Geänderte Preisangabenverordnung (PAngV) tritt am 28.05.2022 in Kraft

Am 28. Mai 2022 tritt die geänderte „PAngV 28.05.2022“ in Kraft. Die für Tankstellen relevanteste Änderung betrifft die so genannte Grundpreiskennzeichnung gemäß § 5 der PAngV n.F. Ab dem 28.05.2022 müssen für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene bzw. beworbene Waren einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit verwendet werden. Dies soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers einer verbesserten Preistransparenz dienen.

Die bisherige Ausnahme, dass bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abgewichen werden konnte, fällt damit weg. Bei sehr vielen Waren im Tankstellenshop muss daher die Preisauszeichnung neu vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte man Waren mit einem Gewicht von 100 Gramm (bspw. Schokolade) oder einem Volumen von100 Milliliter widmen, bei denen bisher wegen der Identität von Grundpreis und Gesamtpreis die Grundpreisangabe fehlt. Ab dem 28.05.2022 muss auch für solche Waren der Grundpreis ausgezeichnet werden, und zwar bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter. Man kann sich jetzt schon darauf einstellen, dass die immer noch vorhandenen Abmahnvereine bei der Preisauszeichnung solcher Artikel demnächst besonders genau hinschauen werden.

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FTG-News 2022-10 – UNITI expo Fachmesse in Stuttgart 17. – 19. Mai 2022

In wenigen Wochen ist es wieder so weit: Die UNITI expo öffnet vom 17. – 19. Mai 2022 ihre Tore für Fachbesucher. Die Öffnungszeiten liegen am 17. und 18. Mai zwischen 09:30 und 18:00 Uhr, am 19. Mai zwischen 09:30 und 16:00 Uhr. Der Registrierungsbereich öffnet bereits ab 9:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG e.V. ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1E02.). Der Stand steht auch als Treffpunkt der Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Bereits auf der letzten UNITI expo präsentierten sich 437 Branchenunternehmen aus 37 Ländern. Auch in diesem Jahr kann man sich in drei Ausstellungshallen einen Überblick und detaillierte Einblicke in die Bereiche Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive, Shop & Convenience sowie Dienstleistung & Medien verschaffen.

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UNITI expo Fachmesse in Stuttgart 17. – 19. Mai 2022

In wenigen Wochen ist es wieder so weit: Die UNITI expo öffnet vom 17. – 19. Mai 2022 ihre Tore für Fachbesucher. Die Öffnungszeiten liegen am 17. und 18. Mai zwischen 09:30 und 18:00 Uhr, am 19. Mai zwischen 09:30 und 16:00 Uhr. Der Registrierungsbereich öffnet bereits ab 9:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG e.V. ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1E02.). Der Stand steht auch als Treffpunkt der Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Bereits auf der letzten UNITI expo präsentierten sich 437 Branchenunternehmen aus 37 Ländern. Auch in diesem Jahr kann man sich in drei Ausstellungshallen einen Überblick und detaillierte Einblicke in die Bereiche Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive, Shop & Convenience sowie Dienstleistung & Medien verschaffen.

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FTG-News 2022-09 – Amtlicher Mineralölabsatz Januar 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Januar 2022 veröffentlicht. Die Zahlen eines einzelnen Monats haben natürlich noch eine geringe Aussagekraft, zumal wenn sie – wie hier – aus einer anderen Zeit zu stammen scheinen. Der Krieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf die Energieversorgung und die Energiepreise in Westeuropa hatten noch nicht begonnen.

Trotzdem lassen sich einige Feststellungen treffen. Während die Absätze im Januar 2021 noch stark durch Corona- Maßnahmen beeinträchtigt waren, spielten Lockdowns im Januar dieses Jahres keine Rolle mehr. Trotz der bereits im Januar gegenüber dem Vorjahr stark gestiegenen Preise wurde daher wieder mehr getankt. Der Absatz von Ottokraftstoff stieg um 18,7 %, der von Diesel um 16,9 %.

Januar Januar Veränderung
Mineralölprodukte in Tonnen 2022 2021 in %
  Ottokraftstoff gesamt 1.227.355 1.034.307 +18,7
  Super Plus unverbleit 46.288 43.855 +5,5
  Eurosuper unverbleit 930.674 825.593 +12,7
  Super   E10 250.393 154.878 +61,7
  Dieselkraftstoff 2.584.133 2.210.483 +16,9

Angesichts der hohen Preise haben viele Verbraucher sich auch von ihren früheren Bedenken gegenüber der Sorte E10 verabschiedet. Mehr als 60 % Absatzplus bei E10 – wenn man inzwischen 6 Cent/l gegenüber E5 sparen kann, wird manche Tank-Teller-Diskussion offenbar nicht mehr geführt.

Von den Absatzmengen der Vor-Corona-Zeit sind aber auch die Zahlen im Januar 2022 weiterhin stark entfernt.

Amtlicher Mineralölabsatz Januar 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Januar 2022 veröffentlicht. Die Zahlen eines einzelnen Monats haben natürlich noch eine geringe Aussagekraft, zumal wenn sie – wie hier – aus einer anderen Zeit zu stammen scheinen. Der Krieg gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf die Energieversorgung und die Energiepreise in Westeuropa hatten noch nicht begonnen.

Trotzdem lassen sich einige Feststellungen treffen. Während die Absätze im Januar 2021 noch stark durch Corona- Maßnahmen beeinträchtigt waren, spielten Lockdowns im Januar dieses Jahres keine Rolle mehr. Trotz der bereits im Januar gegenüber dem Vorjahr stark gestiegenen Preise wurde daher wieder mehr getankt. Der Absatz von Ottokraftstoff stieg um 18,7 %, der von Diesel um 16,9 %.

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FTG-News 2022-08 – Unser Kooperationspartner TÜV Rheinland Akademie

Heute möchten wir Sie nochmals auf das Angebot “TÜV Rheinland Unterweisungslösung” unseres Kooperationspartners TÜV Rheinland Akademie hinweisen. Auf dieser digitalen Plattfom finden sich Online-Schulungen für alle wensetlichen Theman, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für einen (Tankstellen-)Betrieb ergeben können und somit für die betriebliche Sicherheit wichtig sind.

Teilnehmer der Unterweisungen werden gezielt auf sicherheitstechnische, arbeitsschutzrelevante und gesundheitliche Gefährdungen aufmerksam gemacht und erhalten nach erfolgreichem Absolvieren des integrierten Wissenstets eine elektronische Teilnahmebescheinigung, die auch zur Dokumentation und als Unterweisungsnachweis für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften dient.

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Unser Kooperationspartner TÜV Rheinland Akademie

Heute möchten wir nochmals auf das Angebot “TÜV Rheinland Unterweisungslösung” unseres Kooperationspartners TÜV Rheinland Akademie hinweisen. Auf dieser digitalen Plattfom finden sich Online-Schulungen für alle wensetlichen Theman, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für einen (Tankstellen-)Betrieb ergeben können und somit für die betriebliche Sicherheit wichtig sind.

Teilnehmer der Unterweisungen werden gezielt auf sicherheitstechnische, arbeitsschutzrelevante und gesundheitliche Gefährdungen aufmerksam gemacht und erhalten nach erfolgreichem Absolvieren des integrierten Wissenstets eine elektronische Teilnahmebescheinigung, die auch zur Dokumentation und als Unterweisungsnachweis für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften dient.

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FTG-News 2022-07 – Corona – Aktuelle Änderungen

Trotz der weiterhin sehr hohen Fallzahlen und Inzidenzen setzt die Bundesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus nun hauptsächlich auf die Eigenverantwortung der Bürger. Die von den Ländern genutzte Übergangsfrist für die bisher geltenden strengen Einschränkungen läuft an diesem Wochenende aus.

Grundsätzlich sollen die Corona-Regeln in Deutschland nach der Übergangsfrist bis 2. April weitgehend wegfallen. Dann gilt beispielsweise keine Maskenpflicht mehr in Geschäften oder Freizeiteinrichtungen, 2G- oder 3G-Regelungen fallen weg und auch Kontaktbeschränkungen werden vollständig aufgehoben. Es gibt dann noch eine Verteilung in “Basisschutz” und “Hotspot”-Regelungen.

Für “besonders verletzliche Gruppen” sieht die Anschlussregelung der Corona-Maßnahmen einen Basisschutz vor, der weiterhin bestehen soll. So sollen beispielsweise Menschen in Pflegeheimen, der ambulanten Pflege oder auch in Krankenhäusern besonders geschützt werden. Dort kann daher die Maskenpflicht aufrechterhalten bleiben. Gleiches gilt für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und auch die Testpflicht an Schulen. Entscheidend ist allerdings immer die jeweilige Regelung des Bundeslandes.

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Corona – Aktuelle Änderungen

Trotz der weiterhin sehr hohen Fallzahlen und Inzidenzen setzt die Bundesregierung zum Schutz vor dem Corona-Virus nun hauptsächlich auf die Eigenverantwortung der Bürger. Die von den Ländern genutzte Übergangsfrist für die bisher geltenden strengen Einschränkungen läuft an diesem Wochenende aus.

Grundsätzlich sollen die Corona-Regeln in Deutschland nach der Übergangsfrist bis 2. April weitgehend wegfallen. Dann gilt beispielsweise keine Maskenpflicht mehr in Geschäften oder Freizeiteinrichtungen, 2G- oder 3G-Regelungen fallen weg und auch Kontaktbeschränkungen werden vollständig aufgehoben. Es gibt dann noch eine Verteilung in “Basisschutz” und “Hotspot”-Regelungen.

Für “besonders verletzliche Gruppen” sieht die Anschlussregelung der Corona-Maßnahmen einen Basisschutz vor, der weiterhin bestehen soll. So sollen beispielsweise Menschen in Pflegeheimen, der ambulanten Pflege oder auch in Krankenhäusern besonders geschützt werden. Dort kann daher die Maskenpflicht aufrechterhalten bleiben. Gleiches gilt für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und auch die Testpflicht an Schulen. Entscheidend ist allerdings immer die jeweilige Regelung des Bundeslandes.

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FTG-News 06-2022 – Corona – Verlängerung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld und des Entschädigungsanspruchs nach § 56 Abs. 1a IfSG

Am 18. März 2022 hat der Bundesrat in einer Sondersitzung dem Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen zugestimmt. Das Gesetz wurde noch am gleichen Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 19. März 2022 in Kraft. Den Gesetzestext finden Sie als Anlage beigefügt.

Mit diesem Gesetz wurden der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a SGB V sowie der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG im Falle einer notwendigen pandemiebedingten Betreuung von Kindern bis zum 23. September 2022 verlängert. Beide Regelungen wären ansonsten am 19. März 2022 ausgelaufen.

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