Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik – Beendigung der Unternehmerpflichtversicherung – FTG-Newsletter 21-2019

Wir wurden in den letzten Tagen von mehreren Mitgliedern angesprochen, deren Betrieb Mitglied in der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist. Sie wurden von der BGHW darauf hingewiesen, dass ihre bisherige Unternehmerpflichtversicherung mit Ablauf des 31. Dezember 2019 beendet wird. Um den Versicherungsschutz über die BGHW zu erhalten, muss ein Antrag auf freiwillige Versicherung ausgefüllt werden, der dem Anschreiben bereits beiliegt.

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Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik – Beendigung der Unternehmerpflichtversicherung

In den letzten Tagen wurden wir von mehreren Mitgliedern angesprochen, deren Betrieb Mitglied in der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist. Sie wurden von der BGHW darauf hingewiesen, dass ihre bisherige Unternehmerpflichtversicherung mit Ablauf des 31. Dezember 2019 beendet wird. Um den Versicherungsschutz über die BGHW zu erhalten, muss ein Antrag auf freiwillige Versicherung ausgefüllt werden, der dem Anschreiben bereits beiliegt. Detaillierte Informationen zum Thema freiwillige Unternehmerversicherung sowie ein Merkblatt der BGHW finden sie im Mitgliederbereich unter der Rubrik Allgemeines.

Alternative Wasserstoffauto

“Warum das Wasserstoffauto noch keine Alternative ist”, beginnt ein Handelsblatt-Artikel. Liest man ihn aber weiter, wird es differenzierter: Zunächst wird prognostiziert, dass sich die Kaufpreise künftiger Fahrzeuge gegenüber den derzeitigen fast schon halbieren könnten, allerdings nicht vor 2025. Und in Japan stelle sich die Frage nicht, ob nun BEV oder Brennstoffzellenautos das Rennen machen werden. Dort werde es in Zukunft ein Nebeneinander von teil- und vollelektrisierten Autos geben: “Wobei Toyota den Anwendungsbereich vollelektrischer Fahrzeuge mit Akkuspeicher vor allem in urbanen Einsatz und für kurze Strecken sieht. Die Reichweitenproblematik der BEVs können Brennstoffzellenautos elegant umgehen, weshalb sich diese als Langstreckenstromer eignen.

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Dies ist ein Beitrag aus der täglichen ZTG-Presseübersicht, die Links zu interessanten Presseberichten des Tages enthält, verbunden jeweils mit einem kurzen Kommentar. Bei Interesse schicken Sie einfach eine kurze Mail an
info@ztg-deutschland.de

Neuer ZTG-Vorstand gewählt

Neuer ZTG-Vorstand gewählt

Kontinuität, aber auch der Einstieg in den Generationenwechsel bestimmten die Vorstandswahlen auf der Mitgliederversammlung des ZTG (Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.) in der letzten Woche. Ernst Vollmer aus Oberhausen wurde einstimmig für drei weitere Jahre als Vorsitzender gewählt. Er ist Betreiber zweier Markant-Tankstellen, führt den Verband seit 2007 und geht jetzt in seine fünfte Amtszeit. Ebenfalls einstimmig zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wurde Reinhold Urban aus Hagen, Betreiber von zwei Aral-Tankstellen, gewählt. Sein seit 2008 amtierender Vorgänger Hans-Jürgen Ruck trat nicht zur Wiederwahl an und wurde von der Versammlung zum ZTG-Ehrenvorstandsmitglied ernannt. Neu in den Vorstand gewählt wurden Claudia Möller und Jannis Verfürth (Schatzmeister). Claudia Möller führt gemeinsam mit ihrem Bruder ein Ford-Autohaus sowie eine Shell-Eigentümerstation in Kaltenkirchen. Jannis Verfürth betreibt eine große Agravis Raiffeisen-Tankstelle in Münster. In ihren Vorstandsämtern bestätigt wurden Hans-Joachim Rühlemann (Agip-Tankstelle in Berlin) und Frank Schumacher (OMV-Station in Waldbronn).

 

Die neue Stimme des FTG

Viele Mitglieder haben die neue Stimme des FTG schon gehört: Nachdem sich unsere langjährige Mitarbeiterin Carolin Kliesch im Juli in die Elternzeit verabschiedet hat, ist Ralph Job nun Ihr Ansprechpartner im Bonner Büro. Er ist seit Mai beim FTG, hat sich schon gut in die vielfältigen Themengebiete eingearbeitet und freut sich auf Ihren Anruf.

Erneut: Auch ein Probearbeitstag kann ein Arbeitsverhältnis begründen – Unterschied zwischen Probearbeitsverhältnis und Einfühlungsverhältnis – FTG-Newsletter 18-2019

Über die möglichen Fallstricke bei einem Einfühlungsverhältnis hatten wir bereits in der Vergangenheit berichtet.

Ein aktueller Fall aus der Mitgliedschaft: Einen Bewerber für eine Kassiererstelle wollte die Tankstellenbetreiberin erst einmal kennen lernen und lud ihn im ersten Gespräch zu einem „Schnuppertag“ in der Tankstelle ein. Nach diesem Tag kam sie zu der Erkenntnis, er sei für die Tätigkeit ungeeignet und teilte ihm dies am nächsten Tag auch am Telefon mit. Eine Woche später erhielt sie ein Schreiben, in dem der Interessent ihr mitteilte, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei und dass er auf Zahlung des üblichen Lohns und auf Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist bestehe. Bei der Arbeitsagentur habe er sich abgemeldet.

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