Wichtige Mitteilung bezüglich gesetzlicher Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG)

Wichtige Mitteilung bezüglich gesetzlicher Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG)

Vertreiber von E-Geld Produkten wie der Paysafecard gelten laut Geldwäschegesetz als “Verpflichtete” und sollten darum folgende Information beachten:

Gemäß § 59 VI GwG müssen Verpflichtete ab dem 01.01.2024 über ein Postfach auf der Website https://goaml.fiu.bund.de/Home verfügen. Dort können Verdachtsfälle von Geldwäsche bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen („FIU“) gemeldet werden. Wir empfehlen Betroffenen daher, diese Anforderung zeitnah für ihr Unternehmen zu überprüfen und bei Bedarf ein entsprechendes Postfach bei der FIU einzurichten.

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FTG e.V.