Belegausgabepflicht ab dem 01.01.2020 – FTG-Newsletter 26-2019
Einige Regelungen des so genannten Kassengesetzes können zum Stichtag 1. Januar 2020 rein technisch nicht umgesetzt werden, so dass das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 09.11.2019 mitgeteilt hat, dass die Finanzverwaltung bis zum 30. September 2020 es nicht beanstanden wird, wenn
- die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Aufzeichnungssysteme nicht vorhanden ist.
- dem Finanzamt die genaue Art des elektronischen Aufzeichnungssystems nicht gemeldet wird
- die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme bis zur Implementierung der TSE nicht vorhanden ist.
