Anhebung des Mindestlohns – Kurzarbeitergeld – Basiszinssatz ab 01.07.2023

Anhebung des Mindestlohns – Kurzarbeitergeld – Basiszinssatz ab 01.07.2023

In diesem Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:

  • Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen
  • Die Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) sind am 30.06.2023 ausgelaufen
  • Basiszinssatz ab 01.07.2023 – Anpassung auf 3,12 %.

Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen

Die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2023 die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit nach einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden – jedoch gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite.

Der Beschluss sieht folgende Anhebung des Mindestlohns vor:

  • Anhebung zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde,
  • Anhebung zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

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