Beschädigung von Kundenfahrzeugen in Waschstraße durch abgerissene Antenne
Betreiber von Waschstraßen, die in ihren Einfahrtsbedingungen auch vorschreiben, dass Kunden vor Benutzung der Waschstraßen die Antennen an ihren Fahrzeugen einzuschieben oder abzuschrauben haben, müssen diese Anweisung auch durchsetzen. Das gilt zumindest dann, wenn Waschstraßenpersonal bei der Vorwäsche bemerkt, dass sich an einem einfahrenden Fahrzeug noch eine Antenne befindet. Andernfalls gilt, was das Amtsgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil vom29.5.2018 in seinem Leitsatz so zusammenfasst: Weiterlesen