Notfallplan Stromausfall

Teilweise oder vollständige Stromausfälle kommen immer wieder vor – wenn auch bislang meist im Rahmen oder als Folge von Unwettern. Nun besteht aber das Risiko, dass es wegen Energiemangels, aufgrund von Netzüberlastungen oder als Folge von Cyber-Attacken unerwartet, flächendeckend und länger andauernd zu Stromausfällen kommen kann. Es ist also sinnvoll, sich mit dieser Thematik im Voraus zu beschäftigen und einen Notfallplan zu erstellen.

Um zumindest die Basisfunktionen an einer Station aufrecht erhalten zu können, sollte überlegt werden, ob man für den eigenen Betrieb ein Notstromaggregat anschafft und bereithält, welches zumindest für einen Übergangszeitraum bspw. die Alarmanlage weiter funktionieren lässt.

Natürlich sollte stets in Reichweite der Mitarbeiter für Notfälle auch ein (aufgeladenes) Handy bereitliegen, um Hilfe anzufordern oder sich mit dem Betreiber oder Hilfskräften abzustimmen. Auch für den Heimweg sollte jede/r gerüstet sein.

Selbstverständlich sollten für den Fall eines Falles alle Mitarbeiter wissen, wie man Türen auch ohne Strom, also mechanisch verriegelt und vollständig abschließt. Außerdem sollte stets mindestens eine gut funktionierende mit einem ausreichenden Lichtpegel versehene Taschenlampe erreichbar sein, um entsprechend handlungsfähig zu sein.

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FTG-News 2022-24 – Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01.10.2022

Am 31.08.2022 hat das Bundeskabinett die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung soll am 01.10.2022 in Kraft treten und dann bis einschließlich 07.04.2023 gelten.

Obwohl im Arbeitsentwurf zunächst angedacht, enthält die nunmehr beschlossene Verordnung nun doch keine Homeoffice- und Testangebotspflicht. Diese zunächst geplanten strikten Pflichtvorgaben sind in eine bloße Kann-Regelung umformuliert worden. Damit ist die Bundesregierung der nachdrücklichen Forderung der Spitzenverbände der Wirtschaft nachgekommen, die geplanten unverhältnismäßigen Vorgaben für die Unternehmen zu streichen.

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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01.10.2022

Am 31.08.2022 hat das Bundeskabinett die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung soll am 01.10.2022 in Kraft treten und bis zum 07.04.2023 gelte.

Obwohl im Arbeitsentwurf zunächst angedacht, enthält die nunmehr beschlossene Verordnung nun doch keine Homeoffice- und Testangebotspflicht. Diese zunächst geplanten strikten Pflichtvorgaben sind in eine bloße Kann-Regelung umformuliert worden. Damit ist die Bundesregierung der nachdrücklichen Forderung der Spitzenverbände der Wirtschaft nachgekommen, die geplanten unverhältnismäßigen Vorgaben für die Unternehmen zu streichen.

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Amtlicher Mineralölabsatz Juni 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Juni 2022 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz verzeichnete im Vergleich zum Juni 2021 nur ein leichtes Plus von 1,9 Prozent auf knapp 7,7 Millionen Tonnen Allerdings sorgte die ab dem 1. Juni reduzierte Energiesteuer dafür, dass der Kraftstoffabsatz schlagartig kräftig anstieg. Dies zeigt weniger der Vergleich zum Vorjahr, obwohl auch hier vor allem bei Benzin ein Wachstum steht. Dass und wie der „Tankrabatt“ wirkte, erweist sich vor allem im Vergleich zum Mai 2022. Verglichen mit dem Mai stieg der Benzinabsatz um 22,1 Prozent auf fast 1,6 Millionen Liter an. Das hat mehrere Ursachen. Die Verbraucher hatten Ende Mai mit dem Tanken auf den 1. Juni gewartet, der Tanktourismus in Nachbarländer ging schlagartig zurück, stattdessen kamen Tanktouristen nach Deutschland und an den Feiertagen im Juni wurde mehr privat gefahren.

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FTG-News 2022-23 – Amtlicher Mineralölabsatz Juni 2022

Aktuell hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die amtlichen Daten des Mineralabsatzes für Juni 2022 veröffentlicht. Der gesamte Mineralabsatz verzeichnete im Vergleich zum Juni 2021 nur ein leichtes Plus von 1,9 Prozent auf knapp 7,7 Millionen Tonnen Allerdings sorgte die ab dem 1. Juni reduzierte Energiesteuer dafür, dass der Kraftstoffabsatz schlagartig kräftig anstieg. Dies zeigt weniger der Vergleich zum Vorjahr, obwohl auch hier vor allem bei Benzin ein Wachstum steht. Dass und wie der „Tankrabatt“ wirkte, erweist sich vor allem im Vergleich zum Mai 2022. Verglichen mit dem Mai stieg der Benzinabsatz um 22,1 Prozent auf fast 1,6 Millionen Liter an. Das hat mehrere Ursachen. Die Verbraucher hatten Ende Mai mit dem Tanken auf den 1. Juni gewartet, der Tanktourismus in Nachbarländer ging schlagartig zurück, stattdessen kamen Tanktouristen nach Deutschland und an den Feiertagen im Juni wurde mehr privat gefahren.

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FTG-News 2022-22 – Minijobs und Übergangsbereich (Midijobs) – Flyer des ZDH

In unseren Newsletter haben wir immer wieder über Veränderungen bei Minijobs, kurzfristiger Beschäftigung und Midijobs informiert. Einen Überblick zum aktuellen Stand bietet ein neuer Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, welcher die ab 1. Oktober 2022 geltenden Regelungen gut lesbar zusammenfasst.

Der Flyer gibt Auskunft über die verschiedenen Arten von Minijobs und Midijobs sowie über die kurzfristige Beschäftigung. Eine übersichtliche Tabelle erläutert zudem die wichtigsten Informationen zu den Abgaben und Steuern. Wir fügen die pdf-Version als Anlage bei.

Minijobs und Übergangsbereich (Midijobs) – Flyer des ZDH

In unseren Newsletter haben wir immer wieder über Veränderungen bei Minijobs, kurzfristiger Beschäftigung und Midijobs informiert. Einen Überblick zum aktuellen Stand bietet ein neuer Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, welcher die ab 1. Oktober 2022 geltenden Regelungen gut lesbar zusammenfasst.

Der Flyer gibt Auskunft über die verschiedenen Arten von Minijobs und Midijobs sowie über die kurzfristige Beschäftigung. Eine übersichtliche Tabelle erläutert zudem die wichtigsten Informationen zu den Abgaben und Steuern.

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FTG-News 2022-20 – Verkauf von CBD alias Cannabidiol im Dschungel des Rechts

Hype, Megatrend, Wundermittel: CBD. Diese Abkürzung taucht mittlerweile auf vielen Produkten auf und wird lobend beworben. Auch an vielen Tankstellen werden verschiedenste Produkte mit CBD verkauft.

Bei CBD als einem Bestandteil der Cannabispflanze stellt sich aber besonders die Frage, ob es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Eine EU-rechtliche Definition als solche gibt es hier nicht, allerdings sind nach dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe Cannabis, Cannabisharz, Extrakte und Tinkturen (mit Ausnahme von Samen) verboten. Ende 2020 setzte sich der EuGH damit auseinander und stellte fest, dass CBD aus der Cannabispflanze grundsätzlich kein Suchtstoff im Sinne des Übereinkommens sei, da es zum Zeitpunkt des Urteils nach wissenschaftlichem Stand nicht psychoaktiv wirke oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe (EuGH, Urteil v. 19.11.2020, Az. C-663/18). Damit könne ein Vermarktungsverbot von CBD grundsätzlich gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit verstoßen.

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Verkauf von CBD alias Cannabidiol im Dschungel des Rechts

Hype, Megatrend, Wundermittel: CBD. Diese Abkürzung taucht mittlerweile auf vielen Produkten auf und wird lobend beworben. Auch an vielen Tankstellen werden verschiedenste Produkte mit CBD verkauft.

Bei CBD als einem Bestandteil der Cannabispflanze stellt sich aber besonders die Frage, ob es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Eine EU-rechtliche Definition als solche gibt es hier nicht, allerdings sind nach dem Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe Cannabis, Cannabisharz, Extrakte und Tinkturen (mit Ausnahme von Samen) verboten. Ende 2020 setzte sich der EuGH damit auseinander und stellte fest, dass CBD aus der Cannabispflanze grundsätzlich kein Suchtstoff im Sinne des Übereinkommens sei, da es zum Zeitpunkt des Urteils nach wissenschaftlichem Stand nicht psychoaktiv wirke oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe (EuGH, Urteil v. 19.11.2020, Az. C-663/18). Damit könne ein Vermarktungsverbot von CBD grundsätzlich gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit verstoßen.

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FTG-News 2022-19 – BMF veröffentlicht FAQ-Katalog zur neuen Grundsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Juli 2022 einen FAQ-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht und reagiert damit auf das am 1. Juli 2022 angelaufene Zeitfenster zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grunsteuerwerts.

Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 zu übermitteln.

Zwar beziehen sich die Erläuterungen zur Berechnung und zu den erforderlichen Daten für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf das Bundesmodell, doch werden auch allgemeine Fragen zu Fristen etc. erläutert, die auch für Bundesländer mit abweichenendem Bewertungsmodell einschlägig sind.

Den FAQ-Katalog zur Grundsteuer können Sie hier abrufen: Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten