Archives Juni 2026

Pressevertrieb in Deutschland – Neustrukturierung des Presse-Grossos und Hinweise für Tankstellenbetreiber

Mehrere Mitgliedsbetriebe haben uns in den vergangenen Tagen Schreiben zugeleitet, die sie im Zusammenhang mit einer geplanten Neuordnung des deutschen Presse-Grossos erhalten haben. Die Schreiben stammen aus zwei gegensätzlichen Lagern und enthalten teilweise widersprüchliche Botschaften. Nachstehend erläutern wir die Hintergründe und geben Hinweise zum Umgang mit den Schreiben.

1. Hintergründe

Das deutsche Presse-Grosso wird seit langem in der bekannten Form betrieben: Derzeit sind 13 regionale Pressegroßhändler in jeweils festen Gebieten exklusiv für die Belieferung des Einzelhandels, darunter auch der allermeisten Tankstellen, mit Zeitungen und Zeitschriften zuständig. Das System gibt es seit Jahrzehnten, um den flächendeckenden, diskriminierungsfreien Zugang aller Verlage zum Einzelhandel zu sichern, und gilt als wesentliche Grundlage der deutschen Pressevielfalt. Kartellrechtlich wird es durch § 30 Abs. 2a GWB gestützt.

Diese Vorschrift verdient eine kurze Erklärung, weil sie im Streit um die geplante Reform eine zentrale Rolle spielt. § 30 Abs. 2a GWB ist eine 2013 eingeführte Ausnahme vom allgemeinen Kartellverbot, das eigentlich verbietet, dass sich Unternehmen einer Branche absprechen. Für den Pressevertrieb wurde diese Ausnahme geschaffen, weil der Bundesgerichtshof zuvor die zentralen Verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten als kartellrechtswidrig eingestuft hatte.

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Kraftstoffpreise in Deutschland und den Nachbarländern – Auswirkung der deutschen Energiesteuersenkung zum 1. Mai 2026

Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich das sogenannte Oil Bulletin, das die Kraftstoffverbraucherpreise in allen EU-Mitgliedstaaten ausweist – sowohl als Bruttoverbraucherpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben) als auch als Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer und Energiesteuer/Mineralölsteuer). Wir haben diese Daten für den 4. Mai 2026 ausgewertet und mit der Vorwoche (27. April 2026) verglichen.

Anlass ist die Senkung der deutschen Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum 1. Mai 2026 um netto 14,2 Ct/l. Einschließlich der darauf anfallenden Mehrwertsteuer von 19 % entspricht das einer rechnerischen Verbraucherentlastung von 16,9 Ct/l. Von mehreren Politikern, Automobilverbänden und Verbraucherorganisationen wird behauptet, dieser „Tankrabatt“ sei nicht bei den Verbrauchern angekommen. Ein Vergleich zu den deutschen Nachbarländern zeigt, was von diesem Vorwurf zu halten ist.

  1. Was bedeutet „Nettopreis“ – und was nicht?

Im Oil Bulletin der EU-Kommission ist der „Nettopreis“ definiert als der Verbraucherpreis ohne Mehrwertsteuer und ohne Energiesteuer (Mineralölsteuer, Accijnzen, Accises usw.). Alle anderen staatlichen Belastungen sind dagegen bereits im Nettopreis enthalten, insbesondere:

CO-Preise: Deutschland erhebt einen nationalen CO₂-Preis (nEHS/BEHG). Im Jahr 2026 entspricht dieser rechnerisch bis zu ca. 17 Ct/l bei Diesel. Andere Länder haben vergleichbare Systeme in unterschiedlicher Höhe – oder gar keines (z. B. Belgien, Polen).

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UNITI expo 2026 – Fachmesse in Stuttgart

In Kürze ist es wieder so weit: Die UNITI expo auf dem Gelände der Landesmesse Stuttgart öffnet vom 19.–21. Mai 2026 ihre Tore für Fachbesucher. Die Öffnungszeiten liegen am Dienstag, dem 19. Mai, und am Mittwoch, dem 20. Mai, jeweils zwischen 09:00 und 18:00 Uhr; am Donnerstag, dem 21. Mai, endet die Messe um 16:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1G62A). Der Stand steht auch als Treffpunkt für alle Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Die UNITI expo 2024 hatte neue Maßstäbe gesetzt: 470 Aussteller aus 37 Nationen und über 18.000 Teilnehmer aus 110 Ländern auf einer Ausstellungsfläche von 40.000 m²; rund die Hälfte aller Aussteller und Besucher kam aus dem Ausland. Auch in diesem Jahr können Besucher in den Ausstellungshallen einen umfassenden Überblick über Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive sowie Shop & Convenience gewinnen. Ergänzt wird das Ausstellungsprogramm durch die Future Mobility Lounge, auf der sich Innovationstreiber und Hersteller aus den Bereichen Elektromobilität, Wasserstoff, E-Fuels und weitere alternative Antriebe präsentieren.

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Tatsächlicher Tankstellenbestand in Deutschland – Aktuelle Zahlen nach Bundesländern

Wir kommen auf unsere Information von gestern zurück, mit der wir die vom EID (Energie Informationsdienst) erhobenen Tankstellenbestandszahlen übermittelt haben. Darin schrieben wir unter anderem: „Der EID kann ganz offensichtlich nicht alle Tankstellen erfassen – ansonsten könnten nicht weit mehr als 14.000 Tankstellen ihre Preise an die MTS-K melden können.“

Tatsächlich sind es sogar mehr als 15.000. Dies ergab eine aktuelle Nachfrage beim Bundeskartellamt, das uns die Zahlen der an die MTS-K meldenden Tankstellen, aufgegliedert nach Bundesland, zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlen geben den aktuellen Stand (28.4.2026) wieder und werden sich natürlich im Laufe der Zeit ändern. Insgesamt gibt es demnach derzeit in Deutschland noch 15.006 Tankstellen – mindestens, denn laut § 3 MTSKraftV können sich Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von 750 Kubikmetern oder weniger auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen — sowie Tankstellen, bei denen die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Da uns das Bundeskartellamt nur die Zahlen der meldenden Tankstellen mitgeteilt hat, dürfte die Gesamtzahl der Tankstellen in Deutschland noch etwas höher liegen.

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Das Tankstellennetz am 31.12.2025

Der EID hat im Rahmen seines Specials „tanken + laden“ die aktuellen Tankstellenbestandszahlen veröffentlicht. Das deutsche Straßentankstellennetz umfasst danach zum Jahresende 2025 nach Schätzung 13.952 Straßentankstellen sowie 356 Autobahntankstellen, zusammen also 14.308 Stationen. Die Netzentwicklung setzt damit den Trend des ersten Halbjahres 2025 fort, wenn auch in geringerem Tempo: Zum 1. Juli 2025 waren es noch 13.947 Straßentankstellen. Der leichte Zuwachs auf 13.952 zum Jahresende dürfte in erster Linie auf Unschärfen in der Erhebungsmethodik zurückzuführen sein. Ohnehin sehen wir die Hauptbedeutung der Erhebung in der Trendbetrachtung. Der EID kann ganz offensichtlich nicht alle Tankstellen erfassen – ansonsten könnten nicht weit mehr als 14.000 Tankstellen ihre Preise an die MTS-K melden können.

Der EID charakterisiert die Gesamtbewegung mit der Formel „Stunde der Mittelständler“: Während die großen Mineralgesellschaften jeden Standort auf seine Rendite hin überprüfen und im Zweifelsfall abgeben, runden mittelständische Betreiber ihre Netze ab. Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (En2X) hat darauf hingewiesen, dass inzwischen 65 Prozent der deutschen Tankstellen von Gesellschaften oder einzelnen Unternehmern betrieben werden, die nicht an einer Raffinerie beteiligt sind – ein Strukturwandel, der sich in den Zahlen der einzelnen Marken unmittelbar widerspiegelt. Hintergrund sind immer konsequentere Renditevorgaben der großen Gesellschaften für jeden Standort: Glaubt man einer auf dem Uniti Mobility Payment Forum Anfang 2026 gefallenen Aussage, so setzen die A-Gesellschaften pro Standort wohl weniger als 1,6 Millionen Liter Ottokraftstoff im Jahr ab, während es beim gehobenen Mittelstand 2,3 Millionen sind. Absatz- und renditeschwächere Standorte werden verkauft – und von Mittelständlern übernommen.

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MTS-K: Aufhebung der Freistellung zur Angabe des Änderungszeitpunktes bei der Preismeldung

Das Bundeskartellamt hat den ZTG mit Schreiben vom 2. April 2026 gebeten, seinen Mitgliedsverbänden ein Schreiben der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) weiterzuleiten, das zugleich an alle Meldepflichtigen direkt versandt wurde. Das Schreiben der MTS-K betrifft eine Änderung der Verwaltungspraxis bei der Preismeldung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem am 1. April 2026 in Kraft getretenen Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) steht.

Das Schreiben der MTS-K richtet sich an die nach § 47k Abs. 2 GWB i. V. m. § 2 MTSKraftV registrierten Meldepflichtigen. Für unsere Mitglieder ist dabei zunächst klarzustellen, dass Agenturtankstellen in aller Regel nicht selbst meldepflichtig sind – diese Pflicht liegt bei der jeweiligen Mineralölgesellschaft als Vertragspartner. Das Schreiben der MTS-K betrifft daher in erster Linie die Freien Tankstellen, die als eigenständige Meldepflichtige bei der MTS-K registriert sind.

Die MTS-K teilt in ihrem Schreiben folgendes mit:

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Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) – Neue Regeln zur Preissetzung ab 1. April 2026

Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2026 das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 27. März 2026 zugestimmt. Das Gesetz wird heute, am 31. März 2026, im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit zum 1. April 2026 in Kraft. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes:

1. Die neue Kernregel: Preiserhöhung nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr

Ab dem 1. April 2026 dürfen Tankstellen die Preise für „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ (also nicht nur Super E5, Super E10 und Diesel, wie es im ursprünglichen Entwurf hieß) nur noch einmal am Tag erhöhen – und zwar ausschließlich um 12:00 Uhr mittags. Das Modell ist dem österreichischen Modell nachempfunden und wird dort seit Längerem angewendet.

Im Klartext bedeutet das: Wenn der Preis um 12:00 Uhr angehoben wurde, darf er erst am nächsten Tag um die gleiche Uhrzeit ein zweites Mal nach oben gesetzt werden – egal, ob sich Einkaufspreise in diesem Zeitraum ändert. Umgekehrt gilt: Preissenkungen sind jederzeit und beliebig oft möglich. Daran ändert das Gesetz nichts.

Wer um 12:00 Uhr keinen neuen Preis setzt, dessen bisheriger Preis bleibt weiter gültig – der Erhöhungszeitpunkt muss also nicht zwingend genutzt werden. Allerdings verschiebt sich dann die die nächste Möglichkeit, Preise zu erhöhen, auf den nächsten Tag um 12.00 Uhr.

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Kraftstoff-News – Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoff mit interessanten Feststellungen zur Preisentwicklung seit Beginn des Kriegs im Nahen Osten

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat am 27. März 2026 ihren aktuellen Quartalsbericht veröffentlicht. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit der Kraftstoffpreisentwicklung seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzung im Nahen Osten und stellt erhebliche Preisanstiege im Zeitraum vom 28. Februar bis zum 25. März 2026 fest: E5 verteuerte sich um 27,8 Cent auf 2,122 Euro je Liter, E10 auf 2,065 Euro. Diesel legte um 51,4 Cent auf 2,267 Euro je Liter zu.

Eine Anmerkung in diesem Zusammenhang: Die von der MTKS genannten Preise sind immer die rein arithmetischen Mittel aller gemeldeten Preise eines Tages. Der tatsächliche Verbraucherpreis liegt — weil Fahrer preissensibel tanken und Apps nutzen — strukturell unter dem arithmetischen MTS-K-Mittel. Bisherige Studien gehen von einer Größenordnung von ca. 1–2 Cent/Liter bei Benzin aus; im derzeitigen Hochpreisumfeld dürfte die Abweichung eher höher liegen.

Das Kartellamt beschäftigt sich vor allem mit der Frage, warum sich Diesel so erheblich stärker verteuerte als Benzin und stellt fest, dass sich die Großhandelspreise bei Diesel in der Krise deutlich vom Rohölpreis gelöst hätten. Am 19. März lag die Preissteigerung bei Diesel im Großhandel um rund 25 Cent über der Preissteigerung beim Rohöl; allein vom 18. auf den 19. März hatte sich diese Entkopplung um 10 Cent erhöht. Als strukturellen Erklärungsansatz verweist die Behörde auf die Importabhängigkeit: Deutschland exportiere Benzin netto, müsse bei Diesel hingegen einen erheblichen Teil des Bedarfs über Importe decken, von denen ein relevanter Anteil direkt aus dem Nahen Osten stamme. Raffinerien könnten ihre Produktion zudem nicht kurzfristig von Benzin auf Diesel umstellen. Ob diese Faktoren den Preisanstieg vollständig erklären, untersuche das Amt noch. Vielleicht sollte es dabei auch berücksichtigen, dass auch Gasöl als Vorprodukt überproportional teurer wurde – und das wird eben auch für Heizöl und Kerosin benötigt, wobei die Importabhängigkeit bei letzterem in Europa noch höher ist als bei Diesel.

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Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten (Vapes) ab 1. Juli 2026

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (sog. ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Einwegprodukte erheblich ausgeweitet. Konkret bedeutet dies: Ab dem 1. Juli 2026 — nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist — sind alle Verkaufsstellen, die Einweg-E-Zigaretten (sog. Vapes) im Sortiment führen oder geführt haben, gesetzlich verpflichtet, ausgediente Geräte kostenlos zurückzunehmen. Die Rücknahme ist dabei nicht an den Neukauf eines Produkts gebunden. Ausgenommen sind lediglich Händler, die den Verkauf dieser Produkte bis zum 30. Juni 2026 vollständig eingestellt haben.

Im Einzelnen ergeben sich aus der Neuregelung folgende Pflichten:

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Dringende Warnung: Betrugswelle im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)

Derzeit versenden Kriminelle wieder einmal gefälschte Zahlungsaufforderungen, die scheinbar vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Wie bereits im letzten Jahr werden sowohl E-Mails als auch Briefe versendet, die auf den ersten Blick täuschend echt wirken. Ein Beispiel einer Mail samt Anhang fügen wir in der Anlage bei.

Vorab die wichtigsten Hinweise in diesem Zusammenhang:

Keine Zahlungen aufgrund dieser Schreiben leisten!

Keine Links in den E-Mails anklicken, keine Dateianhänge öffnen!

Im Zweifel direkt beim Bundeszentralamt für Steuern anrufen – aber nur unter der Nummer auf der offiziellen Webseite.

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