FTG-News 2022-23 – Amtlicher Mineralölabsatz Juni 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Juni 2022 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz verzeichnete im Vergleich zum Juni 2021 nur ein leichtes Plus von 1,9 Prozent auf knapp 7,7 Millionen Tonnen Allerdings sorgte die ab dem 1. Juni reduzierte Energiesteuer dafür, dass der Kraftstoffabsatz schlagartig kräftig anstieg. Dies zeigt weniger der Vergleich zum Vorjahr, obwohl auch hier vor allem bei Benzin ein Wachstum steht. Dass und wie der „Tankrabatt“ wirkte, erweist sich vor allem im Vergleich zum Mai 2022. Verglichen mit dem Mai stieg der Benzinabsatz um 22,1 Prozent auf fast 1,6 Millionen Liter an. Das hat mehrere Ursachen. Die Verbraucher hatten Ende Mai mit dem Tanken auf den 1. Juni gewartet, der Tanktourismus in Nachbarländer ging schlagartig zurück, stattdessen kamen Tanktouristen nach Deutschland und an den Feiertagen im Juni wurde mehr privat gefahren.

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FTG-News 2022-22 – Minijobs und Übergangsbereich (Midijobs) – Flyer des ZDH

In unseren Newsletter haben wir immer wieder über Veränderungen bei Minijobs, kurzfristiger Beschäftigung und Midijobs informiert. Einen Überblick zum aktuellen Stand bietet ein neuer Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, welcher die ab 1. Oktober 2022 geltenden Regelungen gut lesbar zusammenfasst.

Der Flyer gibt Auskunft über die verschiedenen Arten von Minijobs und Midijobs sowie über die kurzfristige Beschäftigung. Eine übersichtliche Tabelle erläutert zudem die wichtigsten Informationen zu den Abgaben und Steuern. Wir fügen die pdf-Version als Anlage bei.

Minijobs und Übergangsbereich (Midijobs) – Flyer des ZDH

In unseren Newsletter haben wir immer wieder über Veränderungen bei Minijobs, kurzfristiger Beschäftigung und Midijobs informiert. Einen Überblick zum aktuellen Stand bietet ein neuer Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, welcher die ab 1. Oktober 2022 geltenden Regelungen gut lesbar zusammenfasst.

Der Flyer gibt Auskunft über die verschiedenen Arten von Minijobs und Midijobs sowie über die kurzfristige Beschäftigung. Eine übersichtliche Tabelle erläutert zudem die wichtigsten Informationen zu den Abgaben und Steuern.

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FTG-News 2022-20 – Verkauf von CBD alias Cannabidiol im Dschungel des Rechts

Hype, Megatrend, Wundermittel: CBD. Diese Abkürzung taucht mittlerweile auf vielen Produkten auf und wird lobend beworben. Auch an vielen Tankstellen werden verschiedenste Produkte mit CBD verkauft.

Bei CBD als einem Bestandteil der Cannabispflanze stellt sich aber besonders die Frage, ob es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Eine EU-rechtliche Definition als solche gibt es hier nicht, allerdings sind nach dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe Cannabis, Cannabisharz, Extrakte und Tinkturen (mit Ausnahme von Samen) verboten. Ende 2020 setzte sich der EuGH damit auseinander und stellte fest, dass CBD aus der Cannabispflanze grundsätzlich kein Suchtstoff im Sinne des Übereinkommens sei, da es zum Zeitpunkt des Urteils nach wissenschaftlichem Stand nicht psychoaktiv wirke oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe (EuGH, Urteil v. 19.11.2020, Az. C-663/18). Damit könne ein Vermarktungsverbot von CBD grundsätzlich gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit verstoßen.

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Verkauf von CBD alias Cannabidiol im Dschungel des Rechts

Hype, Megatrend, Wundermittel: CBD. Diese Abkürzung taucht mittlerweile auf vielen Produkten auf und wird lobend beworben. Auch an vielen Tankstellen werden verschiedenste Produkte mit CBD verkauft.

Bei CBD als einem Bestandteil der Cannabispflanze stellt sich aber besonders die Frage, ob es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Eine EU-rechtliche Definition als solche gibt es hier nicht, allerdings sind nach dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe Cannabis, Cannabisharz, Extrakte und Tinkturen (mit Ausnahme von Samen) verboten. Ende 2020 setzte sich der EuGH damit auseinander und stellte fest, dass CBD aus der Cannabispflanze grundsätzlich kein Suchtstoff im Sinne des Übereinkommens sei, da es zum Zeitpunkt des Urteils nach wissenschaftlichem Stand nicht psychoaktiv wirke oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe (EuGH, Urteil v. 19.11.2020, Az. C-663/18). Damit könne ein Vermarktungsverbot von CBD grundsätzlich gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit verstoßen.

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FTG-News 2022-19 – BMF veröffentlicht FAQ-Katalog zur neuen Grundsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Juli 2022 einen FAQ-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht und reagiert damit auf das am 1. Juli 2022 angelaufene Zeitfenster zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grunsteuerwerts.

Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 zu übermitteln.

Zwar beziehen sich die Erläuterungen zur Berechnung und zu den erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf das Bundesmodell, doch werden auch allgemeine Fragen zu Fristen etc. erläutert, die auch für Bundesländer mit abweichenendem Bewertungsmodell einschlägig sind.

Den FAQ-Katalog zur Grundsteuer können Sie hier abrufen: Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten

BMF veröffentlicht FAQ-Katalog zur neuen Grundsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Juli 2022 einen FAQ-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht und reagiert damit auf das am 1. Juli 2022 angelaufene Zeitfenster zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grunsteuerwerts.

Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 zu übermitteln.

Zwar beziehen sich die Erläuterungen zur Berechnung und zu den erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf das Bundesmodell, doch werden auch allgemeine Fragen zu Fristen etc. erläutert, die auch für Bundesländer mit abweichenendem Bewertungsmodell einschlägig sind.

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Vorsicht bei der Personalauswahl

Aus Mitgliederkreisen erhalten wir immer wieder Meldungen zu Unterschlagungen durch Mitarbeiter. Leider kann man den Menschen ja nur vor die Stirn schauen.

Der uns jüngst geschilderte Vorfall wäre aber zu vermeiden gewesen. Beim betroffenen Mitglied, wie die meisten Kollegen in Personalnöten, stellte sich ein junger Mann vor. Er sei gerade erst von der benachbarten Großstadt in die Gemeinde gezogen, da seine Partnerin hier einen tollen neuen Job angenommen habe. Zum Anmelden beim Gemeindebüro sei er noch gar nicht gekommen, weshalb er auch noch keinen neuen Ausweis habe, der alte sei abgelaufen. Das hole er in Kürze nach; einen Termin bei der Gemeindeverwaltung bekomme er wegen der Urlaubszeit aber erst in zwei Wochen. Auf das Arbeitszeugnis der letzten Stelle warte er auch noch, das komme jedoch bestimmt in Kürze an.

Der Kandidat schien eine Idealbesetzung zu sein: Freundlich im Umgang, nach eigener Aussage seit mehreren Jahren bereits an einer Tankstelle der gleichen Farbe beschäftigt, darum mit Kassensystem, Warenwirtschaft und den Abläufen vertraut. Dazu noch bereit, Nachtschichten zu fahren und auch seinen Probearbeitstag mit einer Nachtschicht zu beginnen.

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FTG-News 2022-18 – Vorsicht bei der Personalauswahl

Aus Mitgliederkreisen erhalten wir immer wieder Meldungen zu Unterschlagungen durch Mitarbeiter. Leider kann man den Menschen ja nur vor die Stirn schauen.

Der uns jüngst geschilderte Vorfall wäre aber zu vermeiden gewesen. Beim betroffenen Mitglied, wie die meisten Kollegen in Personalnöten, stellte sich ein junger Mann vor. Er sei gerade erst von der benachbarten Großstadt in die Gemeinde gezogen, da seine Partnerin hier einen tollen neuen Job angenommen habe. Zum Anmelden beim Gemeindebüro sei er noch gar nicht gekommen, weshalb er auch noch keinen neuen Ausweis habe, der alte sei abgelaufen. Das hole er in Kürze nach; einen Termin bei der Gemeindeverwaltung bekomme er wegen der Urlaubszeit aber erst in zwei Wochen. Auf das Arbeitszeugnis der letzten Stelle warte er auch noch, das komme jedoch bestimmt in Kürze an.

Der Kandidat schien eine Idealbesetzung zu sein: Freundlich im Umgang, nach eigener Aussage seit mehreren Jahren bereits an einer Tankstelle der gleichen Farbe beschäftigt, darum mit Kassensystem, Warenwirtschaft und den Abläufen vertraut. Dazu noch bereit, Nachtschichten zu fahren und auch seinen Probearbeitstag mit einer Nachtschicht zu beginnen.

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FTG-News 2022-17 – Nachweisgesetz – Neue Regelung für den Arbeitsvertrag

Der Bundestag hat am 23.06.2022 den Regierungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie „über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ angenommen. Das jetzt beschlossene Gesetz ändert insbesondere das Nachweisgesetz, in dem bereits bisher der Mindestinhalt von Arbeitsverträgen festgeschrieben war. Mit der jetzigen Änderung werden die verpflichtenden Angaben, die in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen, nochmals erweitert.

  1. Was ist neu?

Zusätzlich zu den bereits bislang erforderlichen Angaben sind nach der Gesetzesänderung nunmehr auch Angaben zu folgenden Arbeitsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:

  • Sofern „mobiles Arbeiten“ vereinbart wurde, muss diese Vereinbarung nachgewiesen werden
  • Nachweis der Vereinbarung für die Vergütung von Überstunden
  • Zusätzlich zur vereinbarten Arbeitszeit sind nunmehr auch die Ruhepausen und Ruhezeiten (jedoch nur, sofern vereinbart!) anzugeben
  • Sofern sogenannte „Abrufarbeit“ vereinbart wurde, bedarf es nun zusätzlich zu den bisher gem. § 12 TzBfG erforderlichen Angaben folgender Nachweise:
    • die Vereinbarung, dass die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist
    • die mindestens zu vergütende Arbeitszeit
    • der zeitliche Rahmen in dem die Arbeitsleistung abgerufen werden kann durch Angabe von „Referenztagen und -stunden“
    • die Frist für die Bekanntgabe der Einsatzzeiten durch den Arbeitgeber
  • sofern vereinbart, die Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden und die Voraussetzungen, unter denen die verbindliche Anordnung erfolgen kann
  • für den Fall, dass Fortbildungen durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden, muss dies in dem Nachweis festgehalten werden. Etwaige gesetzlich Fortbildungsansprüche müssen nicht nachgewiesen werden
  • sofern eine betriebliche Altersversorgung vereinbart wurde, ist der Name und die Anschrift des Versorgungsträgers anzugeben, sofern dieser nicht selbst zu entsprechenden Angaben verpflichtet ist
  • Angaben zu der im Fall einer Kündigung einzuhaltenden Frist, der erforderlichen Schriftform und der Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Allerdings reicht insoweit der Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen aus (§ 2 Abs. 4 S. 2 NachwG n.F.)
  • Nachweise für den Fall der Anwendbarkeit von Kollektivregelungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen). Hiervon sind nunmehr auch ausdrücklich die kirchlichen Arbeitsrichtlinien umfasst.

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