FTG-News 2023-21 – Anhebung des Mindestlohns – Kurzarbeitergeld – Basiszinssatz ab 01.07.2023
In diesem Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen:
- Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen
- Die Sonderregelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) sind am 30.06.2023 ausgelaufen
- Basiszinssatz ab 01.07.2023 – Anpassung auf 3,12 %.
Mindestlohnkommission beschließt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen
Die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2023 die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Der Beschluss erfolgte mit Mehrheit nach einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden – jedoch gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite.
Der Beschluss sieht folgende Anhebung des Mindestlohns vor:
- Anhebung zum 01.01.2024 auf 12,41 € brutto je Zeitstunde,
- Anhebung zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.
Erinnerung: Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 € auf 12,00 € brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Beim jetzigen Anpassungsbeschluss hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 € angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 € berücksichtigt.