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Umsatzsteuer – Ermäßigter Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen seit 01.01.2026 – Merkblatt des ZDH

Die Umsatzsteuer auf Speisen in gastronomischen Betrieben wurde bekanntlich zum 01.01.2026 dauerhaft von 19% auf 7% gesenkt. Getränke bleiben weiterhin mit 19% besteuert. Diese Umstellung betrifft alle Restaurants, Cafés, Imbisse, Caterer und Hotelbetriebe – und eben auch Bistros in Tankstellen.

Auch mit der neuen Regelung gibt es weiter eine Reihe von „Fallstricken“, bspw. bei der Abgabe von Speisen und Getränken zum Pauschalpreis, aber auch bei der Behandlung von Gutscheinen und Anzahlungen.

Hilfreich bei solchen Fragen ist ein aktualisiertes Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, das viele Hinweise zur neuen Rechtslage gibt, aber natürlich nicht die Steuerberatung im Einzelfall ersetzen kann.

Erhöhung Mindestlohn und Erhöhung der Mindestvergütung für Auszubildende

Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2026 auf 13,90 € / Stunde. Die Erhöhung wirkt sich auf Minijobs aus, indem die Verdienstgrenzen dynamisch an den Mindestlohn angepasst werden. Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt dann bei 603,00 € monatlich. Die maximale Arbeitszeit pro Monat bleibt bei 43 Stunden und orientiert sich weiterhin an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge bezüglich der vereinbarten Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an.

Durch die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603,00 € verschiebt sich auch die untere Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich. Der Midijob beginnt ab dem 01.01.2026 bei einem Verdienst von 603,01 €. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2.000,00 € monatlich. Zu beachten ist hierbei, dass bisherige Midijobs mit einem Verdienst bis 603,00 € dann keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen mehr sind. Die Beschäftigten verlieren dadurch ihren Krankenversicherungsschutz, wenn der Verdienst nicht entsprechend erhöht wird. Eine Bestandsschutzregelung ist nicht vorgesehen. Bitte prüfen Sie auch hier Ihre Arbeitsverträge bezüglich der vereinbarten Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an.

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Amtlicher Mineralölabsatz August 2025

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gab es offenbar nach der Umstellung der Datenverarbeitung zum Mineralölabsatz weiterhin Probleme. Jedenfalls veröffentlichte das BAFA erst am 25. November auf einen Schlag die Monatsstatistiken für die ersten acht Monate des Jahres 2025. Von einer Veröffentlichung der Daten im früheren normalen Rhythmus kann daher weiterhin keine Rede sein.

Wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres entwickelten sich die Absätze von Diesel- und Ottokraftstoff unterschiedlich, in diesem Jahr jedoch mit umgekehrten Vorzeichen. Bei OK gab es in den ersten acht Monaten einen leichten Rückgang in Höhe von 0,5 %, der Dieselabsatz hingegen stieg in dieser Zeit um 2,5 %.

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...