FTG-News 2025-14 – Terminsache 31.07.2025! – Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme
Wahrscheinlich sind die meisten Tankstellenbetreiber bereits von ihrer Steuerberatung und/oder von ihrer Mineralölgesellschaft auf die so genannte „Kassenmeldepflicht“ hingewiesen worden. Auf die Gefahr hin, dass wir langweilen: Der späteste Termin für die Meldung aller Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden oder werden, ist der 31. Juli 2025. Die Meldung ist elektronisch über das ELSTER-Portal abzugeben.
Einige Steuerberater bieten an, die Meldung gegen Honorar zu übernehmen, andere weigern sich. Die Meldung selbst abzugeben, hat für Unternehmer neben der Kostenersparnis den Vorteil, bei späteren Änderungen am Kassensystem notwendige Änderungsmitteilungen dann mit wenigen Eingaben auch selbst vornehmen zu können.