FTG-News 2023-34 – Wichtige Mitteilung bezüglich gesetzlicher Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG)
Falls Sie auch E-Geld Produkte wie die Paysafecard vertreiben und dadurch laut Geldwäschegesetz als “Verpflichteter” gelten, sollten Sie folgende Information beachten:
Gemäß § 59 VI GwG müssen Verpflichtete ab dem 01.01.2024 über ein Postfach auf der Website https://goaml.fiu.bund.de/Home verfügen. Dort können Verdachtsfälle von Geldwäsche bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen („FIU“) gemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Anforderung zeitnah für Ihr Unternehmen zu überprüfen und bei Bedarf ein entsprechendes Postfach bei der FIU einzurichten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der FIU-Webseite unter: https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html.
Die Registrierung ist möglich unter: https://goaml.fiu.bund.de/Home.
Prüfung und Registrierung liegen in Ihrer Verantwortung als Verpflichteter und können ausschließlich durch Sie erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die FIU.