Das Bundeskartellamt hat den ZTG mit Schreiben vom 2. April 2026 gebeten, seinen Mitgliedsverbänden ein Schreiben der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) weiterzuleiten, das zugleich an alle Meldepflichtigen direkt versandt wurde. Das Schreiben der MTS-K betrifft eine Änderung der Verwaltungspraxis bei der Preismeldung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem am 1. April 2026 in Kraft getretenen Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) steht.
Das Schreiben der MTS-K richtet sich an die nach § 47k Abs. 2 GWB i. V. m. § 2 MTSKraftV registrierten Meldepflichtigen. Für unsere Mitglieder ist dabei zunächst klarzustellen, dass Agenturtankstellen in aller Regel nicht selbst meldepflichtig sind – diese Pflicht liegt bei der jeweiligen Mineralölgesellschaft als Vertragspartner. Das Schreiben der MTS-K betrifft daher in erster Linie die Freien Tankstellen, die als eigenständige Meldepflichtige bei der MTS-K registriert sind.
Die MTS-K teilt in ihrem Schreiben folgendes mit:
Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!