehrungen zu treffen, dass Kunden in dem ihnen zugänglichen Bereich auf Glatteis oder Altschnee keinen Schaden erleiden.
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