FTG-News 2024-07 – kraftstoffe.info – Online-Plattform informiert über neue Kraftstoffsorten XTL und B10

Sobald die Novelle der 10. BImSchV sowie das daran gekoppelte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind, können die neuen Dieselsorten an Tankstellen auch an Endverbraucher verkauft werden. Dies wird voraussichtlich im Mai der Fall sein.

Wie bei der seinerzeitigen Einführung von E10 ist besonders unter Privatkunden der Kenntnisstand über die neuen Kraftstoffe gering. Verbände der Kraftstoff- und Automobilindustrie haben daher die Online-Plattform „kraftstoffe.info“ als Informationsportal rund um innovative Kraftstoffe gestartet, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Das die Verbraucher am meisten Interessierende dürfte sein, ob das jeweilige Fahrzeug mit den neuen Dieselsorten betankt werden darf.

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kraftstoffe.info – Online-Plattform informiert über neue Kraftstoffsorten XTL und B10

Sobald die Novelle der 10. BImSchV sowie das daran gekoppelte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind, können die neuen Dieselsorten an Tankstellen auch an Endverbraucher verkauft werden. Dies wird voraussichtlich im Mai der Fall sein.

Wie bei der seinerzeitigen Einführung von E10 ist besonders unter Privatkunden der Kenntnisstand über die neuen Kraftstoffe gering. Verbände der Kraftstoff- und Automobilindustrie haben daher die Online-Plattform „kraftstoffe.info“ als Informationsportal rund um innovative Kraftstoffe gestartet, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Das die Verbraucher am meisten Interessierende dürfte sein, ob das jeweilige Fahrzeug mit den neuen Dieselsorten betankt werden darf.

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FTG-News 2024-06 – Kraftstoff News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat heute ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht. Haupterkenntnis: „Die Kraftstoffpreise stiegen im ersten Quartal insbesondere für Benzin deutlich. Im Verlauf des Quartals stieg der Preis von E5 um ca. 11 Cent auf 1,886 Euro pro Liter. Der Preis von E10 Benzin stieg ebenfalls um ca.11 Cent auf 1,829 Euro pro Liter. Diesel stieg um ca. 3 Cent und kostete am Quartalsende 1,729 Euro pro Liter. Während die Benzinpreise zum Ende des Quartals kontinuierlich stiegen, war Diesel Mitte Februar am teuersten.“

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Kraftstoff News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat heute ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht. Haupterkenntnis: „Die Kraftstoffpreise stiegen im ersten Quartal insbesondere für Benzin deutlich. Im Verlauf des Quartals stieg der Preis von E5 um ca. 11 Cent auf 1,886 Euro pro Liter. Der Preis von E10 Benzin stieg ebenfalls um ca.11 Cent auf 1,829 Euro pro Liter. Diesel stieg um ca. 3 Cent und kostete am Quartalsende 1,729 Euro pro Liter. Während die Benzinpreise zum Ende des Quartals kontinuierlich stiegen, war Diesel Mitte Februar am teuersten.“

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FTG-News 2024-05 – Amtlicher Mineralölabsatz 2023

Nach der erst jetzt vorliegenden Mineralölabsatzstatistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2023 ist der gesamte Mineralöl-Inlandsabsatz im letzten Jahr um 5,2 % gesunken – eine Konsequenz aus anhaltend hohen Energiepreisen und einer schwachen Konjunktur. Insbesondere die Nachfrage aus der chemischen Industrie, dem Baugewerbe und der Logistikbranche ging zurück. So verringerte sich der Absatz von Rohbenzin (Ausgangsprodukt für die Chemieindustrie) 2023 um 16,9 % auf 10,6 Millionen Tonnen, der Dieselabsatz sank um 3,6 % auf 33,4 Millionen Tonnen.

Allein Ottokraftstoff verzeichnete im zweiten Jahr in Folge einen steigenden Absatz. Dieser wuchs um 2,5 % auf rund 17,3 Millionen Tonnen.

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Amtlicher Mineralölabsatz 2023

Nach der erst jetzt vorliegenden Mineralölabsatzstatistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2023 ist der gesamte Mineralöl-Inlandsabsatz im letzten Jahr um 5,2 % gesunken – eine Konsequenz aus anhaltend hohen Energiepreisen und einer schwachen Konjunktur. Insbesondere die Nachfrage aus der chemischen Industrie, dem Baugewerbe und der Logistikbranche ging zurück. So verringerte sich der Absatz von Rohbenzin (Ausgangsprodukt für die Chemieindustrie) 2023 um 16,9 % auf 10,6 Millionen Tonnen, der Dieselabsatz sank um 3,6 % auf 33,4 Millionen Tonnen.

Allein Ottokraftstoff verzeichnete im zweiten Jahr in Folge einen steigenden Absatz. Dieser wuchs um 2,5 % auf rund 17,3 Millionen Tonnen.

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FTG-News 2024-04 – Das Tankstellennetz am 01.01.2024

Die Zeiten ändern sich: „Special Tankstellen“ hieß das Sonderheft bisher, mit dem der Energie Informationsdienst traditionell im März die von ihm erhobenen Tankstellenzahlen zum Stichtag 1. Januar veröffentlicht. „Special tanken & laden“ heißt die aktuelle Ausgabe erstmals, und die Themen Ladesäulen, Ladeinfrastruktur und auch die geplante Pflicht zur Installation von Ultraschnell-Ladesäulen an Tankstellen werden ausführlich behandelt. Bezeichnenderweise ist die erste Interviewpartnerin in dieser Ausgabe Cathrin Lind, Vice President Operations von EnBW mobility+, die, wahrscheinlich ohne es zu wollen, die Widersinnigkeit einer gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen wie folgt zusammenfasst: „Die Mineralölwirtschaft kann Ladesäulen im ersten Schritt ja letztlich nur dort errichten, wo sie bereits Tankstellen betreibt und oft passen die Standorte der Stationen und das Mittelspannungsnetz nicht zusammen. Da haben wir als EnBW natürlich einen gewissen Vorteil, weil wir die Standorte auf einer weißen Karte planen können und bestenfalls dort errichten, wo der erforderliche Netzanschluss bereits vorhanden ist.“ Und, um das Zitat zu ergänzen, wo die Auflagen bezüglich Flächennutzungen (Parkplätze) oder Lärmschutzauflagen geringer sind als an mancher bestehenden Tankstelle.

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Das Tankstellennetz am 01.01.2024

Die Zeiten ändern sich: „Special Tankstellen“ hieß das Sonderheft bisher, mit dem der Energie Informationsdienst traditionell im März die von ihm erhobenen Tankstellenzahlen zum Stichtag 1. Januar veröffentlicht. „Special tanken & laden“ heißt die aktuelle Ausgabe erstmals, und die Themen Ladesäulen, Ladeinfrastruktur und auch die geplante Pflicht zur Installation von Ultraschnell-Ladesäulen an Tankstellen werden ausführlich behandelt. Bezeichnenderweise ist die erste Interviewpartnerin in dieser Ausgabe Cathrin Lind, Vice President Operations von EnBW mobility+, die, wahrscheinlich ohne es zu wollen, die Widersinnigkeit einer gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau einer Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen wie folgt zusammenfasst: „Die Mineralölwirtschaft kann Ladesäulen im ersten Schritt ja letztlich nur dort errichten, wo sie bereits Tankstellen betreibt und oft passen die Standorte der Stationen und das Mittelspannungsnetz nicht zusammen. Da haben wir als EnBW natürlich einen gewissen Vorteil, weil wir die Standorte auf einer weißen Karte planen können und bestenfalls dort errichten, wo der erforderliche Netzanschluss bereits vorhanden ist.“ Und, um das Zitat zu ergänzen, wo die Auflagen bezüglich Flächennutzungen (Parkplätze) oder Lärmschutzauflagen geringer sind als an mancher bestehenden Tankstelle.

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Mitglieder werben Mitglieder

Eine Mitgliedschaft im FTG e.V. bietet viele Vorteile. Viele Tankstellenbetreiber nutzen diese bereits:

  • Wir unterstützen fachkundig bei arbeitsrechtlichen Fragen, beim Abschluss von Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, bei Themen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.
  • Im Mitgliederbereich unserer Website ftg-bonn.de bieten wir eine umfangreiche Sammlung aktueller Musterverträge und -formulare.
  • Mit der von uns in Auftrag gegebenen und vor Gericht anerkannten REFA-Studie können wir den exakten Arbeitszeitbedarf und die entsprechenden Personalkosten an den Tankstellen unserer Mitglieder berechnen.
  • Wir ermitteln auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den dem Handelsvertreter bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB („HVA“).
  • Wir bieten exklusiv die Möglichkeit, eine Spezial-Rechtsschutzversicherung der DEURAG für gerichtliche Streitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten aus Vertriebs-, Pacht- oder Mietverträgen mit Mineralölgesellschaften abzuschließen.
  • Mit unseren FTG-Newsletter und dem ZTG-Report informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig zu aktuellen Themen.

Jedes neue Mitglied macht uns noch stärker, verleiht uns noch mehr Gewicht in der Lobbyarbeit und schafft noch mehr Spielraum für neue Aktivitäten.

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FTG-News 2024-03 – Mitglieder werben Mitglieder

Eine Mitgliedschaft im FTG e.V. bietet viele Vorteile. Sie nutzen diese bereits:

  • Wir unterstützen Sie fachkundig bei arbeitsrechtlichen Fragen, beim Abschluss von Verträgen mit den Mineralölgesellschaften, bei Themen aus der betrieblichen Praxis sowie in Ausbildungsfragen.
  • Im Mitgliederbereich unserer Website ftg-bonn.de bieten wir eine umfangreiche Sammlung aktueller Musterverträge und -formulare.
  • Mit der von uns in Auftrag gegebenen und vor Gericht anerkannten REFA-Studie können wir den exakten Arbeitszeitbedarf und die entsprechenden Personalkosten an den Tankstellen unserer Mitglieder berechnen.
  • Wir ermitteln für Sie auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB („HVA“).
  • Wir bieten exklusiv die Möglichkeit, eine Spezial-Rechtsschutzversicherung der DEURAG für gerichtliche Streitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten aus Vertriebs-, Pacht- oder Mietverträgen mit Mineralölgesellschaften abzuschließen.
  • Mit unseren FTG-Newsletter und dem ZTG-Report informieren wir Sie regelmäßig zu aktuellen Themen.

Jedes neue Mitglied macht uns noch stärker, verleiht uns noch mehr Gewicht in der Lobbyarbeit und schafft noch mehr Spielraum für neue Aktivitäten.

Jetzt lohnt es sich auch, als Mitglied neue Verbandsmitglieder zu werben! Sprechen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen und gewinnen Sie diese für eine Schnupper-Mitgliedschaft im FTG e.V.! Die Mitgliedschaft ist bis zum 30.06.2024 beitragsfrei und geht, wenn sie nicht bis dahin gekündigt wurde, ab dem 01.07.2024 in eine beitragspflichtige, reguläre Verbandsmitgliedschaft über. Zu entrichten ist dann der halbe Jahresbeitrag 2024.

Als Dankeschön für jedes von Ihnen neu geworbene Mitglied erhalten Sie eine einmalige Teilerstattung i.H.v. 100,00 € auf Ihren Jahresbeitrag 2024. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Teilerstattung(en) erst nach Eingang der hälftigen Beitragszahlung 2024 des neuen Mitglieds erfolgen kann/können.

Beigefügt finden Sie eine Beitrittserklärung, unser Faltblatt zu den Vorteilen einer (Schnupper-) Mitgliedschaft beim FTG e.V. sowie einen Informationsflyer unseres Dachverbands ZTG e.V. zur Tankstellen-Spezial-Rechtsschutzversicherung der DEURAG. Leiten Sie diese Informationen an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter – denn gerade in Zeiten des Umbruchs ist es wichtig, einen starken Partner an seiner Seite zu haben!

Die Aktion gilt bis zum 30.06.2024.