Geschäftsplanung 2023 – Auswirkung der Strompreisbremse für Tankstellen und Waschbetriebe

Michael Dagit von der Wotax-Steuerberatungsgesellschaft hat sich Gedanken zu den Auswirkungen der Strompreisbremse gemacht und uns dankenswerterweise sein beiliegendes Mandantenrundschreiben für unsere Mitglieder zur Verfügung gestellt. Zu diesen wichtigen Informationen schreibt er vorab:

„Das Strompreisbremsegesetz, kurz “StromPBG”, ist seit einigen Wochen im Entwurf verfügbar. Trotzdem Stromkosten für Tankstellen und Waschstraßen den zweit- oder drittgrößten Kostenposten darstellen, liest man nichts zum Thema. Die Nachrichten aus der Tagespresse sind teilweise unsauber formuliert.

Weil eine Stromrechnung mindestens so verwirrend aufgebaut ist wie das Steuerrecht, fühlen wir uns soweit “zuhause”, um Ihnen wenigstens einen groben Überblick anzubieten (siehe beiliegendes PDF). Faktisch sollte Ihr Stromanbieter Sie informieren, was er hoffentlich irgendwann auch tun wird.

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FTG-News 2022-33 – Feuerwerksverkauf zum Jahresende

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. In diesem Jahr startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 am Donnerstag, 29. Dezember 2022 und endet am Samstag, 31. Dezember 2022.

Grundsätzlich darf jeder Händler Silvesterfeuerwerk verkaufen, wenn er den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der Bezirksregierung angemeldet hat. Diese Frist gilt allerdings nur für diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit Silvesterfeuerwerk handeln. Vertreiben Sie jährlich wiederkehrend zu Silvester pyrotechnische Gegenstände, bedarf es keiner erneuten Anzeige. Wird allerdings der Verkauf von Feuerwerkskörpern eingestellt bzw. einer anderen verantwortlichen Person übertragen, ist dies stets anzeigepflichtig.

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Feuerwerksverkauf zum Jahresende

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. In diesem Jahr startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 am Donnerstag, 29. Dezember 2022 und endet am Samstag, 31. Dezember 2022.

Grundsätzlich darf jeder Händler Silvesterfeuerwerk verkaufen, wenn er den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der Bezirksregierung angemeldet hat. Diese Frist gilt allerdings nur für diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit Silvesterfeuerwerk handeln. Vertreiben Sie jährlich wiederkehrend zu Silvester pyrotechnische Gegenstände, bedarf es keiner erneuten Anzeige. Wird allerdings der Verkauf von Feuerwerkskörpern eingestellt bzw. einer anderen verantwortlichen Person übertragen, ist dies stets anzeigepflichtig.

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FTG-News 2022-31 – Amtlicher Mineralölabsatz August 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für August 2022 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz verzeichnete im Vergleich zum August 2021 ein kräftiges Plus von 6,3 Prozent auf knapp 8,6 Millionen Tonnen. Die Menge ist schon bemerkenswert, weil sie fast diejenige des August 2019 erreicht und weil gleichzeitig die Absatzsituation in Deutschland von besonderen Erschwernissen aufgrund der niedrigen Flusspegelstände gekennzeichnet war.

Absatztreiber waren zunächst das Leichte Heizöl (+32,7 %) und der Flugtreibstoff (+41,4%). Beim Heizöl bunkerten Eigenheimbesitzer aus Sorge vor weiter steigenden Preisen und gleichzeitig ersetzten schon viele Industriebetriebe in der Produktion Gas durch Heizöl.

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Amtlicher Mineralölabsatz August 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für August 2022 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz verzeichnete im Vergleich zum August 2021 ein kräftiges Plus von 6,3 Prozent auf knapp 8,6 Millionen Tonnen. Die Menge ist schon bemerkenswert, weil sie fast diejenige des August 2019 erreicht und weil gleichzeitig die Absatzsituation in Deutschland von besonderen Erschwernissen aufgrund der niedrigen Flusspegelstände gekennzeichnet war.

Absatztreiber waren zunächst das Leichte Heizöl (+32,7 %) und der Flugtreibstoff (+41,4%). Beim Heizöl bunkerten Eigenheimbesitzer aus Sorge vor weiter steigenden Preisen und gleichzeitig ersetzten schon viele Industriebetriebe in der Produktion Gas durch Heizöl.

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FTG-News 2022-30 – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023

Der Bundesrat hat die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2023 am 28.10.2022 gebilligt. Die Einzelheiten können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 % festgelegt. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023

Der Bundesrat hat die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2023 am 28.10.2022 gebilligt.

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 % festgelegt. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022.

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Verlängerung der Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm

Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Neufassung des § 31 Absatz 4 der Tabaksteuerverordnung, die u.a. regelt, dass Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm, der sich ab diesem
Zeitpunkt im steuerrechtlich freien Verkehr befindet, grundsätzlich nicht mehr zulässig ist. Im „steuerrechtlich freien Verkehr“ befinden sich Waren, für die die Verbrauchssteuer (hier Tabaksteuer) bereits entrichtet worden ist.

Für vor dem 1. Juli 2022 in den steuerrechtlich freien Verkehr eingeführte Verpackungseinheiten über 25 Gramm galt bisher eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Die Generaldirektion Zoll hat uns gebeten, unsere Mitglieder darüber zu informieren, dass das Bundesministerium der Finanzen diese Abverkaufsfrist nunmehr um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert hat. Dieser Bitte kommen wir natürlich gerne nach.

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FTG-News 2022-29 – Verlängerung der Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm

Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Neufassung des § 31 Absatz 4 der Tabaksteuerverordnung, die u.a. regelt, dass Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm, der sich ab diesem
Zeitpunkt im steuerrechtlich freien Verkehr befindet, grundsätzlich nicht mehr zulässig ist. Im „steuerrechtlich freien Verkehr“ befinden sich Waren, für die die Verbrauchssteuer (hier Tabaksteuer) bereits entrichtet worden ist.

Für vor dem 1. Juli 2022 in den steuerrechtlich freien Verkehr eingeführte Verpackungseinheiten über 25 Gramm galt bisher eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Die Generaldirektion Zoll hat uns gebeten, unsere Mitglieder darüber zu informieren, dass das Bundesministerium der Finanzen diese Abverkaufsfrist nunmehr um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert hat. Dieser Bitte kommen wir natürlich gerne nach.

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FTG-News 2022-28 – Keine Umsatzsteuersenkung bei Autogas und Flaschengas

Die Verlautbarungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur befristeten (vom 01.10.2022 bis 31.03.2024) Umsatzsteuersenkung bei Gas von 19% auf 7% waren offenbar nicht eindeutig. Zunächst war nicht klar, ob die Regelung neben Erdgas auch Flüssiggas betrifft.

Das BMF hat inzwischen dem Deutschen Verband Flüssiggas auf Anfrage am 01. November 2022 schriftlich bestätigt, dass die befristete Umsatzsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme explizit auch Flüssiggas (LPG) und verflüssigtes Erdgas (LNG) einschließt. Die Steuersenkung gilt allerdings nur für Flüssiggaslieferungen per Tanklastwagen zum Endkunden.

Damit ist gleichzeitig klar, dass weder Autogas noch Flaschengas von der Steuersenkung profitieren. Für beide Produkte bleibt es bei 19% Umsatzsteuer. Die Bundesregierung möchte lediglich die Nutzungsarten Heizen und Kochen begünstigen.