FTG News Oktober 2026-29 – Mineralölabsatzzahlen Juli 2026_Der Tankrabatt war für den Staat längst nicht so teuer wie bisher dargestellt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Absatzzahlen für Juli 2026 veröffentlicht. Zusammen mit den Werten für die Monate davor liegt damit erstmals die Bilanz der Zeit während des ersten Tankrabatt dieses Jahres (Mai und Juni 2026, Senkung der Energiesteuer um 14,04 Cent je Liter, mit Mehrwertsteuereffekt eine Entlastung von 16,7 Cent brutto je Liter) und des Monats danach vor. Die Zahlen erlauben eine Antwort auf die in der Öffentlichkeit viel diskutierte Frage, was den Staat der Tankrabatt gekostet hat und ob er eine reine Mitnahmesubvention war.

Die Entwicklung des Inlandsabsatzes bei Motorenbenzin (bis 2025 „Ottokraftstoff”) und Dieselkraftstoff zeigt den Zusammenhang von Preis und Nachfrage sehr deutlich. Nach dem starken Preissprung infolge des Iran-Konflikts Ende Februar brach der Absatz zunächst stark ein, mit dem Tankrabatt im Mai und Juni stieg er deutlich über das Vorjahresniveau, nach dem Auslaufen des Rabatts im Juli ging er wieder genauso stark zurück wie vor dem Rabatt.

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Mineralölabsatzzahlen Juli 2026 – Der Tankrabatt war für den Staat längst nicht so teuer wie bisher dargestellt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Absatzzahlen für Juli 2026 veröffentlicht. Zusammen mit den Werten für die Monate davor liegt damit erstmals die Bilanz der Zeit während des ersten Tankrabatt dieses Jahres (Mai und Juni 2026, Senkung der Energiesteuer um 14,04 Cent je Liter, mit Mehrwertsteuereffekt eine Entlastung von 16,7 Cent brutto je Liter) und des Monats danach vor. Die Zahlen erlauben eine Antwort auf die in der Öffentlichkeit viel diskutierte Frage, was den Staat der Tankrabatt gekostet hat und ob er eine reine Mitnahmesubvention war.

Die Entwicklung des Inlandsabsatzes bei Motorenbenzin (bis 2025 „Ottokraftstoff”) und Dieselkraftstoff zeigt den Zusammenhang von Preis und Nachfrage sehr deutlich. Nach dem starken Preissprung infolge des Iran-Konflikts Ende Februar brach der Absatz zunächst stark ein, mit dem Tankrabatt im Mai und Juni stieg er deutlich über das Vorjahresniveau, nach dem Auslaufen des Rabatts im Juli ging er wieder genauso stark zurück wie vor dem Rabatt.

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FTG News Oktober 2026-28 – Gehalt für Familienangehörige: Wann das Finanzamt das Arbeitsverhältnis anerkennt

In vielen Tankstellenbetrieben packt die Familie mit an: Der Sohn hilft an der Kasse, die Tochter übernimmt Büroarbeiten, der Ehepartner kümmert sich um Bestellungen und Abrechnung. Ob und wie sich eine solche Mitarbeit steuerlich sinnvoll in ein reguläres Arbeitsverhältnis überführen lässt, erläutern wir in diesem Rundschreiben.

Grundsatz: Verwandtschaft ist kein Hindernis

Angestellt werden können neben den eigenen Kindern auch Ehepartner, Eltern oder andere Angehörige. Für die steuerliche Anerkennung kommt es weniger darauf an, wer beschäftigt wird, sondern darauf, dass tatsächlich gearbeitet wird und das Arbeitsverhältnis ordentlich ausgestaltet ist. Wer nur gelegentlich einspringt und dafür regelmäßig Geld bekommt, hat noch kein belastbares Arbeitsverhältnis. Bei minderjährigen Kindern kommen zusätzlich arbeits-, familien- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben hinzu (dazu unten mehr).

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Gehalt für Familienangehörige: Wann das Finanzamt das Arbeitsverhältnis anerkennt

In vielen Tankstellenbetrieben packt die Familie mit an: Der Sohn hilft an der Kasse, die Tochter übernimmt Büroarbeiten, der Ehepartner kümmert sich um Bestellungen und Abrechnung. Ob und wie sich eine solche Mitarbeit steuerlich sinnvoll in ein reguläres Arbeitsverhältnis überführen lässt, erläutern wir in diesem Rundschreiben.

Grundsatz: Verwandtschaft ist kein Hindernis

Angestellt werden können neben den eigenen Kindern auch Ehepartner, Eltern oder andere Angehörige. Für die steuerliche Anerkennung kommt es weniger darauf an, wer beschäftigt wird, sondern darauf, dass tatsächlich gearbeitet wird und das Arbeitsverhältnis ordentlich ausgestaltet ist. Wer nur gelegentlich einspringt und dafür regelmäßig Geld bekommt, hat noch kein belastbares Arbeitsverhältnis. Bei minderjährigen Kindern kommen zusätzlich arbeits-, familien- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben hinzu (dazu unten mehr).

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FTG-News 2026-27 – Neue Vertragsergänzungen der Circle K Deutschland GmbH im Zusammenhang mit dem Dover-Kassensystem

Circle K geht derzeit mit einem neuen Paket von Vertragsergänzungen auf seine Tankstellenpartner zu. Anlass ist die geplante Einführung des neuen Dover-Kassensystems, das in den kommenden Monaten schrittweise im deutschen Tankstellennetz ausgerollt werden soll. Gleichzeitig stellt Circle K die Tankstellenabrechnung auf ein neues ERP-Abrechnungssystem um. Die Pächter werden aufgefordert, die neuen Vertragsnachträge bis spätestens zum 30. September 2026 über DocuSign zu signieren.

Bevor wir auf den Inhalt eingehen, möchten wir in diesem Zusammenhang an die Erfahrungen mit den im vergangenen Jahr vorgelegten Vertragsnachträgen 83 (Eigenmarkenprodukte), 84 (Shop), 85 (Foodservice) und 86 (Kaffeekonzept) erinnern. Wie wir in unserem Rundschreiben 5/25 ausführlich dargestellt hatten, enthielten diese Nachträge umfassende Bezugsbindungen und weitreichende Steuerungsrechte von Circle K in Bezug auf Preise, Produkte, Promotions und Platzierung. Viele Pächter haben diese Nachträge seinerzeit unter dem Druck des Außendienstes unterschrieben.

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Neue Vertragsergänzungen der Circle K Deutschland GmbH im Zusammenhang mit dem Dover-Kassensystem

Circle K geht derzeit mit einem neuen Paket von Vertragsergänzungen auf seine Tankstellenpartner zu. Anlass ist die geplante Einführung des neuen Dover-Kassensystems, das in den kommenden Monaten schrittweise im deutschen Tankstellennetz ausgerollt werden soll. Gleichzeitig stellt Circle K die Tankstellenabrechnung auf ein neues ERP-Abrechnungssystem um. Die Pächter werden aufgefordert, die neuen Vertragsnachträge bis spätestens zum 30. September 2026 über DocuSign zu signieren.

Bevor wir auf den Inhalt eingehen, möchten wir in diesem Zusammenhang an die Erfahrungen mit den im vergangenen Jahr vorgelegten Vertragsnachträgen 83 (Eigenmarkenprodukte), 84 (Shop), 85 (Foodservice) und 86 (Kaffeekonzept) erinnern. Wie wir in unserem Rundschreiben 5/25 ausführlich dargestellt hatten, enthielten diese Nachträge umfassende Bezugsbindungen und weitreichende Steuerungsrechte von Circle K in Bezug auf Preise, Produkte, Promotions und Platzierung. Viele Pächter haben diese Nachträge seinerzeit unter dem Druck des Außendienstes unterschrieben.

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FTG-News 2026-26 – Das Tankstellennetz am 30.06.2026

Wir kommen auf unsere FTG-News 2026-13 und 2026-21 zurück, mit denen wir die EID-Tankstellenerhebungen per 1.1.2026 und per 31.12.2025 kommentiert hatten. Der EID hat nunmehr sein Sommer-Special „tanken + laden“ (II/2026, 21. September 2026, Stichtag 30. Juni 2026) veröffentlicht, das die Halbjahreszahlen für 2026 enthält. Die Schlagzeile: Das deutsche Straßentankstellennetz hat demnach die 14.000-Stationen-Marke wieder überschritten.

Der EID zählt zum 30. Juni 2026 14.029 Straßentankstellen sowie 358 Autobahntankstellen, zusammen also 14.387 Stationen. Gegenüber dem bisherigen Tiefststand per 1.7.2025 (13.947 Straßentankstellen) entspricht das einem nominellen Plus von 82 Stationen. Die Redaktion des EID rätselt schon: „Wieder mehr als 14.000 Tankstellen – wegen der hohen Preise?“ Die Antwort ist allerdings viel einfacher: Der EID kann nur zählen, was ihm von Unternehmen und Verbänden gemeldet wird. Tatsächlich liegt der Tankstellenbestand in Deutschland erheblich höher: Eine Nachfrage beim Bundeskartellamt über alle an die Markttransparenzstelle (MTS-K) meldenden Tankstellen ergab per 28. April 2026 15.006 Stationen – und selbst das sind wahrscheinlich noch nicht alle, weil sich Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von 750 Kubikmetern oder weniger auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen können. Der vermeintliche Anstieg im EID-Netz hat also wenig bis nichts mit den hohen Kraftstoffpreisen seit dem Irankrieg zu tun. Es ändert sich vielmehr die Erfassungsbreite: Der EID hat in dieser Ausgabe erstmals Automatenstationen einheitlich mitgezählt. Allein bei Aral kamen dadurch 99 Stationen zusätzlich in die Statistik, was einen tatsächlich leicht schrumpfenden Kern des Netzes statistisch überdeckt. Im Übrigen sehen auch wir die Hauptbedeutung der EID-Erhebung in der Trendbetrachtung, nicht in der Absolutzahl.

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Das Tankstellennetz am 30.06.2026

Der EID hat nunmehr sein Sommer-Special „tanken + laden“ (II/2026, 21. September 2026, Stichtag 30. Juni 2026) veröffentlicht, das die Halbjahreszahlen für 2026 enthält. Die Schlagzeile: Das deutsche Straßentankstellennetz hat demnach die 14.000-Stationen-Marke wieder überschritten.

Der EID zählt zum 30. Juni 2026 14.029 Straßentankstellen sowie 358 Autobahntankstellen, zusammen also 14.387 Stationen. Gegenüber dem bisherigen Tiefststand per 1.7.2025 (13.947 Straßentankstellen) entspricht das einem nominellen Plus von 82 Stationen. Die Redaktion des EID rätselt schon: „Wieder mehr als 14.000 Tankstellen – wegen der hohen Preise?“ Die Antwort ist allerdings viel einfacher: Der EID kann nur zählen, was ihm von Unternehmen und Verbänden gemeldet wird. Tatsächlich liegt der Tankstellenbestand in Deutschland erheblich höher: Eine Nachfrage beim Bundeskartellamt über alle an die Markttransparenzstelle (MTS-K) meldenden Tankstellen ergab per 28. April 2026 15.006 Stationen – und selbst das sind wahrscheinlich noch nicht alle, weil sich Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von 750 Kubikmetern oder weniger auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen können. Der vermeintliche Anstieg im EID-Netz hat also wenig bis nichts mit den hohen Kraftstoffpreisen seit dem Irankrieg zu tun. Es ändert sich vielmehr die Erfassungsbreite: Der EID hat in dieser Ausgabe erstmals Automatenstationen einheitlich mitgezählt. Allein bei Aral kamen dadurch 99 Stationen zusätzlich in die Statistik, was einen tatsächlich leicht schrumpfenden Kern des Netzes statistisch überdeckt. Im Übrigen sehen auch wir die Hauptbedeutung der EID-Erhebung in der Trendbetrachtung, nicht in der Absolutzahl.

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Digitale Aufbewahrung von Entgeltunterlagen ab 1. Januar 2027 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten abführen und Lohnkonten führen, gesetzlich verpflichtet, sämtliche sozialversicherungsrechtlich relevanten Entgeltunterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV zwingend in digitaler Form aufzubewahren. Hintergrund ist die vollständig elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die bereits seit dem Jahr 2023 schrittweise eingeführt wurde. Mit Ablauf der bisherigen Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen zum Ende des Jahres 2026 entfällt die Möglichkeit, diese Unterlagen lediglich in Papierform vorzuhalten.

Ziel der Führung digitaler Entgeltunterlagen ist es, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und den Datenaustausch zwischen Unternehmen und den Sozialversicherungsträgern zu vereinfachen. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass alle erforderlichen Nachweise vollständig, revisionssicher und jederzeit elektronisch verfügbar sind. Die Unterlagen müssen im Rahmen einer Betriebsprüfung unmittelbar bereitgestellt werden können.

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