FTG-News 2023-09 – Weitere Einschränkungen im Tabakwarenverkauf durch nächste Tabakproduktrichtlinie der EU – Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu TPD3 gestartet – Verbändebündnis

Unser Dachverband Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) hatte es bereits im ZTG-Report 2/2022 angekündigt: Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union („TPD2“) vor. Die TPD2 liefert den rechtlichen Rahmen für die Regulierung von Tabakwaren in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es wurde festgelegt, dass diese Produktrichtline regelmäßig geprüft, überarbeitet und angepasst werden soll. Jetzt steht der Plan für ein „rauchfreies Europa“ auf der Agenda.

Zu befürchten sind noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Werden die geplanten Änderungen vollzogen, sind negative bis existenzbedrohende Folgen nicht nur für den Tabakwarenverkauf, sondern für das gesamte Shopgeschäft der Tankstellen zu erwarten. Die Konsequenzen wären starke Absatzrückgänge, Wegfall von Neueinführungen und Promotions sowie der Verlust von Werbekostenbeiträgen der Industrie. Einzige Profiteure sind Zigarettenschmuggler und –fälscher.

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Weitere Einschränkungen im Tabakwarenverkauf durch nächste Tabakproduktrichtlinie der EU – Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu TPD3 gestartet – Verbändebündnis

Unser Dachverband Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) hatte es bereits im ZTG-Report 2/2022 angekündigt: Die Europäische Kommission bereitet eine Überarbeitung der derzeitigen Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union („TPD2“) vor. Die TPD2 liefert den rechtlichen Rahmen für die Regulierung von Tabakwaren in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Es wurde festgelegt, dass diese Produktrichtline regelmäßig geprüft, überarbeitet und angepasst werden soll. Jetzt steht der Plan für ein „rauchfreies Europa“ auf der Agenda.

Zu befürchten sind noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission u.a. Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

Werden die geplanten Änderungen vollzogen, sind negative bis existenzbedrohende Folgen nicht nur für den Tabakwarenverkauf, sondern für das gesamte Shopgeschäft der Tankstellen zu erwarten. Die Konsequenzen wären starke Absatzrückgänge, Wegfall von Neueinführungen und Promotions sowie der Verlust von Werbekostenbeiträgen der Industrie. Einzige Profiteure sind Zigarettenschmuggler und –fälscher.

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FTG-News 2023-08 – Licht-Test 2023

Mit Hilfe Ihres Engagements wollen wir auch in diesem Jahr wieder dazu beitragen, Mängel an den Licht-Anlagen von Pkw und Nutzfahrzeugen zu reduzieren.

Wenn Sie an der Aktion „Licht-Test 2023“ teilnehmen möchten, bieten wir Ihnen als unterstützenden Service die kostenlose Zusendung von bis zu 30 Plaketten sowie zwei Plakaten im Format DIN A2 an. Das aktuelle Motiv sehen Sie unten.

Bitte senden Sie uns Ihre Bestellung mit beiliegendem Bestellformular spätestens bis zum 15.04.2023 zu. Wir werden dann eine Sammelbestellung beim Werbemittelservice des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes vornehmen und die gewünschten Werbemittel nach Eingang bei uns an Sie weiterleiten.

Licht-Test 2023

Mit Hilfe des Engagements unserer Verbandsmitglieder wollen wir auch in diesem Jahr wieder dazu beitragen, Mängel an den Licht-Anlagen von Pkw und Nutzfahrzeugen zu reduzieren.

Wenn Sie an der Aktion „Licht-Test 2023“ teilnehmen möchten, bieten wir Ihnen als unterstützenden Service die kostenlose Zusendung von bis zu 30 Plaketten sowie zwei Plakaten im Format DIN A2 an. Das aktuelle Motiv sehen Sie unten.

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Kooperationsvereinbarung mit Minerva KundenRechte

Inflation, steigende Energiepreise, höhere Lebenshaltungskosten – zusätzlich zur allgemeinen Teuerung müssen viele privat krankenversicherte Tankstellenbetreiber jetzt (oder in Kürze – die DKV kündigt Prämienerhöhungen zum 01.04.2023 an) noch die Beitragssteigerungen der Krankenversicherer verkraften.

Ein Tarifwechsel ist hier die einzige Möglichkeit, die Kosten zu senken. Privat Krankenversicherte wechseln dann in einen besseren Tarif beim Versicherer, der nicht nur günstiger ist, sondern nicht selten sogar mehr Leistungen bietet.

Möglich macht diese Kostenbremse § 204 VVG, das sogenannte Tarifwechselrecht, das der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz verankert hat. Hintergrund und Anlass für § 204 VVG: PKV-Kunden sind dauerhaft an ihren Versicherer gebunden, da der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nur schlecht möglich ist. Auch vom Versichererwechsel ist abzuraten, da die angesparte Alterungsrückstellung verloren geht. Mit § 204 VVG hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Versicherer den Wechsel auf einen attraktiveren Tarif zulassen muss – und zwar unabhängig von Gesundheitszustand und Alter.

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FTG-News 2023-07 – Kooperationsvereinbarung mit Minerva KundenRechte

Inflation, steigende Energiepreise, höhere Lebenshaltungskosten – zusätzlich zur allgemeinen Teuerung müssen viele privat krankenversicherte Tankstellenbetreiber jetzt (oder in Kürze – die DKV kündigt Prämienerhöhungen zum 01.04.2023 an) noch die Beitragssteigerungen der Krankenversicherer verkraften.

Ein Tarifwechsel ist hier die einzige Möglichkeit, die Kosten zu senken. Privat Krankenversicherte wechseln dann in einen besseren Tarif beim Versicherer, der nicht nur günstiger ist, sondern nicht selten sogar mehr Leistungen bietet.

Möglich macht diese Kostenbremse § 204 VVG, das sogenannte Tarifwechselrecht, das der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz verankert hat. Hintergrund und Anlass für § 204 VVG: PKV-Kunden sind dauerhaft an ihren Versicherer gebunden, da der Weg zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung nur schlecht möglich ist. Auch vom Versichererwechsel ist abzuraten, da die angesparte Alterungsrückstellung verloren geht. Mit § 204 VVG hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Versicherer den Wechsel auf einen attraktiveren Tarif zulassen muss – und zwar unabhängig von Gesundheitszustand und Alter.

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FTG-News 2023-06 – Tabaksteuerzeichen an Substanzen (Liquids) für E-Zigaretten – Überprüfungen des Zolls

Bekanntlich unterliegen nach dem 2021 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts „Tabakwaren, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren“ der Tabaksteuer. Zu den Substituten zählen Erzeugnisse, „die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.“

Diese neue Regelung gilt seit Juli 2022. Bis zum 13. Februar 2023 galt eine Übergangszeit, in welcher der Handel seine Altbestände an Liquids ohne Steuer abverkaufen konnte. Seit diesem Tag ist nur noch der Verkauf von versteuerten Liquids zulässig, der Verkauf unversteuerter Ware erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Der Abverkauf unversteuerter Ware ist offenbar nicht allen Verkaufsstellen rechtzeitig gelungen. Zusätzlich scheint auch nach Juli 2022 noch viel unversteuerte Ware aus dem Ausland nach Deutschland in den Handel gekommen zu sein.

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Tabaksteuerzeichen an Substanzen (Liquids) für E-Zigaretten – Überprüfungen des Zolls

Bekanntlich unterliegen nach dem 2021 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts „Tabakwaren, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren“ der Tabaksteuer. Zu den Substituten zählen Erzeugnisse, „die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.“

Diese neue Regelung gilt seit Juli 2022. Bis zum 13. Februar 2023 galt eine Übergangszeit, in welcher der Handel seine Altbestände an Liquids ohne Steuer abverkaufen konnte. Seit diesem Tag ist nur noch der Verkauf von versteuerten Liquids zulässig, der Verkauf unversteuerter Ware erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Der Abverkauf unversteuerter Ware ist offenbar nicht allen Verkaufsstellen rechtzeitig gelungen. Zusätzlich scheint auch nach Juli 2022 noch viel unversteuerte Ware aus dem Ausland nach Deutschland in den Handel gekommen zu sein.

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FTG-News 2023-05 – Warnmeldung! Neue Betrugsmasche bei CashToCode-Bezahlungen

Aus dem Mitgliederkreis werden wir auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam gemacht, die das Produkt CashToCode betrifft, und mit der die Betrüger offenbar einzelne Tankstellen bereits in fünfstelliger Höhe geschädigt haben.

CashToCode ist eine Zahlungsmethode für Käufe im Internet, ähnlich wie die Paysafecard. Der Unterschied besteht darin, dass mit CashToCode Kunden die Möglichkeit haben, anonym und ohne Herausgabe von Bankdaten im Internet bezahlen zu können. Das Bezahlsystem funktioniert über einen in der entsprechenden App generierten Barcode. Dieser wird bei einem Kauf im Netz (bspw. Guthaben für Online-Casinos oder Dating-Apps) erstellt und kann gegen Vorlage bei einem teilnehmenden Händler bar bezahlt werden. Mit jedem einzelnen Code können bis zu 400 Euro geladen bzw. bezahlt werden.

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Warnmeldung! Neue Betrugsmasche bei CashToCode-Bezahlungen

Aus dem Mitgliederkreis werden wir auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam gemacht, die das Produkt CashToCode betrifft, und mit der die Betrüger offenbar einzelne Tankstellen bereits in fünfstelliger Höhe geschädigt haben.

CashToCode ist eine Zahlungsmethode für Käufe im Internet, ähnlich wie die Paysafecard. Der Unterschied besteht darin, dass mit CashToCode Kunden die Möglichkeit haben, anonym und ohne Herausgabe von Bankdaten im Internet bezahlen zu können. Das Bezahlsystem funktioniert über einen in der entsprechenden App generierten Barcode. Dieser wird bei einem Kauf im Netz (bspw. Guthaben für Online-Casinos oder Dating-Apps) erstellt und kann gegen Vorlage bei einem teilnehmenden Händler bar bezahlt werden. Mit jedem einzelnen Code können bis zu 400 Euro geladen bzw. bezahlt werden.

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