Verpackungsgesetz – Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränken
zum 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst dann gleichzeitig die Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Neben einigen anderen Änderungen – so gilt künftig bei Einwegverpackungen die Pfandpflicht auch für Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen, insbesondere Molke, von mindestens 50 % – müssen sich Tankstellenbetreiber auf eine neue Kennzeichnungspflicht vorbereiten. Weiterlesen