Unser neuer Kooperationspartner studibus.de

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Thomas Großnann, Geschäftsführer unseres neuen Kooperationspartners studibus.de, das für Tankstellenbetreiber interessante Zusatzgeschäft mit einem Transporterverleih vorgestellt.

Weitere Informationen sowie einen Mitschnitt des Vortrages finden Sie unter der Rubrik “Newsletter” in unserem Mitgliederbereich, in den Sie sich mit Ihrem Passwort einloggen müssen.

 

FTG-News 2021-25 – Unser neuer Kooperationspartner studibus.de

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Thomas Großnann, Geschäftsführer unseres neuen Kooperationspartners studibus.de, dieses für Tankstellenbetreiber interessante Zusatzgeschäft mit einem Transporterverleih vorgestellt.

Voraussetzungen sind eine Mindestzahl von fünf Stellplätzen für Transportfahrzeuge auf dem Tankstellengelände selbst oder in unmittelbarer Nachbarschaft sowie ein Standort in einer Stadt/Region mit einem Einzugsgebiet von mindestens 100.000 Einwohnern und einer Fachhochschule/Universität.

Einzelheiten finden Sie im nachfolgenden Mitschnitt des Vortrags.

Kontakt studibus.de:

Frau Nadine Gundlach

einfach mobil Carsharing GmbH

Weidenhäuser Str. 2

35037 Marburg

Tel.:  +49 6421 807 99 23

gundlach@scouter.de

FTG-News 2021-24 – Checklisten privater und betrieblicher Notfallplan

leider nicht nur einmal haben wir in diesem Jahr erfahren, dass ein Mitglied plötzlich und unerwartet verstarb. Und bis auf einen Fall standen die Hinterbliebenen vor massiven Problemen, da sie keine Vertragsunterlagen, Kontoverbindungen, Schlüssel, Passwörter oder PINs fanden. Sie kannten weder die Ansprechpartner bei der Mineralölgesellschaft noch den Steuerberater. Es gab weder Vollmachten noch ein Testament.

Derartige Fälle sind immer noch typisch, nicht nur in der Tankstellenbranche. Plakativ ausgedrückt ist die Zahl der Unternehmer, die ein Testament gemacht haben, geringer als die derjenigen, die eine Feuerversicherung abgeschlossen haben – obwohl die Wahrscheinlichkeit des eigenen Todes unverhältnismäßig höher ist als die, Opfer eines Feuers zu werden. Doch setzt man sich offenbar lieber mit dem relativ unwahrscheinlichen Fall eines Brandes als mit dem eigenen Ableben oder auch „nur“ mit der Situation auseinander, dass man durch einen Unfall oder durch Krankheit plötzlich als Firmenleiter ausfällt. Dabei ist es gerade bei inhabergeführten Betrieben von großer Bedeutung, dass das Unternehmen auf solche Fälle vorbereitet ist.

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Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 unseres Dachverbandes ZTG e.V. ist erschienen.

Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 unseres Dachverbandes ZTG (Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.) ist erschienen.

Darin können Sie nachlesen, welche Themen im Fokus des ZTG und seiner Landesverbände standen und was unsere Verbandsorganisation in der Tankstellenbranche bewegen konnte:

http://www.ztg-deutschland.de/cms/wp-content/uploads/2021/09/ZTG-Jahresbericht-2021_Web.pdf

 

 

 

 

FTG-News 2021-23 – Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 10. September 2021.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis zum 24. November 2021 verlängert wird. Neu enthält die Verordnung, die am 10. September in Kraft tritt, die Verpflichtung der Arbeitgeber:

  • Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer  Impfung zu informieren,
  • die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie
  • Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.

Ansonsten gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort. In Hinsicht auf die oben genannten Neuerungen ist festzuhalten, dass Arbeitgeber verpflichtet bleiben, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Der aktuellen 3G-Regelung entsprechend können nunmehr Arbeitgeber den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht.

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 10. September 2021.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis zum 24. November 2021 verlängert wird. Neu enthält die Verordnung, die am 10. September in Kraft tritt, die Verpflichtung der Arbeitgeber:

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FTG-News 2021-22 – Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen ab 1. Oktober 2021

Was nutzt es dem Diesel tankenden Kunden, wenn er an der Tanksäule lesen kann, wie hoch die Energiekosten pro 100 km seines Fahrzeugtyps wären, hätte dieser anstatt eines Dieselmotors einen Benzinmotor oder einen Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder einen Elektromotor oder liefe mit Auto- oder Erdgas? Die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: „Die Kosten des vielfältigen Kraftstoff- bzw. Energieträgermarktes sollen so den Verbraucherinnen und Verbrauchern vergleichbar aufbereitet werden und für alternative Antriebe und Energieträger für Personenkraftwagen (PKW) sensibilisieren.“ Dazu ließe sich viel sagen, jedoch vergebens, denn am 25. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) die erstmalige Einführung des Energiekostenvergleichs an Tankstellen beschlossen, übrigens in Umsetzung einer europäischen Richtlinie.

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Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen ab 1. Oktober 2021

Was nutzt es dem Diesel tankenden Kunden, wenn er an der Tanksäule lesen kann, wie hoch die Energiekosten pro 100 km seines Fahrzeugtyps wären, hätte dieser anstatt eines Dieselmotors einen Benzinmotor oder einen Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder einen Elektromotor oder liefe mit Auto- oder Erdgas? Die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: „Die Kosten des vielfältigen Kraftstoff- bzw. Energieträgermarktes sollen so den Verbraucherinnen und Verbrauchern vergleichbar aufbereitet werden und für alternative Antriebe und Energieträger für Personenkraftwagen (PKW) sensibilisieren.“ Dazu ließe sich viel sagen, jedoch vergebens, denn am 25. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) die erstmalige Einführung des Energiekostenvergleichs an Tankstellen beschlossen, übrigens in Umsetzung einer europäischen Richtlinie.

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FTG-News 2021-21 – Abschlussprüfungen bei Kurzarbeitergeld

Viele Tankstellenbetreiber haben in der Coronakrise erstmals Kurzarbeit in ihren Betrieben eingeführt und Kurzarbeitergeld beantragt. Dieses wird von der Agentur für Arbeit nur vorläufig bewilligt.

Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt durch die jeweils zuständigen örtlichen Arbeitsagenturen im Rahmen einer Abschlussprüfung – und zwar in allen Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben. Wir haben in dieser Woche von einer Tankstelle, die insgesamt lediglich ca. 1.000 Euro Kurzarbeitergeld bewilligt bekommen hatte, erfahren, dass eine entsprechende Abschlussprüfung angekündigt worden ist.

Wie die Kurzarbeit selbst dürften auch die jetzt anstehenden Abschlussprüfungen für die meisten Tankstellenbetreiber etwas Neues sein.

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Abschlussprüfungen bei Kurzarbeitergeld

Viele Tankstellenbetreiber haben in der Coronakrise erstmals Kurzarbeit in ihren Betrieben eingeführt und Kurzarbeitergeld beantragt. Dieses wird von der Agentur für Arbeit nur vorläufig bewilligt.

Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt durch die jeweils zuständigen örtlichen Arbeitsagenturen im Rahmen einer Abschlussprüfung – und zwar in allen Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben. Wir haben in dieser Woche von einer Tankstelle, die insgesamt lediglich ca. 1.000 Euro Kurzarbeitergeld bewilligt bekommen hatte, erfahren, dass eine entsprechende Abschlussprüfung angekündigt worden ist.

Wie die Kurzarbeit selbst dürften auch die jetzt anstehenden Abschlussprüfungen für die meisten Tankstellenbetreiber etwas Neues sein.

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