Anhebung des Mindestlohns – Kurzarbeitergeld – Basiszinssatz ab 01.07.2023

In diesem Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:

  • Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen
  • Die Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) sind am 30.06.2023 ausgelaufen
  • Basiszinssatz ab 01.07.2023 – Anpassung auf 3,12 %.

Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen

Die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2023 die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit nach einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden – jedoch gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite.

Der Beschluss sieht folgende Anhebung des Mindestlohns vor:

  • Anhebung zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde,
  • Anhebung zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

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FTG-News 2023-21 – Anhebung des Mindestlohns – Kurzarbeitergeld – Basiszinssatz ab 01.07.2023

In diesem Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:

  • Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen
  • Die Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) sind am 30.06.2023 ausgelaufen
  • Basiszinssatz ab 01.07.2023 – Anpassung auf 3,12 %.

Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen

Die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2023 die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit nach einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden – jedoch gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite.

Der Beschluss sieht folgende Anhebung des Mindestlohns vor:

  • Anhebung zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde,
  • Anhebung zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

Erinnerung: Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 € auf 12,00 € brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Beim jetzigen Anpassungsbeschluss hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 € angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 € berücksichtigt.

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FTG-News 2023-20 – TANKSTELLE & MITTELSTAND 23 – Fachmesse in Essen

Die letzte Branchenmesse TANKSTELLE & MITTELSTAND fand im Jahr 2019 statt, damals noch in Münster. Die geplante Veranstaltung 2021 musste coronabedingt abgesagt werden, doch jetzt ist es wieder so weit: Die Branche trifft sich am 14. und 15. Juni 2023 in der Messe Essen.

Diese Messe bietet dem Besucher die Möglichkeit, Angebote rund um die Tankstelle in kurzer Zeit und auf überschaubarer Fläche kennen zu lernen. In drei Messehallen erfährt man viel über Serviceleistungen, neue Produkte und innovative Techniken.

Unser Dachverband ZTG e.V. präsentiert sich mit einem eigenen Stand (Halle 8, Stand A05), an dem sich auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung des FTG darauf freuen, Mitglieder und Interessenten begrüßen zu dürfen.

Wir können den Besuch der Messe allen Mitgliedern nur anraten. Sie bietet die Möglichkeit, sich innerhalb eines Tages (Öffnungszeiten: 9:00 bis 18:00 Uhr) konzentriert über Neuheiten in unserer Branche zu informieren. Die letzte Veranstaltung im Jahr 2019, bei der ca. 300 Aussteller sämtliche Bereiche des Tankstellengeschäfts abdeckten, verzeichnete nach Angabe des Veranstalters über 5.600 Besucher.

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TANKSTELLE & MITTELSTAND 23 – Fachmesse in Essen

Die letzte Branchenmesse TANKSTELLE & MITTELSTAND fand im Jahr 2019 statt, damals noch in Münster. Die geplante Veranstaltung 2021 musste coronabedingt abgesagt werden, doch jetzt ist es wieder so weit: Die Branche trifft sich am 14. und 15. Juni 2023 in der Messe Essen.

Diese Messe bietet dem Besucher die Möglichkeit, Angebote rund um die Tankstelle in kurzer Zeit und auf überschaubarer Fläche kennen zu lernen. In drei Messehallen erfährt man viel über Serviceleistungen, neue Produkte und innovative Techniken.

Unser Dachverband ZTG e.V. präsentiert sich mit einem eigenen Stand (Halle 8, Stand A05), an dem sich auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung des FTG darauf freuen, Mitglieder und Interessenten begrüßen zu dürfen.

Wir können den Besuch der Messe allen Mitgliedern nur anraten. Sie bietet die Möglichkeit, sich innerhalb eines Tages (Öffnungszeiten: 9:00 bis 18:00 Uhr) konzentriert über Neuheiten in unserer Branche zu informieren. Die letzte Veranstaltung im Jahr 2019, bei der ca. 300 Aussteller sämtliche Bereiche des Tankstellengeschäfts abdeckten, verzeichnete nach Angabe des Veranstalters über 5.600 Besucher.

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FTG-News 2023-19 – Amtlicher Mineralölabsatz Februar 2023

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Februar 2023 veröffentlicht. Danach ist in den ersten beiden Monaten der Absatz von Ottokraftstoff um 3,2 Prozent gestiegen und der von Diesel um 5,5 Prozent gesunken.

Februar Februar Veränderung Januar – Februar Januar – Februar Veränderung
Mineralölprodukte 2023 2022 in % 2023 2022 in %
  Ottokraftstoff gesamt 1.327.003 1.292.678 2,7 2.414.232 2.543.075 3,2
  Super Plus unverbleit 73.565 44.789 64,3 127.458 91.306 39,6
  Eurosuper unverbleit 926.776 887.091 4,1 1.840.712 1.822.388 0,1
  Super   E10 326.662 256.761 27,2 656.342 508.398 29,1
  Dieselkraftstoff 2.574.773 2.607.871 -1,3 5.028.444 5.321.927 -5,5

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Amtlicher Mineralölabsatz Februar 2023

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Februar 2023 veröffentlicht. Danach ist in den ersten beiden Monaten der Absatz von Ottokraftstoff um 3,2 Prozent gestiegen und der von Diesel um 5,5 Prozent gesunken.

Im Februar war der Rückgang beim Diesel nicht mehr ganz so stark wie im Januar. Dazu beigetragen hat, dass sich die Fahrleistung von Lkw im Februar gegenüber Januar erhöht hat. Jedoch ist sie im Vergleich zum Februar 2022 um 2,7 Prozent zurückgegangen. Die Entwicklung der Lkw-Fahrleistung ist in Deutschland immer ein Trendindikator für die Konjunkturlage – wenn die Wirtschaft schwächelt, werden weniger Güter per Lkw bewegt und damit weniger Diesel verbraucht. Die Rückgänge bei der Lkw-Fahrleistung gegenüber dem Vorjahr haben sich nach Agenturmeldungen übrigens in den Monaten März und April fortgesetzt.

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FTG-News 2023-17 – Neue Tabakproduktrichtlinie der EU – Aufruf und Anleitung zur Beteiligung am Konsultationsverfahren

Wir kommen auf unsere verschiedenen Informationen zu diesem Thema zurück. Zur Erinnerung: Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union („TPD2“) vor. Bei der nächsten Fassung sind noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten zu befürchten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Bei der Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie muss die Kommission die Meinung von Bürgern und Betroffenen berücksichtigen und hat deswegen am 21. Februar 2023 eine zwölf Wochen laufende öffentliche Befragung auf ihrer Internetseite gestartet.

Bei dieser Thematik arbeitet unser Dachverband ZTG e.V. in einem Verbändebündnis mit den Verbänden des Tabakwarengroß- und Einzelhandels und der Industrie zusammen, um möglichst alle Händler in Deutschland zur Beteiligung an der Konsultation zu bewegen. Jetzt ist Zeit zu handeln!

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Neue Tabakproduktrichtlinie der EU – Aufruf und Anleitung zur Beteiligung am Konsultationsverfahren

Wir kommen auf unsere verschiedenen Informationen zu diesem Thema zurück. Zur Erinnerung: Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union („TPD2“) vor. Bei der nächsten Fassung sind noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten zu befürchten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Bei der Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie muss die Kommission die Meinung von Bürgern und Betroffenen berücksichtigen und hat deswegen am 21. Februar 2023 eine zwölf Wochen laufende öffentliche Befragung auf ihrer Internetseite gestartet.

Bei dieser Thematik arbeitet unser Dachverband ZTG e.V. in einem Verbändebündnis mit den Verbänden des Tabakwarengroß- und Einzelhandels und der Industrie zusammen, um möglichst alle Händler in Deutschland zur Beteiligung an der Konsultation zu bewegen. Jetzt ist Zeit zu handeln!

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FTG-News 2023-15 – Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2023 im Bundesgesetzblatt

Am 20.03.2023 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c ZPO bekannt gemacht.

Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab dem 01.07.2023:

  • Für Arbeitseinkommen nach Abs. 1 1.402,28 € monatlich, 322,72 € wöchentlich und 65,54 € täglich.
  • Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 1 um 527,76 € monatlich, 121,46 € wöchentlich und 24,29 € täglich.
  • Für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 2 um je 294,02 € monatlich, 67,67 € wöchentlich und 13,54 € täglich.
  • Die Beträge nach Abs. 3, deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4.298,81 € monatlich, 989,31 € wöchentlich und 197,87 € täglich erhöht.

Alle weiteren ab dem 01.07.2023 geltenden Pfändungsfreibeträge können der Tabelle aus dem obigen Link entnommen werden.

Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2023 im Bundesgesetzblatt

Am 20.03.2023 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c ZPO bekannt gemacht.

Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab dem 01.07.2023:

  • Für Arbeitseinkommen nach Abs. 1 1.402,28 € monatlich, 322,72 € wöchentlich und 65,54 € täglich.
  • Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 1 um 527,76 € monatlich, 121,46 € wöchentlich und 24,29 € täglich.
  • Für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 2 um je 294,02 € monatlich, 67,67 € wöchentlich und 13,54 € täglich.
  • Die Beträge nach Abs. 3, deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4.298,81 € monatlich, 989,31 € wöchentlich und 197,87 € täglich erhöht.

Alle weiteren ab dem 01.07.2023 geltenden Pfändungsfreibeträge können der Tabelle aus dem obigen Link entnommen werden.