Convenience Campus von MCS – Einladung für den 20.05.2021

Corona bedingt können derzeit weder Fachmessen noch sonstige Anwesenheitsveranstaltungen stattfinden, bei denen in „normalen“ Zeiten ein kollegialer Austausch möglich wäre.

Die MCS – Marketing und Convenience-Shop System GmbH hat mit dem virtuellen „Convenience Campus“ eine Plattform geschaffen, mit der zumindest online eine Möglichkeit zur Information und zum Austausch gegeben ist.

Das Thema der nächsten Veranstaltung dieser Reihe “Regionalität als Chance der Differenzierung im Tankstellenshop“ halten wir für sehr interessant, insbesondere für Tankstellenbetreiber, die sich nicht strikt an das netzweite Shopsortiment bzw. –layout ihrer Mineralölgesellschaft halten müssen.

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FTG-News 2021-10 – Jahresbericht 2020 des Bundeskartellamtes zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundeskartellamt hat am 22. April seinen Jahresbericht 2020 zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Für den Bericht wurden die deutschlandweiten Kraftstoffpreise für das Jahr 2020, für neuere Entwicklungen auch bis in den April 2021 ausgewertet.

Die Tankstellenbranche ist, zumindest was die Tankstellenanzahl und die Netzstruktur angeht, seit Jahren relativ stabil. Vor diesem Hintergrund kann man es dem Bundeskartellamt kaum zum Vorwurf machen, dass auch dieser Bericht nur sehr wenige neue Erkenntnisse liefert

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Jahresbericht 2020 des Bundeskartellamtes zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundeskartellamt hat am 22. April seinen Jahresbericht 2020 zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Für den Bericht wurden die deutschlandweiten Kraftstoffpreise für das Jahr 2020, für neuere Entwicklungen auch bis in den April 2021 ausgewertet.

Die Tankstellenbranche ist, zumindest was die Tankstellenanzahl und die Netzstruktur angeht, seit Jahren relativ stabil. Vor diesem Hintergrund kann man es dem Bundeskartellamt kaum zum Vorwurf machen, dass auch dieser Bericht nur sehr wenige neue Erkenntnisse liefert.

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FTG-News 2021-09 Corona – Arbeitgeberpflicht zum Angebot von Corona-Tests für Arbeitnehmer

Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt mit dem heutigen Tag (19. April 2021) in Kraft. Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, Arbeitnehmern mindestens einen Corona-Test pro Kalenderwoche anzubieten. Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, müssen zwei Tests pro Woche angeboten werden. Um es kurz zu machen: Zu letzteren gehören auch Beschäftigte an Tankstellen, denn sie treten „betriebsbedingt in häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen,“ was sie nach dem Verordnungstext in die Arbeitnehmergruppe einordnet, der zwei Tests pro Woche angeboten werden müssen.

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Corona – Arbeitgeberpflicht zum Angebot von Corona-Tests für Arbeitnehmer

Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt mit dem heutigen Tag (19. April 2021) in Kraft. Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, Arbeitnehmern mindestens einen Corona-Test pro Kalenderwoche anzubieten. Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeit einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, müssen zwei Tests pro Woche angeboten werden. Um es kurz zu machen: Zu letzteren gehören auch Beschäftigte an Tankstellen, denn sie treten „betriebsbedingt in häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen,“ was sie nach dem Verordnungstext in die Arbeitnehmergruppe einordnet, der zwei Tests pro Woche angeboten werden müssen.

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FTG-News 2021-08 Branchenrelevante Auswirkungen durch geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nach dem Kabinettsentwurf

Der Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Der Entwurf des Kabinetts ist eine so genannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, die diesen Gesetzesentwurf dann ins Parlament einbringen sollen. Bei einem solchen Gesetzesentwurf „aus der Mitte des Parlaments“ muss das Gesetz nicht durch den Bundesrat abgesegnet werden muss. Damit könnte das Gesetz schon in der nächsten Woche In Kraft treten. Allerdings handelt es sich hier um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, dem der Bundesrat zwar nicht zustimmen muss, gegen das er jedoch mit Mehrheit Einspruch einlegen kann.

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Branchenrelevante Auswirkungen durch geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nach dem Kabinettsentwurf

Der Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Der Entwurf des Kabinetts ist eine so genannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, die diesen Gesetzesentwurf dann ins Parlament einbringen sollen. Bei einem solchen Gesetzesentwurf „aus der Mitte des Parlaments“ muss das Gesetz nicht durch den Bundesrat abgesegnet werden muss. Damit könnte das Gesetz schon in der nächsten Woche In Kraft treten. Allerdings handelt es sich hier um ein sogenanntes Einspruchsgesetz, dem der Bundesrat zwar nicht zustimmen muss, gegen das er jedoch mit Mehrheit Einspruch einlegen kann.

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Arbeitgebererklärung bei Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund der weiter steigenden Inzidenzwerte verhängen die Bundesländer zunehmend (teils nur regional oder lokal durch Allgemeinverfügungen) nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Eine bundesweite Ausdehnung der Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperren ist sehr wahrscheinlich.

Damit Arbeitnehmer dennoch ihren Arbeitsplatz erreichen können, sollten sie eine Erklärung ihres Arbeitgebers bei sich führen, in welcher dieser bestätigt, dass sie ihren Arbeitsplatz aufsuchen müssen.

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FTG-News 2021-06 – Corona-Regelungen der Bundesländer Stand Freitag, 26.03.2021, 14:00 h

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben die ab dem 29.03.2021 geltenden Fassungen ihrer Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Für Tankstellen relevante Änderungen sind hierin nicht enthalten.

In allen anderen Bundesländern liegen nach unserem Informationstand noch keine Neufassungen vor. Es gibt lediglich von einigen Bundesländern Ankündigungen.

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