FTG-News 2021-40 – Limiterhöhung bei E-Loading im Weihnachtsgeschäft – Verstärkte Warnung vor Telefonbetrügern

Einige Mineralölgesellschaften haben offenbar in Erwartung steigender Umsätze in der Vorweihnachtszeit zentral die Tageslimits in den E-Loading-Terminals für Geschenkgutscheinkarten und PIN-/Mobilfunkaufladungen hochgesetzt und dies teilweise zuvor auch gegenüber ihren Tankstellenpartnern angekündigt. Wir sind aber nicht sicher, dass jeder von dieser Maßnahme betroffene Tankstellenpartner dies auch mitbekommen hat. Sehr sicher hingegen sind wir, dass diese Information bei den bekannten Telefonbetrügern angekommen ist und diese ihre Aktivitäten derzeit verstärken, wenn sie es nicht schon getan haben.

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Limiterhöhung bei E-Loading im Weihnachtsgeschäft – Verstärkte Warnung vor Telefonbetrügern

Einige Mineralölgesellschaften haben offenbar in Erwartung steigender Umsätze in der Vorweihnachtszeit zentral die Tageslimits in den E-Loading-Terminals für Geschenkgutscheinkarten und PIN-/Mobilfunkaufladungen hochgesetzt und dies teilweise zuvor auch gegenüber ihren Tankstellenpartnern angekündigt. Wir sind aber nicht sicher, dass jeder von dieser Maßnahme betroffene Tankstellenpartner dies auch mitbekommen hat. Sehr sicher hingegen sind wir, dass diese Information bei den bekannten Telefonbetrügern angekommen ist und diese ihre Aktivitäten derzeit verstärken, wenn sie es nicht schon getan haben.

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Corona – Maskenpflicht und Jugendschutz – Erfahrungen aus jüngsten Kontrollen

„Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an.” – Dieser Satz, mit dem der HDE auf Schildern bei der Kundschaft dafür wirbt, dass sie beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren nach einem Altersnachweis gefragt wird, gilt im Corona-Winter 2021 mit Maskenpflicht für die Kunden umso mehr. Diese Erfahrung musste aktuell ein Tankstellenbetreiber machen, als kurz nach dem Verkauf einer Flasche Jägermeister an einen Kunden, von dem hauptsächlich die Augen zu sehen waren, da er zusätzlich zur korrekt getragenen Maske auch noch eine seine Stirn verdeckende Pudelmütze trug, mehrere Vertreter von Ordnungsbehörden und Polizei seine Tankstelle betraten, die Flasche Jägermeister zurückbrachten und sowohl die Kassiererin wie auch ihn „ins Gebet nahmen.“

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FTG-News 2021-39 – Corona – Maskenpflicht und Jugendschutz – Erfahrungen aus jüngsten Kontrollen

„Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an.” – Dieser Satz, mit dem der HDE auf Schildern bei der Kundschaft dafür wirbt, dass sie beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren nach einem Altersnachweis gefragt wird, gilt im Corona-Winter 2021 mit Maskenpflicht für die Kunden umso mehr. Diese Erfahrung musste aktuell ein Tankstellenbetreiber machen, als kurz nach dem Verkauf einer Flasche Jägermeister an einen Kunden, von dem hauptsächlich die Augen zu sehen waren, da er zusätzlich zur korrekt getragenen Maske auch noch eine seine Stirn verdeckende Pudelmütze trug, mehrere Vertreter von Ordnungsbehörden und Polizei seine Tankstelle betraten, die Flasche Jägermeister zurückbrachten und sowohl die Kassiererin wie auch ihn „ins Gebet nahmen.“

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FTG-News 2021-38 – Corona – 3G am Arbeitsplatz – Verlängerung telefonische Krankschreibung – Sicher durch den Winter

Nachfolgend einige aktuelle Informationen zu Corona:

  1. BDA – FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier veröffentlicht, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beleuchtet, z. B. zum Umgang mit mobilen Beschäftigten, mit externen Dienstleistern, mit Zeitarbeitnehmern sowie zudem auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das FAQ ist als Anlage beigefügt.

  1. Telefonische Krankschreibung wurde verlängert

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung über den 31.12.2021 bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber nach wie vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

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Corona – 3G am Arbeitsplatz – Verlängerung telefonische Krankschreibung – Sicher durch den Winter

Nachfolgend einige aktuelle Informationen zu Corona:

  1. BDA – FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier veröffentlicht, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beleuchtet, z. B. zum Umgang mit mobilen Beschäftigten, mit externen Dienstleistern, mit Zeitarbeitnehmern sowie zudem auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das FAQ ist in unserem Mitgliederbereich als Anlage beigefügt.

  1. Telefonische Krankschreibung wurde verlängert

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung über den 31.12.2021 bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber nach wie vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

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FTG-News 2021-37 – Energiekostenvergleich für Pkw an Tankstellen – Neue Werte vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht

Zu Sinn bzw. Unsinn des Energiekostenvergleichs haben unser Dachverband ZTG e.V. und wir uns sowohl gegenüber der Mitgliedschaft wie auch der Öffentlichkeit sicherlich deutlich genug geäußert. Auf Wiederholungen möchten wir an dieser Stelle verzichten.

Wichtig für die Tankstellen, die von der Regelung betroffen sind und von denen es wahrscheinlich nicht so viele gibt, wie der Gesetzgeber dachte: Spätestens am 5. Januar 2022 (vierter Werktag des neuen Quartals) müssen sie die Informationen in der vom BMWI am 1.12. aktualisierten Fassung aushängen. Die unten beigefügte Grafik zeigt diese „aktuelle“ Fassung (Stand: Dezember 2021). „Aktuell“ bedeutet, dass die durchschnittlichen Kraftstoff- bzw. Energieträgerpreise des 3. Quartals 2021 zugrunde gelegt wurden. Bei den Stromkosten hat sich seltsamerweise gar keine Veränderung ergeben.

Tankstellenbetreiber, welche die Aushänge selbst ausdrucken wollen bzw. müssen, können die aktuellen Vorlagen in verschiedenen Größen von der Homepage des BMWI herunterladen.

Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen – Neue Werte vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht

Zu Sinn bzw. Unsinn des Energiekostenvergleichs haben unser Dachverband ZTG e.V. und wir uns sowohl gegenüber der Mitgliedschaft wie auch der Öffentlichkeit sicherlich deutlich genug geäußert. Auf Wiederholungen möchten wir an dieser Stelle verzichten.

Wichtig für die Tankstellen, die von der Regelung betroffen sind und von denen es wahrscheinlich nicht so viele gibt, wie der Gesetzgeber dachte: Spätestens am 5. Januar 2022 (vierter Werktag des neuen Quartals) müssen sie die Informationen in der vom BMWI am 1.12. aktualisierten Fassung aushängen.

Tankstellenbetreiber, welche die Aushänge selbst ausdrucken wollen bzw. müssen, können die aktuellen Vorlagen in verschiedenen Größen von der Homepage des BMWI herunterladen.

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FTG-News 2021-36 – Corona – Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 COVID-19-Erkrankung

Beigefügt erhalten Sie die vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales herausgegebenen Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung sowie erläuternde rechtliche Hinweise.

Bei diesen Hinweisen besonders wichtig ist die Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung durch den das Bundesarbeitsministerium beratenden Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Nach § 11 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau u. a. keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 3 in einem Maße in Kontakt kommt bzw. kommen kann, die für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

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Corona – Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 COVID-19-Erkrankung

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung sowie erläuternde rechtliche Hinweise herausgegeben.

Bei diesen Hinweisen besonders wichtig ist die Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung durch den das Bundesarbeitsministerium beratenden Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Nach § 11 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau u. a. keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 3 in einem Maße in Kontakt kommt bzw. kommen kann, die für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

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