Unser Rahmenvertragspartner erlässt Gebühren bei behördlich veranlasster Schließung
Nachfolgend eine Information unseres Rahmenvertragspartners GEMA zur Aussetzung der Gebührenpflicht bei behördlich veranlasster Schließung:
Nachfolgend eine Information unseres Rahmenvertragspartners GEMA zur Aussetzung der Gebührenpflicht bei behördlich veranlasster Schließung:
Nachfolgend Aktuelles zum Umgang mit der Pandemie:
Im Saarland und in Bayern sind Ausgangsbeschränkungen eingeführt worden. Eine bundesweite Ausdehnung der Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperre ist sehr wahrscheinlich.
Auf der einen Seite erreichen uns in diesen Tagen viele Anfragen zur Kurzarbeit. Auf der anderen Seite hören wir aber auch vermehrt von Mitgliedern, dass sich das ohnehin an Tankstellen bestehende Personalproblem durch die Coronakrise akut verschärft. Teilweise müssen Beschäftigte zur Kinderbetreuung wegen der geschlossenen Kindergärten und Schulen zu Hause bleiben, teilweise – vielleicht auch wegen der erleichterten Krankmeldungen – ist der Krankenstand ungewöhnlich hoch. Zwei Hinweise zu dieser Problematik:
In dieser auch für die Verbandsorganisation schwierigen Zeit hilft Arbeitsteilung mit den Schwesterverbänden. Die folgenden Ausführungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund von Arbeitsausfall an Tankstellen wegen der Corona-Pandemie stammen von unserem Schwesterverband VGT Nord-Ost e.V.:
Ein einfacher Weg, seine MitarbeiterInnen und sich selbst vor Tröpfcheninfektionen besser zu schützen, ist die Anbringung einer Plexiglasscheibe über Tresen oder Theke. Anbieter finden Sie im Internet, wenn Sie das Stichwort “Spuckschutz” eingeben.
Das beherrschende Thema in dieser Zeit führt zu vielen Fragen der Mitglieder. Einige der aktuell angesprochenen Themen nachfolgend:
Die Coronavirus-Epidemie hat schwerwiegende Folgen für Menschen auf der ganzen Welt und auch bei uns in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Wir wappnen unser Gesundheitssystem und die Wirtschaft finanziell für das Bewältigen der Epidemie.
Arbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag im Eilverfahren einstimmig einen Gesetzesentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Der Gesetzentwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können.
Wir hatten bis jetzt darauf verzichtet, auf das Thema Coronavirus in einem Rundschreiben einzugehen, da sich Informationen fast täglich änderten und es bis heute schwierig ist, das Ausmaß und die Dauer der Gefährdung durch dieses Virus abzuschätzen.
Angesichts der inzwischen veröffentlichten Infektionszahlen und der hohen Kundenfrequenz an Tankstellen sind allerdings viele Fragen, die uns aus dem Mitgliedskreis erreicht haben, möglicherweise in Kürze nicht mehr theoretischer Natur.
Der Coronavirus sorgt auch in Deutschland für viele Unsicherheiten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) steht in ständigem Kontakt mit der deutschen Wirtschaft zu den Auswirkungen des Virus und bereitet sich auf mögliche Herausforderungen vor. Sie haben Fragen? Melden Sie sich bei der Hotline des BMWi für Unternehmen unter Tel. 030 / 18615 1515.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html