Coronakrise – Erweiterte Notbetreuung von Kindern

Bislang wurden nur wenige Berufsgruppen, darunter Ärzte und Pflegepersonal, als “systemrelevant” eingestuft – nur sie waren berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Jetzt bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich am Mittwoch verständigt, doch wird es zunächst keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse.

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FTG-News 2020-18 – Coronakrise: Erweitere Notbetreuung von Kindern

Bislang wurden nur wenige Berufsgruppen, darunter Ärzte und Pflegepersonal, als “systemrelevant” eingestuft – nur sie waren berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Jetzt bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich am Mittwoch verständigt, doch wird es zunächst keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse.

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FTG-News 2020-17 – Coronakrise – Berufsgenossenschaft BGHW bietet Beitragsstundung an

Die Berufsgenossenschaft BGHW, der die meisten Tankstellen angehören, hat heute mit der in der Anlage beigefügten Rundmail über die Möglichkeit der Beitragsstundung informiert. Diese Nachricht ist angesichts der derzeit angespannten Liquidität vieler Betriebe schon deswegen wichtig, weil den Mitgliedsunternehmen der BGHW in der nächsten Woche die Beitragsbescheide zugesendet werden.

Das Entlastungspaket der BGHW sieht folgendes vor:

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Coronakrise – Berufsgenossenschaft BGHW bietet Beitragsstundung an

Die Berufsgenossenschaft BGHW, der die meisten Tankstellen angehören, hat heute mit der in der Anlage beigefügten Rundmail über die Möglichkeit der Beitragsstundung informiert. Diese Nachricht ist angesichts der derzeit angespannten Liquidität vieler Betriebe schon deswegen wichtig, weil den Mitgliedsunternehmen der BGHW in der nächsten Woche die Beitragsbescheide zugesendet werden.

Das Entlastungspaket der BGHW sieht folgendes vor:

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Autowäsche in Niedersachsen ab heute wieder erlaubt

Ab Mittwoch, 8. April, ist die Autowäsche in Niedersachsen wieder erlaubt – ein Erfolg der Verbandsarbeit, auch des FTG. Zulässig ist jetzt bis zum 19.4.2020 nach §3, 9. der revidierten Corona-Verordnung  “die Nutzung von Autowaschanlagen für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge sowie für die vollautomatische Reinigung privat genutzter Fahrzeuge ohne Durchführung vor- und nachgelagerter Reinigungsschritte durch die Kundinnen und Kunden”.

Die Öffnung von Portalwaschanlagen und Autowaschstraßen ist damit wieder möglich. Weiterhin untersagt bleibt leider die Öffnung von Selbstwaschplätzen für Nutzung durch Privatpersonen. Selbstwaschplätze dürfen nach dem vorstehenden Text ausschließlich  “für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge” genutzt werden, was sich in der Praxis sicher nicht kontrollieren ließe und auch kaum lohnend erscheint. Wichtig: Auch bei Waschstraßen und Portalwaschanlagen muss sichergestellt werden, dass keine Vorwäsche oder Nacharbeiten durch die Kunden selbst erfolgt. Achten Sie bitte auch darauf, dass in jedem Fall die in § 2 der Verordnung genannten Abstandsregelungen eingehalten werden.

Fazit: Keine perfekte Lösung, aber eine gewaltige Verbesserung gegenüber der in der letzten Woche verkündeten Verordnung, die auch gerade noch rechtzeitig vor den Ostertagen gekommen ist.

FTG News April 2020-16 – Corona – Entschädigungsanspruch im Fall von Kita- oder Schulschließungen ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen

Eine Gesetzesänderung, die am 30. März in Kraft getreten ist, hilft vielen Angestellten (und auch Selbständigen), die aufgrund der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ihre Kinder derzeit selbst betreuen müssen und die keinen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Sie gilt übrigens auch für Minijobber.

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FTG News März 2020-14 Coronakrise – Für Arbeitgeber relevante Aspekte des Sozialschutz-Pakets

Innerhalb einer Woche wurde das Sozialschutzpaket durchgebracht. Am vergangenen Freitag hat auch der Bundesrat dem „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2“ zugestimmt. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind besonders folgende Änderungen relevant:

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