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Kraftstoff-News – Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoff mit interessanten Feststellungen zur Preisentwicklung seit Beginn des Kriegs im Nahen Osten

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat am 27. März 2026 ihren aktuellen Quartalsbericht veröffentlicht. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit der Kraftstoffpreisentwicklung seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzung im Nahen Osten und stellt erhebliche Preisanstiege im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 25. März 2026 fest: E5 verteuerte sich um 27,8 Cent auf 2,122 Euro je Liter, E10 auf 2,065 Euro. Diesel legte um 51,4 Cent auf 2,267 Euro je Liter zu.

Eine Anmerkung in diesem Zusammenhang: Die von der MTKS genannten Preise sind immer die rein arithmetischen Mittel aller gemeldeten Preise eines Tages. Der tatsächliche Verbraucherpreis liegt — weil Fahrer preissensibel tanken und Apps nutzen — strukturell unter dem arithmetischen MTS-K-Mittel. Bisherige Studien gehen von einer Größenordnung von ca. 1–2 Cent/Liter bei Benzin aus; im derzeitigen Hochpreisumfeld dürfte die Abweichung eher höher liegen.

Das Kartellamt beschäftigt sich vor allem mit der Frage, warum sich Diesel so erheblich stärker verteuerte als Benzin und stellt fest, dass sich die Großhandelspreise bei Diesel in der Krise deutlich vom Rohölpreis gelöst hätten. Am 19. März lag die Preissteigerung bei Diesel im Großhandel um rund 25 Cent über der Preissteigerung beim Rohöl; allein vom 18. auf den 19. März hatte sich diese Entkopplung um 10 Cent erhöht. Als strukturellen Erklärungsansatz verweist die Behörde auf die Importabhängigkeit: Deutschland exportiere Benzin netto, müsse bei Diesel hingegen einen erheblichen Teil des Bedarfs über Importe decken, von denen ein relevanter Anteil direkt aus dem Nahen Osten stamme. Raffinerien könnten ihre Produktion zudem nicht kurzfristig von Benzin auf Diesel umstellen. Ob diese Faktoren den Preisanstieg vollständig erklären, untersuche das Amt noch. Vielleicht sollte es dabei auch berücksichtigen, dass auch Gasöl als Vorprodukt überproportional teurer wurde – und das wird eben auch für Heizöl und Kerosin benötigt, wobei die Importabhängigkeit bei letzterem in Europa noch höher ist als bei Diesel.

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Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten (Vapes) ab 1. Juli 2026

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (sog. ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Einwegprodukte erheblich ausgeweitet. Konkret bedeutet dies: Ab dem 1. Juli 2026 — nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist — sind alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten (sog. Vapes) im Sortiment führen oder geführt haben, gesetzlich verpflichtet, ausgediente Geräte kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahme ist dabei nicht an den Neukauf eines Produkts gebunden. Ausgenommen sind lediglich Händler, die den Verkauf dieser Produkte bis zum 30. Juni 2026 vollständig eingestellt haben.

Im Einzelnen ergeben sich aus der Neuregelung folgende Pflichten:

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Dringende Warnung: Betrugswelle im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)

Derzeit versenden Kriminelle wieder einmal gefälschte Zahlungsaufforderungen, die scheinbar vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Wie bereits im letzten Jahr werden sowohl E-Mails als auch Briefe versendet, die auf den ersten Blick täuschend echt wirken. Ein Beispiel einer Mail samt Anhang fügen wir in der Anlage bei.

Vorab die wichtigsten Hinweise in diesem Zusammenhang:

Keine Zahlungen aufgrund dieser Schreiben leisten!

Keine Links in den E-Mails anklicken, keine Dateianhänge öffnen!

Im Zweifel direkt beim Bundeszentralamt für Steuern anrufen – aber nur unter der Nummer auf der offiziellen Webseite.

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Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen vor:

REFA-Studie

Wir ermitteln für Sie mit Hilfe der REFA-Studie den Arbeitszeitbedarf an Ihrer Tankstelle und die daraus resultierenden Personalkosten.

E-Mail Newsletter

Wir informieren unsere Mitglieder mit umfangreichen Berichten in unseren aktuellen Email-Newsletter über alle branchenrelevanten Themen und geben zugleich Tipps und Hinweise.

Rahmenverträge

Zur Kostenminderung handeln wir für unsere Mitglieder Rahmenverträge mit besonders attraktiven Konditionen aus, z. B. bei Versicherungen, der GEMA und der TÜV Rheinland Akademie .

Unterstützung

Wir unterstützen unsere Mitglieder fachkundig bei arbeitsrechtlichen Problemen, Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, Fragen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.

Beratung

Wir beraten unsere Mitglieder bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, betriebsorganisatorischen Fragen und Umweltschutzauflagen.

Ausgleich

Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB.

Die Gesichter des FTG

Hier sehen Sie die Vorstandsmitglieder und den Geschäftsführer des Verbands:

Ernst Vollmer

Ernst Vollmer

Vorsitzender
Ulrich Verbrüggen

Ulrich Verbrüggen

Vorstandsmitglied
Jannis Verfürth

Jannis Verfürth

Vorstandsmitglied
Ralph Job

Ralph Job

Geschäftsführer

Ich bin FTG-Mitglied, weil...