Neueste Nachrichten

Warnung vor Betrugsmails

Seit Wochen erhalten Tankstellenbetreiber vermehrt Angebotsmails, die vorgeblich von etablierten Lieferanten stammen, vor allem von Lekkerland, aber auch von angeblichen AdBlue-Herstellern und –Händlern. – stammen. Hinter diesen Mails steht kein seriöses Angebot, sondern eine bundesweite, branchenübergreifende Betrugsmasche. Neben mehreren Tankstellengesellschaften hat inzwischen auch Lekkerland selbst öffentlich vor diesen Mails gewarnt. Die Täter passen ihr Vorgehen laufend an und schreiben mittlerweile auch Privatpersonen an. Scheinbar echte Absenderadressen sind dabei kein Zeichen für Sicherheit, denn sie sind eben tatsächlich nicht echt.

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Neue bft-Branchenstudie Tankstellenmarkt 2025

Der bft Bundesverband freier und unabhängiger Tankstellen e.V. hat am 29. Juni 2026 in Berlin seine neue „Branchenstudie Tankstellenmarkt 2025“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie wurde – wie bereits die Vorgängerausgabe – von der Prof. Schramm-Klein GmbH, Hilchenbach, erstellt und zeichnet auf 216 Seiten ein umfassendes Bild einer Branche, die sich unter zunehmend unsicheren Rahmenbedingungen weiterentwickelt.

Behandelt werden die Kernmerkmale und die Entwicklung des Tankstellenmarktes, die Geschäftsfelder Kraftstoff, Shop und Serviceleistungen einschließlich betriebswirtschaftlicher Kennzahlen sowie die politischen Rahmenbedingungen, die Themenkomplexe Elektromobilität, alternative Kraftstoffe, Wasserstoff und Gas, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Grundlage der Studie ist die Auswertung von Sekundärdaten, unter anderem der Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Eurodata GmbH.

Wie in den Vorjahren gilt: Die Studie setzt sich schwerpunktmäßig mit den Besonderheiten mittelständischer Tankstellenbetreiber und Freier Tankstellen auseinander. Für den betriebswirtschaftlichen Teil greift sie aber auf die Eurodata-Zahlen zurück, die sich in der Mehrheit aus den Daten farbengebundener Tankstellen zusammensetzen. Das ist bei der Interpretation der Absatz-, Umsatz- und Ertragskennzahlen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf freie Stationen und Agentur-Modelle.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge an Tankstellen – Pflichten aus den AMR und der ArbMedVV

Immer wieder erreichen uns Rückfragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Tankstellenbetrieb – insbesondere im Zusammenhang mit dem Umgang mit Kraftstoffen, Bildschirmarbeitsplätzen an der Kasse und Nachtarbeit. Wir nehmen dies zum Anlass, die wesentlichen Pflichten aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den dazugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) für Sie als Betreiber zusammenzufassen.

  1. Rechtliche Grundlagen

ArbMedVV: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert 2026, konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie regelt in den §§ 1 bis 10 sowie im Anhang, wann welche Art von Vorsorge erforderlich ist, welche Pflichten Arbeitgeber und Ärzte treffen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

AMR: Die Arbeitsmedizinischen Regeln werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Sie konkretisieren die Anforderungen der ArbMedVV im Detail. Für den Tankstellenbetrieb sind vor allem AMR 3.1 (Auskünfte über Arbeitsplatzverhältnisse), AMR 3.2 (Arbeitsmedizinische Prävention) und AMR 3.3 (Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge) einschlägig.

Bei Einhaltung der AMR kann der Betreiber davon ausgehen (sog. Vermutungswirkung), dass die entsprechenden Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind (§ 3 Abs. 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt er ein anderes Vorgehen, muss dieses mindestens das gleiche Schutzniveau erreichen.

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...