Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für verkratzte Motorhaube durch Scheiben-Schwammreiniger an Tankstelle – Urteil des Landgerichts Coburg – FTG-Newsletter 16-2019
Es ist schon ärgerlich genug, wenn Kunden an einer Tankstelle das Serviceangebot zur Scheibenreinigung missbrauchen, wenn sie statt der Scheibe andere Fahrzeugteile damit reinigen. Über das verunreinigte Waschwasser und den oft beschädigten Schwamm oder Abzieher dürfen sich dann die nachfolgenden Kunden ärgern, die das Angebot bestimmungsgemäß nutzen wollen. Ein derartiger Zeitgenosse hat jetzt zumindest letztinstanzlich bestätigt bekommen, dass er nicht den Tankstellenbetreiber verantwortlich machen kann, wenn er bei missbräuchlicher Nutzung des Scheibenreinigers sein Fahrzeug beschädigt.
.