FTG-News 2023-34 – Wichtige Mitteilung bezüglich gesetzlicher Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG)

Falls Sie auch E-Geld Produkte wie die Paysafecard vertreiben und dadurch laut Geldwäschegesetz als “Verpflichteter” gelten, sollten Sie folgende Information beachten:

Gemäß § 59 VI GwG müssen Verpflichtete ab dem 01.01.2024 über ein Postfach auf der Website https://goaml.fiu.bund.de/Home verfügen. Dort können Verdachtsfälle von Geldwäsche bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen („FIU“) gemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Anforderung zeitnah für Ihr Unternehmen zu überprüfen und bei Bedarf ein entsprechendes Postfach bei der FIU einzurichten.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der FIU-Webseite unter: https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html.

Die Registrierung ist möglich unter: https://goaml.fiu.bund.de/Home.

Prüfung und Registrierung liegen in Ihrer Verantwortung als Verpflichteter und können ausschließlich durch Sie erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die FIU.

 

Wichtige Mitteilung bezüglich gesetzlicher Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG)

Vertreiber von E-Geld Produkten wie der Paysafecard gelten laut Geldwäschegesetz als “Verpflichtete” und sollten darum folgende Information beachten:

Gemäß § 59 VI GwG müssen Verpflichtete ab dem 01.01.2024 über ein Postfach auf der Website https://goaml.fiu.bund.de/Home verfügen. Dort können Verdachtsfälle von Geldwäsche bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen („FIU“) gemeldet werden. Wir empfehlen Betroffenen daher, diese Anforderung zeitnah für ihr Unternehmen zu überprüfen und bei Bedarf ein entsprechendes Postfach bei der FIU einzurichten.

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FTG-News 2023-33 – Verkauf der OIL! Tankstellen GmbH abgeschlossen

Wir kommen auf unsere FTG-News 2023-29 zurück. Der Verkauf der OIL! Tankstellen GmbH an die  Prax Gruppe ist offenbar abgeschlossen. Jedenfalls hat die Gruppe am 4. Dezember bekannt gegeben, dass „sie die strategische Akquisition der OIL! Tankstellen GmbH abgeschlossen hat, dies folgt der früheren Ankündigung einer Vereinbarung vom Oktober 2023 zum Kauf des Kraftstoffeinzelhandels von der Mabanaft GmbH & Co KG.“

Neuer Geschäftsführer der OIL! Tankstellen GmbH ist seit Anfang Dezember Ian Woodcock, der seit 2014 für die Prax-Tochtergesellschaft Harvest Energy tätig war, seit 2016 als Retail Director. Bis 2013 war Ian Woodcock 29 Jahre lang in verschiedenen Positionen für die Total UK und die Fina PLC tätig.

Verkauf der OIL! Tankstellen GmbH abgeschlossen

Der Verkauf der OIL! Tankstellen GmbH an die  Prax Gruppe ist offenbar abgeschlossen. Jedenfalls hat die Gruppe am 4. Dezember bekannt gegeben, dass „sie die strategische Akquisition der OIL! Tankstellen GmbH abgeschlossen hat, dies folgt der früheren Ankündigung einer Vereinbarung vom Oktober 2023 zum Kauf des Kraftstoffeinzelhandels von der Mabanaft GmbH & Co KG.“

Neuer Geschäftsführer der OIL! Tankstellen GmbH ist seit Anfang Dezember Ian Woodcock, der seit 2014 für die Prax-Tochtergesellschaft Harvest Energy tätig war, seit 2016 als Retail Director. Bis 2013 war Ian Woodcock 29 Jahre lang in verschiedenen Positionen für die Total UK und die Fina PLC tätig.

FTG-News 2023-32 – Tabaksteuer – Tabaksteuerrechtliche Informationen zu Mehrkomponenten-Systemen zur Herstellung von Wasserpfeifentabak

Seit dem 1. Juli 2022 wird eine Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak erhoben und es gilt eine Packungshöchstmenge von 25 Gramm. Bei der Produktion von Wasserpfeifentabak wird „normaler“ Pfeifentabak mit Glycerin oder Molasse vermischt.

Seit kurzer Zeit bieten verschiedene Hersteller einen sogenannten “Zwei-Komponenten-Tabak” an, der als „normaler“ Pfeifentabak (und damit geringer) versteuert ist. Bei der Mischkomponente “Tabak” handelt es sich um aromatisierten Rauchtabak, in dem nach Angaben der Hersteller bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten sind. Glycerin oder Molasse wird als zweite Komponente gesondert verkauft. Der Käufer kann sich dann durch Mischen beider Komponenten „preiswert“ seinen eigenen Wasserpfeifentabak herstellen.

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Tabaksteuer – Tabaksteuerrechtliche Informationen zu Mehrkomponenten-Systemen zur Herstellung von Wasserpfeifentabak

Seit dem 1. Juli 2022 wird eine Zusatzsteuer auf Wasserpfeifentabak erhoben und es gilt eine Packungshöchstmenge von 25 Gramm. Bei der Produktion von Wasserpfeifentabak wird „normaler“ Pfeifentabak mit Glycerin oder Molasse vermischt.

Seit kurzer Zeit bieten verschiedene Hersteller einen sogenannten “Zwei-Komponenten-Tabak” an, der als „normaler“ Pfeifentabak (und damit geringer) versteuert ist. Bei der Mischkomponente “Tabak” handelt es sich um aromatisierten Rauchtabak, in dem nach Angaben der Hersteller bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten sind. Glycerin oder Molasse wird als zweite Komponente gesondert verkauft. Der Käufer kann sich dann durch Mischen beider Komponenten „preiswert“ seinen eigenen Wasserpfeifentabak herstellen.

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FTG-News 2023-30 – Amtlicher Mineralölabsatz August 2023

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für August 2023 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz brach im Vergleich zum August 2022 mit einem Minus von 17 Prozent dramatisch ein – zumindest auf den ersten Blick. Besonders ausgeprägt war der Rückgang beim Leichten Heizöl (-30,8 %), aber auch die Kraftstoffabsätze waren gegenüber dem August des Vorjahres stark rückläufig – bei OK um 13,4 und bei Diesel um 15,8 Prozent.

August August Veränderung Januar –
August
Januar –
August
Veränderung
Mineralölprodukte 2023 2022 in % 2023 2022 in %
  Ottokraftstoff gesamt 1.451.255 1.676.738 -13,4 11.472.023 11.461.141 +0,1
  Super Plus unverbleit 68.661 85.477 -28,8 598.791 504.753 18,6
  Eurosuper unverbleit 995.305 1.185.443 -16,0 7.949.150 8.280.267 -4,0
  Super   E10 387.289 405.818 -4,6 2.924.082 2.676.121 +9,3
  Dieselkraftstoff 2.791.016 3.314.045 -15,8 22.129.277 23.096.608 -4,2

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Amtlicher Mineralölabsatz August 2023

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für August 2023 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz brach im Vergleich zum August 2022 mit einem Minus von 17 Prozent dramatisch ein – zumindest auf den ersten Blick. Besonders ausgeprägt war der Rückgang beim Leichten Heizöl (-30,8 %), aber auch die Kraftstoffabsätze waren gegenüber dem August des Vorjahres stark rückläufig – bei OK um 13,4 und bei Diesel um 15,8 Prozent.

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