FTG-News 2025-06 – Revisionssichere Speicherung von Mails

Erstaunlich viele Mitglieder nutzen als E-Mail-Adresse die ihnen von ihrer Mineralölgesellschaft zur Verfügung gestellte. So enden viele uns übermittelte Mail-Adressen bspw. auf tankstelle.de, tankstelle-td.de, tamoil.net oder team.de. Selbst manche Mitglieder, welche die Vertragsrechtsschutzversicherung der DEURAG beantragen, wollen offenbar über den Mailserver ihrer Gesellschaft kontaktiert werden.

Was anscheinend vielen dieser Mitglieder nicht bewusst ist: Mit Beendigung ihres Tankstellenvertrags verlieren sie diese E-Mail-Adressen und haben dann keinen Zugriff mehr auf den über diese Adressen gelaufenen Mailverkehr, wenn sie ihn nicht zuvor außerhalb des gesellschaftseigenen Servers gesichert haben. Wir haben es in der Vergangenheit öfter erlebt, dass Mitglieder nicht mehr nachweisen konnten, dass ihnen von ihrem Außendienstler per Mail bestimmte Zusagen gemacht worden waren.

Dabei muss ohnehin jegliche E-Mail-Korrespondenz mit geschäftlicher Relevanz schon aus steuerlichen Gründen revisionssicher nach GOBD gesichert werden. Das gilt auch und insbesondere für Dateianhänge. Für diese Art der Speicherung in einem vom Mailserver unabhängigen Archiv gibt es viele Lösungen – sie müssen nur rechtzeitig genutzt werden.

Revisionssichere Speicherung von Mails

Erstaunlich viele Verbandsmitglieder nutzen als E-Mail-Adresse die ihnen von ihrer Mineralölgesellschaft zur Verfügung gestellte. So enden viele uns übermittelte Mail-Adressen bspw. auf tankstelle.de, tankstelle-td.de, tamoil.net oder team.de. Selbst manche Mitglieder, welche die Vertragsrechtsschutzversicherung der DEURAG beantragen, wollen offenbar über den Mailserver ihrer Gesellschaft kontaktiert werden.

Was anscheinend vielen dieser Mitglieder nicht bewusst ist: Mit Beendigung ihres Tankstellenvertrags verlieren sie diese E-Mail-Adressen und haben dann keinen Zugriff mehr auf den über diese Adressen gelaufenen Mailverkehr, wenn sie ihn nicht zuvor außerhalb des gesellschaftseigenen Servers gesichert haben. Wir haben es in der Vergangenheit öfter erlebt, dass Mitglieder nicht mehr nachweisen konnten, dass ihnen von ihrem Außendienstler per Mail bestimmte Zusagen gemacht worden waren.

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Presseschau

Den meisten Unternehmern fehlt die Zeit, um regelmäßig die Fach- und Wirtschaftspresse zu lesen. Wer dennoch auf dem Laufenden bleiben will, dem empfehlen wir die Presseschau von ZTG-Geschäftsführer Jürgen Ziegner, die wir unseren Mitgliedern heute erstmalig zusenden.  In der Presseschau, die mehrmals in der Woche erscheint, verlinkt Kollege Ziegner die wichtigsten Artikel mit Themen rund um die Tankstellenbranche. Dabei reicht das Spektrum vom detaillierten Hintergrundbericht beispielsweise zu Entwicklungen auf dem Rohöl- oder Automobilmarkt bis zur kuriosen Reportage aus der nicht enden wollenden Serie „Senioren in der Waschstraße“. Für den Schnellleser gibt es vor jedem Link eine kurze Zusammenfassung des Artikels – kenntnisreich und oft auch humorvoll geschrieben.

FTG-News 2025-04 – Basiszinssatz seit dem 01.01.2025 – Anpassung auf 2,27 %

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30.12.2024 beträgt 3,15 % und ist damit seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2024 um 1,10 Prozentpunkte gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2024 hat 4,25 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.01.2025 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 2,27 % (zuvor 3,37 %).

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2025 lauten demnach wie folgt:

Basiszinssatz: 2,27 %

Allgemeine Verzugszinssatz, insbesondere, wenn Verbraucher Schuldner ist: 7,27 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 11,27 %

Aktualisierte Studie zu den Kosten von E-Fuels – Kostenstudie der Beratungsfirma Frontier Economics

Im Oktober 2024 veröffentlichten der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V. eine vom Beratungsunternehmen Frontier Economics erstellte E-Fuels-Kostenstudie „Szenarien für den Markthochlauf von E-Fuels im Straßenverkehr“. Ein Fazit der Studie ist, dass durch Beimischungen von E-Fuels bis hin zur vollständigen Ersetzung fossiler Kraftstoffe bezahlbare Kraftstoffpreise für den Endverbraucher möglich sind. Voraussetzung dafür sei, dass die industrielle Produktion der E-Fuels an geeigneten globalen Standorten erfolgt und durch Skaleneffekte positiv verlaufende Produktionshochläufe und damit Kostendegressionen greifen können. Diese führen bereits mittelfristig zu erheblichen Kostensenkungen.

Die Studie macht zudem deutlich, dass es geeigneter regulatorischer und politischer Rahmenbedingungen bedarf, damit diese Produktions- und die damit einhergehenden Kostenpotentiale auch entwickelt und genutzt werden können.

UNITI hat jetzt eine aktualisierte Fassung der Studie erstellen lassen, die wir in der Anlage beilegen. Die Aktualisierung erfolgte, weil kürzlich eine der für die Studie genutzte Drittstudie deutlich verbesserte Daten bezüglich der zukünftigen Produktionskosten von E-Fuels veröffentlicht hatte.

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FTG-News 2025-02 – Aktualisierte Studie zu den Kosten von E-Fuels – Kostenstudie der Beratungsfirma Frontier Economics

Im Oktober 2024 veröffentlichten der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e. V. eine vom Beratungsunternehmen Frontier Economics erstellte E-Fuels-Kostenstudie „Szenarien für den Markthochlauf von E-Fuels im Straßenverkehr“. Ein Fazit der Studie ist, dass durch Beimischungen von E-Fuels bis hin zur vollständigen Ersetzung fossiler Kraftstoffe bezahlbare Kraftstoffpreise für den Endverbraucher möglich sind. Voraussetzung dafür sei, dass die industrielle Produktion der E-Fuels an geeigneten globalen Standorten erfolgt und durch Skaleneffekte positiv verlaufende Produktionshochläufe und damit Kostendegressionen greifen können. Diese führen bereits mittelfristig zu erheblichen Kostensenkungen.

Die Studie macht zudem deutlich, dass es geeigneter regulatorischer und politischer Rahmenbedingungen bedarf, damit diese Produktions- und die damit einhergehenden Kostenpotentiale auch entwickelt und genutzt werden können.

UNITI hat jetzt eine aktualisierte Fassung der Studie erstellen lassen, die wir in der Anlage beilegen. Die Aktualisierung erfolgte, weil kürzlich eine der für die Studie genutzte Drittstudie deutlich verbesserte Daten bezüglich der zukünftigen Produktionskosten von E-Fuels veröffentlicht hatte.

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FTG-News 2025-01 – Kraftstoff-News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat heute ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht, in dieser Ausgabe ergänzt um einen Rückblick auf das gesamte Tank-Jahr 2024 und einen kurzen Beitrag zu den Entwicklungen um den Jahreswechsel 2025.

Haupterkenntnis von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „

Die Bilanz des Tank-Jahres 2024 fällt gemischt aus: Von den zeitweisen Preisrückgängen im Sommer von um die 10 Cent war an Silvester nicht mehr viel übrig. Im Schnitt kostete E5 knapp 1,80 und Diesel 1,65 EUR pro Liter – immerhin rund 5 bzw. 8 Cent weniger als im Vorjahr. Durchschnittspreise sind das eine, was zählt, ist aber natürlich der Preis an der Zapfsäule. Tankstellen ändern ihre Preise immer öfter, zum Teil über 20 Mal pro Tag. Aber wir erfassen regelmäßige Muster, Tankstellen und Zeiten, wo es billiger ist. Dies gilt es, gezielt ausnutzen z.B. durch Preisvergleich per App.

Im Großen und Ganzen also keine neuen Erkenntnisse. Ebenfalls nicht neu ist, dass sich das Kartellamt bei den Preisabständen zwischen Autobahn- und Straßentankstellen offenbar nur als Beobachter betrachtet, statt sich mit den möglichen Ursachen der immer weiter wachsenden Preisabstände zu befassen. So heißt es in dieser Ausgabe recht lakonisch:

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Kraftstoff-News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat heute ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht, in dieser Ausgabe ergänzt um einen Rückblick auf das gesamte Tank-Jahr 2024 und einen kurzen Beitrag zu den Entwicklungen um den Jahreswechsel 2025.

Haupterkenntnis von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „

Die Bilanz des Tank-Jahres 2024 fällt gemischt aus: Von den zeitweisen Preisrückgängen im Sommer von um die 10 Cent war an Silvester nicht mehr viel übrig. Im Schnitt kostete E5 knapp 1,80 und Diesel 1,65 EUR pro Liter – immerhin rund 5 bzw. 8 Cent weniger als im Vorjahr. Durchschnittspreise sind das eine, was zählt, ist aber natürlich der Preis an der Zapfsäule. Tankstellen ändern ihre Preise immer öfter, zum Teil über 20 Mal pro Tag. Aber wir erfassen regelmäßige Muster, Tankstellen und Zeiten, wo es billiger ist. Dies gilt es, gezielt ausnutzen z.B. durch Preisvergleich per App.

Im Großen und Ganzen also keine neuen Erkenntnisse. Ebenfalls nicht neu ist, dass sich das Kartellamt bei den Preisabständen zwischen Autobahn- und Straßentankstellen offenbar nur als Beobachter betrachtet, statt sich mit den möglichen Ursachen der immer weiter wachsenden Preisabstände zu befassen. So heißt es in dieser Ausgabe recht lakonisch:

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FTG-News 2024-30 – Steigender Mindestlohn für Auszubildende – Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für Minijobs – Beschäftigung im Übergangsbereich Midijob – Gutscheine für Beschäftigte

Zum 01.01.2025 steigt die Mindestlohnvergütung für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab Jahresbeginn antreten:

  • Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 682,00 €
  • Im zweiten Jahr steigt der Lohn auf 805,00 €
  • Im dritten Jahr beträgt die Vergütung 921,00 € und
  • Im vierten Jahr 955,00 €.

Für Auszubildende, die bereits in der Ausbildung sind, gelten die Ausbildungsvergütungen aus dem laufenden Jahr 2024.

Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2025 auf 12,82 €. Die Erhöhung wirkt sich auch auf Minijobs aus, indem die Verdienstgrenzen für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn angepasst werden. Im Jahr 2025 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobs 556,00 € monatlich. Die maximale Arbeitszeit pro Monat bleibt bei 43 Stunden und orientiert sich weiterhin an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge bezüglich der vereinbarten Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an.

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Steigender Mindestlohn für Auszubildende – Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für Minijobs – Beschäftigung im Übergangsbereich Midijob – Gutscheine für Beschäftigte

Zum 01.01.2025 steigt die Mindestlohnvergütung für Auszubildende, die ihre Ausbildung ab Jahresbeginn antreten:

  • Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 682,00 €
  • Im zweiten Jahr steigt der Lohn auf 805,00 €
  • Im dritten Jahr beträgt die Vergütung 921,00 € und
  • Im vierten Jahr 955,00 €.

Für Auszubildende, die bereits in der Ausbildung sind, gelten die Ausbildungsvergütungen aus dem laufenden Jahr 2024.

Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2025 auf 12,82 €. Die Erhöhung wirkt sich auch auf Minijobs aus, indem die Verdienstgrenzen für Minijobs dynamisch an den Mindestlohn angepasst werden. Im Jahr 2025 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobs 556,00 € monatlich. Die maximale Arbeitszeit pro Monat bleibt bei 43 Stunden und orientiert sich weiterhin an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge bezüglich der vereinbarten Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an.

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