Vorsicht bei der Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund – Teil II
wir kommen auf unseren Newsletter November 2017-50 zurück, in dem wir über ein Urteil des LAG Hessen berichteten. Das LAG Hessen hatte, wie zuvor schon andere Landesarbeitsgerichte, in wörtlicher Gesetzesauslegung die Auffassung vertreten, die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags sei dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – und zwar zeitlich unbegrenzt, also gleichgültig, wie lange diese Vorbeschäftigung zurückliegt. Weiterlesen