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Neueste Nachrichten

Ausgleichsabgabe und Anzeigeverfahren zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wird die vorgeschriebene Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht erreicht, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitslatz eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Die Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz beträgt:

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TotalEnergies verkauft das deutsche Tankstellennetz an Couche-Tard

Erst vor kurzem hat sich unser Dachverband ZTG e.V. in einem noch nicht veröffentlichten Interview gegenüber einer Fachzeitschrift geäußert, dass bei Unternehmen mit Tankstellennetzen Mittelständler und integrierte Mineralölkonzerne sich u.a. dadurch unterscheiden, dass es bei ersteren hauptsächlich darum geht, wie man Tankstellen betreibt, bei letzteren jedoch auch immer, ob man sie in einem Markt noch weiter betreibt. Zuletzt sah man dies in Deutschland an den Beispielen Esso und OMV. Ab heute wird die Liste durch TotalEnergies ergänzt. Relativ zeitgleich mit der Veröffentlichung der entsprechenden Pressemitteilung zum Verkauf des deutschen und niederländischen Tankstellengeschäfts von TotalEnergies an den kanadischen Convenience-Konzern Couche-Tard erhielten wir dankenswerterweise eine Mail von Christian Howe, Direktor Tankstellen der TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH, aus der wir zur Vermeidung von Missverständnissen nicht zitieren, sondern sie nachstehend in voller Länge wiedergeben:

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Tankbetrug

Wir möchten auf eine Art des Tankbetrugs hinweisen, die aktuell vermehrt vorkommt.

Die Täter betanken hierbei ein Fahrzeug bis zum Maximalbetrag. Danach wird der Shop ohne Schutzmaske betreten und an der Kasse darum gebeten, die Zapfsäule wieder freizuschalten, da das Fahrzeug noch nicht voll betankt sei. Die Bezahlung soll nach Abschluss des gesamten Tankvorgangs erfolgen.

Dies wird – auch unter Befüllung im Fahrzeug befindlicher weiterer Tankbehältnisse – teilweise mehrfach wiederholt und dann die Fläche ohne Bezahlung verlassen – was zu entsprechend hohen Schadenssummen führt.

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und weisen (neuerlich) darauf hin, dass das Freischalten von Tanksäulen ohne vorherige Bezahlung untersagt ist!

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...