Änderungen im Mutterschutzgesetz und Auswirkungen auf die Beschäftigungsverbote für Schwangere
größtenteils unbemerkt von einer breiten Öffentlichkeit ist mit Wirkung zum 01.01.2018 das Mutterschutzgesetz (MuSchG) neu gefasst worden. Mit der Neufassung haben sich einige Änderungen ergeben, die nicht unerheblich praktische Auswirkungen haben. Kern der praxisrelevanten Änderung ist die Neugestaltung der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation. Was sich zunächst wie ein reiner Formalismus anhört, der auch keineswegs neu in das Gesetz eingeführt wurde, führt zu Änderungen im Umgang mit dem Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen. Weiterlesen