Verwendung von Produktkarten vor Zigarettenschachteln im Tabakwarenverkaufsregal
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 20.03.2018 (Az. 16 O 104/17) der Rechtsauffassung des ZTG, die er gemeinsam mit vielen anderen Verbänden aus betroffenenen Branchen vertritt, geteilt: Auch nach Ansicht des LG Berlin sind die Produktkarten, die im Warenregal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, rechtskonform. Das Urteil wurde in einem Klageverfahren gefällt, das vom Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine Filialkette von Tabakwaren- fachgeschäften betrieben worden war. Weiterlesen