Bundesarbeitsgericht stellt klar: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Verzugspauschale
mit Wirkung zum 29.07.2014 wurde § 288 Abs. 5 BGB in das BGB eingefügt. Danach hat der Gläubiger bei Entgeltforderungen, deren Schuldner kein Verbraucher ist, Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro. Seit Einführung dieser Norm war unter den Arbeitsrechtlern umstritten, ob auch Arbeitnehmer Anspruch auf diese Pauschale haben, wenn ihr Arbeitgeber mit Entgeltzahlungen in Verzug gerät. Urteile unterer Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit zu diesem Thema fielen entsprechend unterschiedlich aus. Weiterlesen