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Pressevertrieb in Deutschland – Neustrukturierung des Presse-Grossos und Hinweise für Tankstellenbetreiber

Mehrere Mitgliedsbetriebe haben uns in den vergangenen Tagen Schreiben zugeleitet, die sie im Zusammenhang mit einer geplanten Neuordnung des deutschen Presse-Grossos erhalten haben. Die Schreiben stammen aus zwei gegensätzlichen Lagern und enthalten teilweise widersprüchliche Botschaften. Nachstehend erläutern wir die Hintergründe und geben Hinweise zum Umgang mit den Schreiben.

1. Hintergründe

Das deutsche Presse-Grosso wird seit langem in der bekannten Form betrieben: Derzeit sind 13 regionale Pressegroßhändler in jeweils festen Gebieten exklusiv für die Belieferung des Einzelhandels, darunter auch der allermeisten Tankstellen, mit Zeitungen und Zeitschriften zuständig. Das System gibt es seit Jahrzehnten, um den flächendeckenden, diskriminierungsfreien Zugang aller Verlage zum Einzelhandel zu sichern, und gilt als wesentliche Grundlage der deutschen Pressevielfalt. Kartellrechtlich wird es durch § 30 Abs. 2a GWB gestützt.

Diese Vorschrift verdient eine kurze Erklärung, weil sie im Streit um die geplante Reform eine zentrale Rolle spielt. § 30 Abs. 2a GWB ist eine 2013 eingeführte Ausnahme vom allgemeinen Kartellverbot, das eigentlich verbietet, dass sich Unternehmen einer Branche absprechen. Für den Pressevertrieb wurde diese Ausnahme geschaffen, weil der Bundesgerichtshof zuvor die zentralen Verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten als kartellrechtswidrig eingestuft hatte.

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Kraftstoffpreise in Deutschland und den Nachbarländern – Auswirkung der deutschen Energiesteuersenkung zum 1. Mai 2026

Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich das sogenannte Oil Bulletin, das die Kraftstoffverbraucherpreise in allen EU-Mitgliedstaaten ausweist – sowohl als Bruttoverbraucherpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben) als auch als Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer und Energiesteuer/Mineralölsteuer). Wir haben diese Daten für den 4. Mai 2026 ausgewertet und mit der Vorwoche (27. April 2026) verglichen.

Anlass ist die Senkung der deutschen Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum 1. Mai 2026 um netto 14,2 Ct/l. Einschließlich der darauf anfallenden Mehrwertsteuer von 19 % entspricht das einer rechnerischen Verbraucherentlastung von 16,9 Ct/l. Von mehreren Politikern, Automobilverbänden und Verbraucherorganisationen wird behauptet, dieser „Tankrabatt“ sei nicht bei den Verbrauchern angekommen. Ein Vergleich zu den deutschen Nachbarländern zeigt, was von diesem Vorwurf zu halten ist.

  1. Was bedeutet „Nettopreis“ – und was nicht?

Im Oil Bulletin der EU-Kommission ist der „Nettopreis“ definiert als der Verbraucherpreis ohne Mehrwertsteuer und ohne Energiesteuer (Mineralölsteuer, Accijnzen, Accises usw.). Alle anderen staatlichen Belastungen sind dagegen bereits im Nettopreis enthalten, insbesondere:

CO-Preise: Deutschland erhebt einen nationalen CO₂-Preis (nEHS/BEHG). Im Jahr 2026 entspricht dieser rechnerisch bis zu ca. 17 Ct/l bei Diesel. Andere Länder haben vergleichbare Systeme in unterschiedlicher Höhe – oder gar keines (z. B. Belgien, Polen).

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UNITI expo 2026 – Fachmesse in Stuttgart

In Kürze ist es wieder so weit: Die UNITI expo auf dem Gelände der Landesmesse Stuttgart öffnet vom 19.–21. Mai 2026 ihre Tore für Fachbesucher. Die Öffnungszeiten liegen am Dienstag, dem 19. Mai, und am Mittwoch, dem 20. Mai, jeweils zwischen 09:00 und 18:00 Uhr; am Donnerstag, dem 21. Mai, endet die Messe um 16:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1G62A). Der Stand steht auch als Treffpunkt für alle Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Die UNITI expo 2024 hatte neue Maßstäbe gesetzt: 470 Aussteller aus 37 Nationen und über 18.000 Teilnehmer aus 110 Ländern auf einer Ausstellungsfläche von 40.000 m²; rund die Hälfte aller Aussteller und Besucher kam aus dem Ausland. Auch in diesem Jahr können Besucher in den Ausstellungshallen einen umfassenden Überblick über Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive sowie Shop & Convenience gewinnen. Ergänzt wird das Ausstellungsprogramm durch die Future Mobility Lounge, auf der sich Innovationstreiber und Hersteller aus den Bereichen Elektromobilität, Wasserstoff, E-Fuels und weitere alternative Antriebe präsentieren.

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...