FTG News April 2020-16 – Corona – Entschädigungsanspruch im Fall von Kita- oder Schulschließungen ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen
Eine Gesetzesänderung, die am 30. März in Kraft getreten ist, hilft vielen Angestellten (und auch Selbständigen), die aufgrund der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ihre Kinder derzeit selbst betreuen müssen und die keinen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Sie gilt übrigens auch für Minijobber.