Neueste Nachrichten

Mineralölabsatzzahlen Juli 2026 – Der Tankrabatt war für den Staat längst nicht so teuer wie bisher dargestellt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Absatzzahlen für Juli 2026 veröffentlicht. Zusammen mit den Werten für die Monate davor liegt damit erstmals die Bilanz der Zeit während des ersten Tankrabatt dieses Jahres (Mai und Juni 2026, Senkung der Energiesteuer um 14,04 Cent je Liter, mit Mehrwertsteuereffekt eine Entlastung von 16,7 Cent brutto je Liter) und des Monats danach vor. Die Zahlen erlauben eine Antwort auf die in der Öffentlichkeit viel diskutierte Frage, was den Staat der Tankrabatt gekostet hat und ob er eine reine Mitnahmesubvention war.

Die Entwicklung des Inlandsabsatzes bei Motorenbenzin (bis 2025 „Ottokraftstoff”) und Dieselkraftstoff zeigt den Zusammenhang von Preis und Nachfrage sehr deutlich. Nach dem starken Preissprung infolge des Iran-Konflikts Ende Februar brach der Absatz zunächst stark ein, mit dem Tankrabatt im Mai und Juni stieg er deutlich über das Vorjahresniveau, nach dem Auslaufen des Rabatts im Juli ging er wieder genauso stark zurück wie vor dem Rabatt.

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Gehalt für Familienangehörige: Wann das Finanzamt das Arbeitsverhältnis anerkennt

In vielen Tankstellenbetrieben packt die Familie mit an: Der Sohn hilft an der Kasse, die Tochter übernimmt Büroarbeiten, der Ehepartner kümmert sich um Bestellungen und Abrechnung. Ob und wie sich eine solche Mitarbeit steuerlich sinnvoll in ein reguläres Arbeitsverhältnis überführen lässt, erläutern wir in diesem Rundschreiben.

Grundsatz: Verwandtschaft ist kein Hindernis

Angestellt werden können neben den eigenen Kindern auch Ehepartner, Eltern oder andere Angehörige. Für die steuerliche Anerkennung kommt es weniger darauf an, wer beschäftigt wird, sondern darauf, dass tatsächlich gearbeitet wird und das Arbeitsverhältnis ordentlich ausgestaltet ist. Wer nur gelegentlich einspringt und dafür regelmäßig Geld bekommt, hat noch kein belastbares Arbeitsverhältnis. Bei minderjährigen Kindern kommen zusätzlich arbeits-, familien- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben hinzu (dazu unten mehr).

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Neue Vertragsergänzungen der Circle K Deutschland GmbH im Zusammenhang mit dem Dover-Kassensystem

Circle K geht derzeit mit einem neuen Paket von Vertragsergänzungen auf seine Tankstellenpartner zu. Anlass ist die geplante Einführung des neuen Dover-Kassensystems, das in den kommenden Monaten schrittweise im deutschen Tankstellennetz ausgerollt werden soll. Gleichzeitig stellt Circle K die Tankstellenabrechnung auf ein neues ERP-Abrechnungssystem um. Die Pächter werden aufgefordert, die neuen Vertragsnachträge bis spätestens zum 30. September 2026 über DocuSign zu signieren.

Bevor wir auf den Inhalt eingehen, möchten wir in diesem Zusammenhang an die Erfahrungen mit den im vergangenen Jahr vorgelegten Vertragsnachträgen 83 (Eigenmarkenprodukte), 84 (Shop), 85 (Foodservice) und 86 (Kaffeekonzept) erinnern. Wie wir in unserem Rundschreiben 5/25 ausführlich dargestellt hatten, enthielten diese Nachträge umfassende Bezugsbindungen und weitreichende Steuerungsrechte von Circle K in Bezug auf Preise, Produkte, Promotions und Platzierung. Viele Pächter haben diese Nachträge seinerzeit unter dem Druck des Außendienstes unterschrieben.

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...