FTG-News 2023-37 – Zahlung von Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt
Im ZTG-Report 02/2023, der Ihnen kürzlich per Post zuging, findet sich u.a. die Besprechung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Zahlung von Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt.
Unser Tipp in diesem Zusammenhang: Soll die Freiwilligkeit einer Sonderzuwendung wie z.B. Weihnachtsgeld vertraglich fixiert werden, ist eine exakte Formulierung notwendig. Bei Unsicherheiten, ob die von Ihnen verwandten Arbeitsverträge ausreichend belastbar sind, können Sie mit Ihren Arbeitnehmern eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schließen – natürlich nur, wenn diese der Ergänzung freiwillig zustimmen. Ein Musterformular hierfür finden Sie beigefügt.
Bei Neueinstellungen können Sie gerne die im Mitgliederbereich unserer Website www.ftg-bonn.de hinterlegten und an die neue Rechtsprechung bereits angepassten Musterverträge nutzen.