Amtlicher Mineralölabsatz September 2022

Aktuell hat Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für September 2022 veröffentlicht. Bei unserer Besprechung der August-Daten hatten wir es angekündigt: „Die Auswirkungen des „Tankrabatt-Endes“ werden sich dann in den September-Werten zeigen.“ Und genau das ist der Fall.

Während andere Mineralölprodukte ähnliche Zuwächse gegenüber 2021 verzeichneten, bspw. das Leichte Heizöl (+16 %) und der Flugtreibstoff (+17,5 %), ging es mit den Diesel- und Benzinabsätzen sowohl im Vergleich zum Vorjahr wie auch zum Vormonat August nach unten. So verringerte sich der OK-Verbrauch verglichen mit August um ein Fünftel (-20,3 Prozent) auf knapp 1,4 Millionen Tonnen und der DK-Absatz um 14,5 Prozent auf 2,8 Millionen Tonnen.

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Weihnachtsgruß des Vorstands FTG e.V.

Unsere Welt ist zunehmend aus den Fugen geraten. Leicht könnte man den Eindruck bekommen, dass eine Krise in die andere übergeht, dass wir aus der Spirale der schlechten Nachrichten gar nicht mehr herauskommen und dass alles anstatt besser nur immer bedrohlicher wird.

2022 war für viele Menschen ein Jahr mit noch weiteren persönlichen und beruflichen Einschränkungen. Nicht nur Corona und seine Folgen machen uns immer noch bewusst, wie wichtig Gemeinsamkeit und Miteinander sind. Besonders die Unterstützung und Hilfsbereitschaft gegenüber den Flüchtlingen aus der Ukraine setzte ein bedeutendes Zeichen aktiver Solidarität vieler Einzelner, des Zusammenhalts und der Integration.

Die Krisen der vergangenen Jahre haben einen besonderen Weihnachtseffekt: Sie bewirken, dass viele Menschen das Weihnachtsfest 2022 ganz traditionell im Kreis der Familie und im Beisein von Freunden feiern wollen. Innehalten, dem Wesentlichen Raum geben, das Zusammensein mit Anderen bewusst begehen. Gönnen wir uns an den Feiertagen ein wenig Einkehrzeit – einen ausgedehnten Spaziergang in der Natur, Zeit mit der Familie, ausgesuchte Literatur, die uns zur Ruhe kommen lässt, einige Minuten in der nächsten Kirche. Es gibt viele Möglichkeiten, sich auf das Wesentliche zu besinnen, sich zu sammeln, Kraft zu tanken.

Im Namen des Vorstandes sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle möchte ich mich für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit zum FTG bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest voll Zuversicht und Ruhe. Kommen Sie alle gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund! Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V.

Ernst Vollmer

Vorsitzender

Weihnachtsgruß des Vorstands

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

unsere Welt ist zunehmend aus den Fugen geraten. Leicht könnte man den Eindruck bekommen, dass eine Krise in die andere übergeht, dass wir aus der Spirale der schlechten Nachrichten gar nicht mehr herauskommen und dass alles anstatt besser nur immer bedrohlicher wird.

2022 war für viele Menschen ein Jahr mit noch weiteren persönlichen und beruflichen Einschränkungen. Nicht nur Corona und seine Folgen machen uns immer noch bewusst, wie wichtig Gemeinsamkeit und Miteinander sind. Besonders die Unterstützung und Hilfsbereitschaft gegenüber den Flüchtlingen aus der Ukraine setzte ein bedeutendes Zeichen aktiver Solidarität vieler Einzelner, des Zusammenhalts und der Integration.

Die Krisen der vergangenen Jahre haben einen besonderen Weihnachtseffekt: Sie bewirken, dass viele Menschen das Weihnachtsfest 2022 ganz traditionell im Kreis der Familie und im Beisein von Freunden feiern wollen. Innehalten, dem Wesentlichen Raum geben, das Zusammensein mit Anderen bewusst begehen. Gönnen wir uns an den Feiertagen ein wenig Einkehrzeit – einen ausgedehnten Spaziergang in der Natur, Zeit mit der Familie, ausgesuchte Literatur, die uns zur Ruhe kommen lässt, einige Minuten in der nächsten Kirche. Es gibt viele Möglichkeiten, sich auf das Wesentliche zu besinnen, sich zu sammeln, Kraft zu tanken.

Im Namen des Vorstandes sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle möchte ich mich für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit zum FTG bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest voll Zuversicht und Ruhe. Kommen Sie alle gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund! Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V.

Ernst Vollmer

Vorsitzender

FTG-News 2022-34 – Geschäftsplanung 2023 – Auswirkung der Strompreisbremse für Tankstellen und Waschbetriebe

Michael Dagit von der Wotax-Steuerberatungsgesellschaft hat sich Gedanken zu den Auswirkungen der Strompreisbremse gemacht und uns dankenswerterweise sein beiliegendes Mandantenrundschreiben für unsere Mitglieder zur Verfügung gestellt. Zu diesen wichtigen Informationen schreibt er vorab:

„Das Strompreisbremsegesetz, kurz “StromPBG”, ist seit einigen Wochen im Entwurf verfügbar. Trotzdem Stromkosten für Tankstellen und Waschstraßen den zweit- oder drittgrößten Kostenposten darstellen, liest man nichts zum Thema. Die Nachrichten aus der Tagespresse sind teilweise unsauber formuliert.

Weil eine Stromrechnung mindestens so verwirrend aufgebaut ist wie das Steuerrecht, fühlen wir uns soweit “zuhause”, um Ihnen wenigstens einen groben Überblick anzubieten (siehe beiliegendes PDF). Faktisch sollte Ihr Stromanbieter Sie informieren, was er hoffentlich irgendwann auch tun wird. Rückfragen bitte nur beim Stromanbieter.

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Geschäftsplanung 2023 – Auswirkung der Strompreisbremse für Tankstellen und Waschbetriebe

Michael Dagit von der Wotax-Steuerberatungsgesellschaft hat sich Gedanken zu den Auswirkungen der Strompreisbremse gemacht und uns dankenswerterweise sein beiliegendes Mandantenrundschreiben für unsere Mitglieder zur Verfügung gestellt. Zu diesen wichtigen Informationen schreibt er vorab:

„Das Strompreisbremsegesetz, kurz “StromPBG”, ist seit einigen Wochen im Entwurf verfügbar. Trotzdem Stromkosten für Tankstellen und Waschstraßen den zweit- oder drittgrößten Kostenposten darstellen, liest man nichts zum Thema. Die Nachrichten aus der Tagespresse sind teilweise unsauber formuliert.

Weil eine Stromrechnung mindestens so verwirrend aufgebaut ist wie das Steuerrecht, fühlen wir uns soweit “zuhause”, um Ihnen wenigstens einen groben Überblick anzubieten (siehe beiliegendes PDF). Faktisch sollte Ihr Stromanbieter Sie informieren, was er hoffentlich irgendwann auch tun wird.

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FTG-News 2022-33 – Feuerwerksverkauf zum Jahresende

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. In diesem Jahr startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 am Donnerstag, 29. Dezember 2022 und endet am Samstag, 31. Dezember 2022.

Grundsätzlich darf jeder Händler Silvesterfeuerwerk verkaufen, wenn er den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der Bezirksregierung angemeldet hat. Diese Frist gilt allerdings nur für diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit Silvesterfeuerwerk handeln. Vertreiben Sie jährlich wiederkehrend zu Silvester pyrotechnische Gegenstände, bedarf es keiner erneuten Anzeige. Wird allerdings der Verkauf von Feuerwerkskörpern eingestellt bzw. einer anderen verantwortlichen Person übertragen, ist dies stets anzeigepflichtig.

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Feuerwerksverkauf zum Jahresende

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt. In diesem Jahr startet der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 am Donnerstag, 29. Dezember 2022 und endet am Samstag, 31. Dezember 2022.

Grundsätzlich darf jeder Händler Silvesterfeuerwerk verkaufen, wenn er den Verkauf mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit bei der Bezirksregierung angemeldet hat. Diese Frist gilt allerdings nur für diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal mit Silvesterfeuerwerk handeln. Vertreiben Sie jährlich wiederkehrend zu Silvester pyrotechnische Gegenstände, bedarf es keiner erneuten Anzeige. Wird allerdings der Verkauf von Feuerwerkskörpern eingestellt bzw. einer anderen verantwortlichen Person übertragen, ist dies stets anzeigepflichtig.

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FTG-News 2022-31 – Amtlicher Mineralölabsatz August 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für August 2022 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz verzeichnete im Vergleich zum August 2021 ein kräftiges Plus von 6,3 Prozent auf knapp 8,6 Millionen Tonnen. Die Menge ist schon bemerkenswert, weil sie fast diejenige des August 2019 erreicht und weil gleichzeitig die Absatzsituation in Deutschland von besonderen Erschwernissen aufgrund der niedrigen Flusspegelstände gekennzeichnet war.

Absatztreiber waren zunächst das Leichte Heizöl (+32,7 %) und der Flugtreibstoff (+41,4%). Beim Heizöl bunkerten Eigenheimbesitzer aus Sorge vor weiter steigenden Preisen und gleichzeitig ersetzten schon viele Industriebetriebe in der Produktion Gas durch Heizöl.

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Amtlicher Mineralölabsatz August 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für August 2022 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz verzeichnete im Vergleich zum August 2021 ein kräftiges Plus von 6,3 Prozent auf knapp 8,6 Millionen Tonnen. Die Menge ist schon bemerkenswert, weil sie fast diejenige des August 2019 erreicht und weil gleichzeitig die Absatzsituation in Deutschland von besonderen Erschwernissen aufgrund der niedrigen Flusspegelstände gekennzeichnet war.

Absatztreiber waren zunächst das Leichte Heizöl (+32,7 %) und der Flugtreibstoff (+41,4%). Beim Heizöl bunkerten Eigenheimbesitzer aus Sorge vor weiter steigenden Preisen und gleichzeitig ersetzten schon viele Industriebetriebe in der Produktion Gas durch Heizöl.

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FTG-News 2022-30 – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023

Der Bundesrat hat die Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2023 am 28.10.2022 gebilligt. Die Einzelheiten können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen.

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen für 2023 auf 1,6 % festgelegt. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2022. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.