Rheinland-Pfalz: Landesregierung bleibt bei Ablehnung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonntagen
Bemühungen der Verbände, in Rheinland-Pfalz eine Lockerung des Autowaschverbots an Sonntagen zu erreichen, wurden aktuell von der Landesregierung in Mainz zurückgewiesen. Unterder Überschrift „Sonntags bleibt der Wagen dreckig“ berichtete der Trierer Volksfreund am 17.April, dass der zuständige Innenminister Roger Lewentz (SPD) bei seiner schon früher geäußerten Ablehnung bleibt. Den Mitgliedern des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Landtags teilteer mit, die Zulassung des Sonntagsbetriebs von Autowaschanlagen wäre „ein Schritt hin zu einerLockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes“. „Autowaschanlagen stellen schon allein durch an- und abfahrende Kunden, mögliche Warteschlangen, Öffnen und Schließen der Tore sowie Betriebsgeräusche der Anlage eine „öffentlich bemerkbare Tätigkeit“ dar, welche die Sonntagsruhebeeinträchtige. Man müsse nicht unbedingt an Sonn- oder Feiertagen sein Auto waschen. An den Werktagen gebe es hierzu ausreichend Gelegenheit.
Dass sich die soziale Wirklichkeit inzwischen geändert hat und viele Bürger dies anders sehen als der Minister, zeigt beispielsweise eine repräsentative Umfrage der Aral aus dem Jahr 2016, in der sich 56 Prozent der Befragten gegen ein Autowaschverbot am Sonntag aussprachen. Und viele Autobesitzer mit langen Arbeitszeiten und langen Anfahrtswegen zu ihrer Arbeitsstätte finden heute tatsächlich kaum Zeit, ihr Kraftfahrzeug, auf das sie angewiesen sind, innerhalb der werktäglichen Öffnungszeiten zu waschen.
Ihnen bleibt weiterhin nur, wenn sie grenznah wohnen, der sonntägliche „Waschtourismus“ nach Belgien, Frankreich, Luxemburg und Hessen.