FTG-News 2026-27 – Neue Vertragsergänzungen der Circle K Deutschland GmbH im Zusammenhang mit dem Dover-Kassensystem

Circle K geht derzeit mit einem neuen Paket von Vertragsergänzungen auf seine Tankstellenpartner zu. Anlass ist die geplante Einführung des neuen Dover-Kassensystems, das in den kommenden Monaten schrittweise im deutschen Tankstellennetz ausgerollt werden soll. Gleichzeitig stellt Circle K die Tankstellenabrechnung auf ein neues ERP-Abrechnungssystem um. Die Pächter werden aufgefordert, die neuen Vertragsnachträge bis spätestens zum 30. September 2026 über DocuSign zu signieren.

Bevor wir auf den Inhalt eingehen, möchten wir in diesem Zusammenhang an die Erfahrungen mit den im vergangenen Jahr vorgelegten Vertragsnachträgen 83 (Eigenmarkenprodukte), 84 (Shop), 85 (Foodservice) und 86 (Kaffeekonzept) erinnern. Wie wir in unserem Rundschreiben 5/25 ausführlich dargestellt hatten, enthielten diese Nachträge umfassende Bezugsbindungen und weitreichende Steuerungsrechte von Circle K in Bezug auf Preise, Produkte, Promotions und Platzierung. Viele Pächter haben diese Nachträge seinerzeit unter dem Druck des Außendienstes unterschrieben.

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Neue Vertragsergänzungen der Circle K Deutschland GmbH im Zusammenhang mit dem Dover-Kassensystem

Circle K geht derzeit mit einem neuen Paket von Vertragsergänzungen auf seine Tankstellenpartner zu. Anlass ist die geplante Einführung des neuen Dover-Kassensystems, das in den kommenden Monaten schrittweise im deutschen Tankstellennetz ausgerollt werden soll. Gleichzeitig stellt Circle K die Tankstellenabrechnung auf ein neues ERP-Abrechnungssystem um. Die Pächter werden aufgefordert, die neuen Vertragsnachträge bis spätestens zum 30. September 2026 über DocuSign zu signieren.

Bevor wir auf den Inhalt eingehen, möchten wir in diesem Zusammenhang an die Erfahrungen mit den im vergangenen Jahr vorgelegten Vertragsnachträgen 83 (Eigenmarkenprodukte), 84 (Shop), 85 (Foodservice) und 86 (Kaffeekonzept) erinnern. Wie wir in unserem Rundschreiben 5/25 ausführlich dargestellt hatten, enthielten diese Nachträge umfassende Bezugsbindungen und weitreichende Steuerungsrechte von Circle K in Bezug auf Preise, Produkte, Promotions und Platzierung. Viele Pächter haben diese Nachträge seinerzeit unter dem Druck des Außendienstes unterschrieben.

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FTG-News 2026-26 – Das Tankstellennetz am 30.06.2026

Wir kommen auf unsere FTG-News 2026-13 und 2026-21 zurück, mit denen wir die EID-Tankstellenerhebungen per 1.1.2026 und per 31.12.2025 kommentiert hatten. Der EID hat nunmehr sein Sommer-Special „tanken + laden“ (II/2026, 21. September 2026, Stichtag 30. Juni 2026) veröffentlicht, das die Halbjahreszahlen für 2026 enthält. Die Schlagzeile: Das deutsche Straßentankstellennetz hat demnach die 14.000-Stationen-Marke wieder überschritten.

Der EID zählt zum 30. Juni 2026 14.029 Straßentankstellen sowie 358 Autobahntankstellen, zusammen also 14.387 Stationen. Gegenüber dem bisherigen Tiefststand per 1.7.2025 (13.947 Straßentankstellen) entspricht das einem nominellen Plus von 82 Stationen. Die Redaktion des EID rätselt schon: „Wieder mehr als 14.000 Tankstellen – wegen der hohen Preise?“ Die Antwort ist allerdings viel einfacher: Der EID kann nur zählen, was ihm von Unternehmen und Verbänden gemeldet wird. Tatsächlich liegt der Tankstellenbestand in Deutschland erheblich höher: Eine Nachfrage beim Bundeskartellamt über alle an die Markttransparenzstelle (MTS-K) meldenden Tankstellen ergab per 28. April 2026 15.006 Stationen – und selbst das sind wahrscheinlich noch nicht alle, weil sich Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von 750 Kubikmetern oder weniger auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen können. Der vermeintliche Anstieg im EID-Netz hat also wenig bis nichts mit den hohen Kraftstoffpreisen seit dem Irankrieg zu tun. Es ändert sich vielmehr die Erfassungsbreite: Der EID hat in dieser Ausgabe erstmals Automatenstationen einheitlich mitgezählt. Allein bei Aral kamen dadurch 99 Stationen zusätzlich in die Statistik, was einen tatsächlich leicht schrumpfenden Kern des Netzes statistisch überdeckt. Im Übrigen sehen auch wir die Hauptbedeutung der EID-Erhebung in der Trendbetrachtung, nicht in der Absolutzahl.

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Das Tankstellennetz am 30.06.2026

Der EID hat nunmehr sein Sommer-Special „tanken + laden“ (II/2026, 21. September 2026, Stichtag 30. Juni 2026) veröffentlicht, das die Halbjahreszahlen für 2026 enthält. Die Schlagzeile: Das deutsche Straßentankstellennetz hat demnach die 14.000-Stationen-Marke wieder überschritten.

Der EID zählt zum 30. Juni 2026 14.029 Straßentankstellen sowie 358 Autobahntankstellen, zusammen also 14.387 Stationen. Gegenüber dem bisherigen Tiefststand per 1.7.2025 (13.947 Straßentankstellen) entspricht das einem nominellen Plus von 82 Stationen. Die Redaktion des EID rätselt schon: „Wieder mehr als 14.000 Tankstellen – wegen der hohen Preise?“ Die Antwort ist allerdings viel einfacher: Der EID kann nur zählen, was ihm von Unternehmen und Verbänden gemeldet wird. Tatsächlich liegt der Tankstellenbestand in Deutschland erheblich höher: Eine Nachfrage beim Bundeskartellamt über alle an die Markttransparenzstelle (MTS-K) meldenden Tankstellen ergab per 28. April 2026 15.006 Stationen – und selbst das sind wahrscheinlich noch nicht alle, weil sich Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von 750 Kubikmetern oder weniger auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen können. Der vermeintliche Anstieg im EID-Netz hat also wenig bis nichts mit den hohen Kraftstoffpreisen seit dem Irankrieg zu tun. Es ändert sich vielmehr die Erfassungsbreite: Der EID hat in dieser Ausgabe erstmals Automatenstationen einheitlich mitgezählt. Allein bei Aral kamen dadurch 99 Stationen zusätzlich in die Statistik, was einen tatsächlich leicht schrumpfenden Kern des Netzes statistisch überdeckt. Im Übrigen sehen auch wir die Hauptbedeutung der EID-Erhebung in der Trendbetrachtung, nicht in der Absolutzahl.

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Digitale Aufbewahrung von Entgeltunterlagen ab 1. Januar 2027 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten abführen und Lohnkonten führen, gesetzlich verpflichtet, sämtliche sozialversicherungsrechtlich relevanten Entgeltunterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV zwingend in digitaler Form aufzubewahren. Hintergrund ist die vollständig elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die bereits seit dem Jahr 2023 schrittweise eingeführt wurde. Mit Ablauf der bisherigen Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen zum Ende des Jahres 2026 entfällt die Möglichkeit, diese Unterlagen lediglich in Papierform vorzuhalten.

Ziel der Führung digitaler Entgeltunterlagen ist es, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten und den Datenaustausch zwischen Unternehmen und den Sozialversicherungsträgern zu vereinfachen. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass alle erforderlichen Nachweise vollständig, revisionssicher und jederzeit elektronisch verfügbar sind. Die Unterlagen müssen im Rahmen einer Betriebsprüfung unmittelbar bereitgestellt werden können.

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FTG-News 2026-24 – Das BAG beerdigt das Einwurf-Einschreiben: Neue Risiken bei Kündigungen

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine für alle Arbeitgeber hochrelevante Entscheidung getroffen: Das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post im sogenannten „Scan-Verfahren“ begründet keinen Anscheinsbeweis mehr dafür, dass ein Schreiben dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Die Entscheidung betrifft alle Erklärungen, deren Zugang im Streitfall nachgewiesen werden muss – etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM).

Der Fall

Ein seit Mai 2015 beschäftigter Arbeitnehmer war in den drei Jahren vor seiner Kündigung wiederholt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hatte ihn zwischen 2020 und 2022 bereits fünfmal zu einem bEM eingeladen; nur einmal kam ein Gespräch zustande. Nachdem der Arbeitnehmer auf eine weitere Einladung im April 2023 nicht reagiert hatte und zwischen Mai und Oktober 2023 erneut über 30 Arbeitstage ausgefallen waren, lud der Arbeitgeber ihn am 11. Oktober 2023 nochmals ein – diesmal per Einwurf-Einschreiben. Ein bEM fand danach nicht statt; der Arbeitgeber kündigte am 15. Dezember 2023 ordentlich zum 30. Juni 2024. Der Arbeitnehmer bestritt im Kündigungsschutzprozess, das Einladungsschreiben je erhalten zu haben.

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Das BAG beerdigt das Einwurf-Einschreiben: Neue Risiken bei Kündigungen

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine für alle Arbeitgeber hochrelevante Entscheidung getroffen: Das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post im sogenannten „Scan-Verfahren“ begründet keinen Anscheinsbeweis mehr dafür, dass ein Schreiben dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Die Entscheidung betrifft alle Erklärungen, deren Zugang im Streitfall nachgewiesen werden muss – etwa Kündigungen, Abmahnungen oder Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM).

Der Fall

Ein seit Mai 2015 beschäftigter Arbeitnehmer war in den drei Jahren vor seiner Kündigung wiederholt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber hatte ihn zwischen 2020 und 2022 bereits fünfmal zu einem bEM eingeladen; nur einmal kam ein Gespräch zustande. Nachdem der Arbeitnehmer auf eine weitere Einladung im April 2023 nicht reagiert hatte und zwischen Mai und Oktober 2023 erneut über 30 Arbeitstage ausgefallen waren, lud der Arbeitgeber ihn am 11. Oktober 2023 nochmals ein – diesmal per Einwurf-Einschreiben. Ein bEM fand danach nicht statt; der Arbeitgeber kündigte am 15. Dezember 2023 ordentlich zum 30. Juni 2024. Der Arbeitnehmer bestritt im Kündigungsschutzprozess, das Einladungsschreiben je erhalten zu haben.

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Kraftstoff-News Sonderausgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundeskartellamt hat heute die (beiliegende) Sonderausgabe der Kraftstoff-News der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) für den Monat Juli 2026 veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Erkenntnisse sind hauptsächlich:

  • Durchschnittspreise im Juli: E5 bei 2,156 Euro/Liter, E10 bei 2,10 Euro/Liter, Diesel bei 2,097 Euro/Liter; im Monatsverlauf Anstieg um 13,7 Cent (Benzin) bzw. 26,8 Cent (Diesel).
  • Rohölpreis stieg infolge der Iran-Krise vom 1. bis 23. Juli um rund 16,4 Cent/Liter und gab in der letzten Juli-Woche um 6,6 Cent/Liter (11,5 Prozent) wieder nach.
  • Der Abstand zwischen Rohöl- und Großhandelspreis weitete sich vor allem beim Diesel ab Ende Juni wieder deutlich aus.
  • Regionale Preisspannen im Juli bis zu 11 Cent/Liter bei E5 und 10 Cent/Liter bei Diesel; ausgeprägte Preisspitzen im Westen und in der Kölner Bucht durch das Niedrigwasser des Rheins.
  • Zahl der Abweichungen von der 12-Uhr-Regel im Juli höher als im Vormonat; 87,7 Prozent der Abweichungen liegen im Zeitfenster zwischen 11:50 und 12:10 Uhr.

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FTG-News 2026-23 – Kraftstoff-News Sonderausgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Das Bundeskartellamt hat heute die (beiliegende) Sonderausgabe der Kraftstoff-News der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) für den Monat Juli 2026 veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Erkenntnisse sind hauptsächlich:

  • Durchschnittspreise im Juli: E5 bei 2,156 Euro/Liter, E10 bei 2,10 Euro/Liter, Diesel bei 2,097 Euro/Liter; im Monatsverlauf Anstieg um 13,7 Cent (Benzin) bzw. 26,8 Cent (Diesel).
  • Rohölpreis stieg infolge der Iran-Krise vom 1. bis 23. Juli um rund 16,4 Cent/Liter und gab in der letzten Juli-Woche um 6,6 Cent/Liter (11,5 Prozent) wieder nach.
  • Der Abstand zwischen Rohöl- und Großhandelspreis weitete sich vor allem beim Diesel ab Ende Juni wieder deutlich aus.
  • Regionale Preisspannen im Juli bis zu 11 Cent/Liter bei E5 und 10 Cent/Liter bei Diesel; ausgeprägte Preisspitzen im Westen und in der Kölner Bucht durch das Niedrigwasser des Rheins.
  • Zahl der Abweichungen von der 12-Uhr-Regel im Juli höher als im Vormonat; 87,7 Prozent der Abweichungen liegen im Zeitfenster zwischen 11:50 und 12:10 Uhr.

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