Hanseatisches Oberlandesgericht – Neues Urteil zur Kassenpacht
auch nach dem BGH-Urteil vom November 2016 bleiben die Rechtsauffassungen der Instanzgerichte zur Kassenpacht-Rückzahlungsverpflichtung der Mineralölgesellschaften weiter uneinheitlich. Das OLG Schleswig hatte im November 2017 in mehreren parallel verhandelten Fällen die Rückzahlungsverpflichtung lediglich in Höhe von 20-30 % der gezahlten Pachten gesehen, das Landgericht Hamburg in einem Urteil aus Oktober 2017 bei 85 % – jeweils mit völlig unterschiedlichen Begründungen. Weiterlesen