Neueste Nachrichten

Die Cannabislegalisierung und ihre Bedeutung für die Sicherheit bei der Arbeit – Antworten auf häufige Fragen – Informationen der DGUV

Erwerb und Konsum von Cannabis sind seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hatte sich schon während des Gesetzgebungsverfahrens klar positioniert: „Cannabis hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Drogen schaden der Aufmerksamkeit oder fördern leichtsinniges Verhalten. Wer bei der Arbeit nicht nüchtern ist, gefährdet daher sich selbst und die Kolleginnen und Kollegen.“

Für Arbeitnehmer hat die DUGV bereits vor einigen Wochen einen Infoflyer „Cannabis? Nicht am Arbeitsplatz!“ herausgegeben. In 5 Fragen und Antworten zu Cannabis am Arbeitsplatz werden die wesentlichen Punkte für die Arbeitswelt und den Arbeitsschutz behandelt. Ein Ausdruck und Aushang am „Schwarzen Brett“ für die Mitarbeiter kann sicherlich nicht schaden.

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Weniger Autoverkehr trotz Bevölkerungswachstum und wachsendem PKW-Bestand

Obwohl es in Deutschland immer mehr Autos gibt, sind die Menschen damit weniger weit unterwegs. Das belegen sowohl die Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wie auch eine aktuelle Analyse, für die Agora Verkehrswende gemeinsam mit der KCW GmbH umfangreiche Datenreihen zur Entwicklung des Personenverkehrs von 2019-2024 ausgewertet hat. Sie bestätigt eine Einschätzung, die wir bereits im Jahr 2020 auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie geäußert hatten: Die Kraftstoffabsätze des Jahres 2019 (die sich aus der höheren Fahrleistung ergaben) werden wir wahrscheinlich in Deutschland nicht mehr wieder bekommen. Einfach gesagt: Die gesunkene Fahrleistung hat das Wachstum der Bevölkerung und des Fahrzeugbestands überkompensiert.

Die beiden Haupterkenntnisse der (beiliegenden) Analyse sind:

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Im Dezember 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit zur steuer- und beitragsfreien Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie

Viele Tankstellenbetreiber haben bereits die Inflationsausgleichsprämie genutzt, um Mitarbeitern einen steuer- und beitragsfreien Zuschuss zum Gehalt zukommen zu lassen und sie an ihr Unternehmen zu binden. Der Höchstbetrag von 3.000 Euro kann von jedem Arbeitgeber bis zum 31.12.2024 gezahlt werden.

Für Tankstellenunternehmer, welche die Inflationsausgleichsprämie noch nicht bzw. noch nicht bis zum Höchstbetrag gezahlt haben, ist folgender Hinweis zur letztmaligen Auszahlungsmöglichkeit der Inflationsausgleichsprämie wichtig, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aktuell erteilt hat:

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...