Neueste Nachrichten

Das Tankstellennetz am 01.07.2024

Der EID hat die Tankstellenbestandszahlen zur Jahresmitte 2024 veröffentlicht. Die wichtigste Zahl vorweg: Das Netz der Straßentankstellen ist innerhalb eines halben Jahres um 65 auf noch 14.019 Stationen geschrumpft. Man muss schon 15 Jahre zurückschauen, um einen derartigen Bestandsrückgang in einem derart kurzen Zeitraum zu finden. Möglicherweise gibt es kleinere Zählfehler, bspw. beim Übertragen der OMV-Tankstellen auf die Zahl der Esso-Stationen. Ängste vor einem größeren „Tankstellensterben“ in der nächsten Zeit sind jedenfalls so lange nicht angebracht, wie die Kraftstoffmargen weiter auf dem von den meisten Gesellschaften seit längerem als „auskömmlich“ bezeichneten Niveau liegen. Glaubt man den Erhebungen des Beratungsunternehmens Wood Mackenzie, lagen die Bruttomargen im ersten halben Jahr 2024 gegenüber dem schon nicht schlechten Jahr 2023 um 5 Cent pro Liter höher.

Höhere Kraftstoffmargen sind allerdings auch notwendig, denn auch die Kosten einer Tankstelle oder – aus Gesellschaftssicht – eines Tankstellennetzes sind ebenfalls weiter gestiegen und gleichzeitig sind die Kraftstoffabsatzmengen im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum leicht gesunken. Leider können wir dazu keine genauen Zahlen nennen, denn das für die offiziellen Zahlen zuständige BAFA hat im Januar seine Datenbank umgestellt und hat es bis heute nicht geschafft, irgendwelche Absatzzahlen des Jahres 2024 zu veröffentlichen.

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Außenwerbung für Tabakwaren an Tankstellen unzulässig – Urteil des OLG Stuttgart

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 01.08.2024 (Az. 2 UKl 2/24) entschieden, dass an Tankstellen die Außenwerbung für Tabakwaren unzulässig ist.

Im Rahmen einer Unterlassungsklage nach § 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) in Verbindung mit. § 20a Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) war der Verbraucherschutzverein „Pro Rauchfrei“ gegen eine Tankstelle in Fellbach vorgegangen, die auf zwei innen an den Fensterscheiben befestigten Monitoren für Zigarettenmarken geworben hatte.

Zum Verständnis: Im Verbandsklageverfahren war bereits erstinstanzlich (und im Übrigen auch letztinstanzlich, da keine Revision zugelassen wurde) das OLG Stuttgart zuständig. § 20a TabakerzG lautet: „Es ist verboten, Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter zu betreiben. Satz 1 gilt nicht für Werbung an Außenflächen einschließlich dazugehöriger Fensterflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels.“

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eRechnung ab dem 01.01.2025

Zum Thema E-Rechnung sind in letzter Zeit von vielen sachkundigen Stellen Informationen herausgegeben worden, bspw. von den Industrie- und Handelskammern, aber auch von Softwarehäusern und IT-Dienstleistern wie bspw. der Datev eG . Letztere hat auch einen „Leitfaden E-Rechnung“ erstellt, den wir als Anlage beifügen. Wir beschränken uns im Folgenden daher lediglich auf einige grundsätzliche Punkte und auf eine tankstellenspezifische Fragestellung.

Im Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber geregelt, dass ab dem 1.1.2025 die sog. eRechnung für steuerpflichtige Umsätze im gesamten B2B-Bereich (Unternehmer an Unternehmer) eingeführt wird, wenn sowohl Rechnungsaussteller als auch Empfänger im Inland ansässig sind. Die eRechnung ist nicht zu verwechseln mit einer PDF-Rechnung. Sie ist vielmehr ein strukturierter Datensatz, der mit dem passenden Rechnungs- bzw. Buchhaltungsprogramm vollautomatisch verarbeitet werden kann.

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...