Corona-Schutzkonzept / Gefährdungsbeurteilung
Auch wenn in Kürze die Reihenimpfungen beginnen, wird das Corona-Virus uns wohl noch weit bis in das nächste Jahr hinein begleiten. Die Schutz- und Hygienemaßnahmen, die Sie alle seit vielen Monaten umgesetzt haben, bleiben also Standard. Zudem erfolgen inzwischen durch die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden Überprüfungen, ob an Tankstellen die Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz vorgenommen wurde und somit ein Schutzkonzept vorliegt.
Deshalb finden Sie anbei Informationen und Arbeitshilfen, um die bereits getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und, wo erforderlich, nachzuholen oder zu ergänzen.
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