FTG-News 2025-09 – Kraftstoff-News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoff

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat in der letzten Woche ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht. Haupterkenntnis von Kartellamtspräsident Andreas Mundt: „Im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres sind die Preise trotz gestiegenen CO2-Emissionskosten etwas gesunken, für Benzin um ca. 3 Cent und für Diesel um ca. 6 Cent pro Liter. Dabei folgten die Preisverläufe im Verlauf des Quartals weitgehend dem Rohölpreis. Mit zunehmender Sorge beobachten wir die immer häufigeren Preisänderungen an der Zapfsäule. Hier gab es im ersten Quartal 2025 nochmals einen Zuwachs. Im Schnitt ändern Tankstellen ihre Preise 22-mal am Tag, vor allem in Ballungsräumen noch deutlich häufiger.“

Herrn Mundt macht das Sorge, weil dadurch „für Verbraucherinnen und Verbraucher die Orientierung erschwert“ werde. Im weiteren Text des Quartalsberichts wird hingegen beruhigt: „Die vielen Preiszyklen an immer mehr Tankstellen sind nur auf den ersten Blick chaotisch. Tatsächlich sind sie recht gut vorhersagbar.“

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Kraftstoff-News – Aktueller Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoff

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt hat in der letzten Woche ihren aktuellen Quartalsbericht „Kraftstoff-News“ veröffentlicht. Haupterkenntnis von Kartellamtspräsident Andreas Mundt: „Im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres sind die Preise trotz gestiegenen CO2-Emissionskosten etwas gesunken, für Benzin um ca. 3 Cent und für Diesel um ca. 6 Cent pro Liter. Dabei folgten die Preisverläufe im Verlauf des Quartals weitgehend dem Rohölpreis. Mit zunehmender Sorge beobachten wir die immer häufigeren Preisänderungen an der Zapfsäule. Hier gab es im ersten Quartal 2025 nochmals einen Zuwachs. Im Schnitt ändern Tankstellen ihre Preise 22-mal am Tag, vor allem in Ballungsräumen noch deutlich häufiger.“

Herrn Mundt macht das Sorge, weil dadurch „für Verbraucherinnen und Verbraucher die Orientierung erschwert“ werde. Im weiteren Text des Quartalsberichts wird hingegen beruhigt: „Die vielen Preiszyklen an immer mehr Tankstellen sind nur auf den ersten Blick chaotisch. Tatsächlich sind sie recht gut vorhersagbar.“

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FTG-News 2025-08 – Warnung: Gefälschte E-Mails zur Teilnahme an einem “DGUV-Präventionsmodul” im Umlauf

Das Wichtigste vorweg: Eine derzeit vielen Tankstellen (und auch dem ZTG) zugegangene Mail zu einem angeblichem digitalen DGUV-Präventionsmodul stammt nicht von der DGUV oder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Sie ist eine Fälschung! Auf keinen Fall die beiliegende „Rechnung“ bezahlen!

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet “DGUV-Präventionsmodul 2025 – Zustellung von Schreiben und Rechnung“ oder auch “Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen”. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende Verpflichtung zur Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Dabei werden nicht nur Mitgliedsbetriebe der BGN angeschrieben, wie sich schon an unserem Beispiel zeigt. Die meisten Tankstellen sind Mitgliedsbetriebe der BGHW.

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Warnung: Gefälschte E-Mails zur Teilnahme an einem “DGUV-Präventionsmodul” im Umlauf

Das Wichtigste vorweg: Eine derzeit vielen Tankstellen (und auch dem ZTG) zugegangene Mail zu einem angeblichem digitalen DGUV-Präventionsmodul stammt nicht von der DGUV oder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Sie ist eine Fälschung! Auf keinen Fall die beiliegende „Rechnung“ bezahlen!

Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet “DGUV-Präventionsmodul 2025 – Zustellung von Schreiben und Rechnung“ oder auch “Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen”. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende Verpflichtung zur Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. Dabei werden nicht nur Mitgliedsbetriebe der BGN angeschrieben, wie sich schon an unserem Beispiel zeigt. Die meisten Tankstellen sind Mitgliedsbetriebe der BGHW.

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FTG-News 2025-07 – Das Tankstellennetz am 01.01.2025

Der EID hat die Tankstellenbestandszahlen zum Jahresanfang 2025 veröffentlicht. Sie zeigen, dass sich die Anzahl der Straßentankstellen im zweiten Halbjahr 2024 so gut wie nicht mehr verändert hat, nachdem sie innerhalb des ersten Halbjahres 2024 um 65 Stationen auf noch 14.019 Stationen gesunken war. Zum 1.1.2025 zählt der EID noch 14.018 Straßentankstellen.

Das Netz in seiner Gesamtheit ist daher weiter zahlenmäßig stabil oder, wie es der EID ausdrückt: „Tankstellen sind kein Auslaufmodell.“ Sowohl bezüglich der Kraftstoffmengen wie auch der Margen war 2024 für die Gesellschaften ein gutes Jahr. Wie sich bereits in der ersten Jahreshälfte abzeichnete, liegen die vom Beratungsunternehmen Wood Mackenzie ermittelten Bruttomargen im Jahr 2024 gegenüber dem schon nicht schlechten Jahr 2023 um 5 Cent pro Liter höher, während die Kraftstoffabsätze über Tankstellen ungefähr auf dem Niveau von 2023 liegen dürften. Genaueres lässt sich derzeit noch nicht sagen, denn das für die amtlichen Mineralöldaten zu zuständige BAFA hat die offiziellen Zahlen des Jahres 2024 immer noch nicht veröffentlicht. Nach den bisher bekannten Zahlen kann man davon ausgehen, dass wie im Vorjahr leichte Zugewinne beim Absatz von Ottokraftstoffen die Absatzverluste beim Diesel kompensiert haben.

Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Es sind die stabilen Kraftstoffmengen und die vom EID als „opulent“ bezeichneten Margen, die nicht nur den Bestand des Netzes bei immer weiter steigenden Kosten sichern, sondern vor allem den Umbau der Stationen auf die sich abzeichnenden veränderten Rahmenbedingungen ermöglichen, sei es bei Shopumbauten bzw. –erweiterungen oder beim Aufbau der Schnellladeinfrastruktur. Ein interessantes Detail: Laut einer beim UNITI Mobility Payment Forum vorgestellten Branchenanalyse verfügt der Mittelstand inzwischen über besonders effiziente Tankstellen, d.h., mit deutlich höheren Durchschnittsabsätzen als bei den großen Ketten. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die beiden Marktführer Aral und Shell wegen ihrer Preiserhöhungsrunden in der Kritik der Öffentlichkeit stehen und von immer mehr Privatkunden wegen der Kraftstoffpreise gemieden werden, gleichzeitig aber damit allen Marktteilnehmern das Margenniveau sichern, mit dem sie ihr Netz halten und verbessern können.

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Das Tankstellennetz am 01.01.2025

Der EID hat die Tankstellenbestandszahlen zum Jahresanfang 2025 veröffentlicht. Sie zeigen, dass sich die Anzahl der Straßentankstellen im zweiten Halbjahr 2024 so gut wie nicht mehr verändert hat, nachdem sie innerhalb des ersten Halbjahres 2024 um 65 Stationen auf noch 14.019 Stationen gesunken war. Zum 1.1.2025 zählt der EID noch 14.018 Straßentankstellen.

Das Netz in seiner Gesamtheit ist daher weiter zahlenmäßig stabil oder, wie es der EID ausdrückt: „Tankstellen sind kein Auslaufmodell.“ Sowohl bezüglich der Kraftstoffmengen wie auch der Margen war 2024 für die Gesellschaften ein gutes Jahr. Wie sich bereits in der ersten Jahreshälfte abzeichnete, liegen die vom Beratungsunternehmen Wood Mackenzie ermittelten Bruttomargen im Jahr 2024 gegenüber dem schon nicht schlechten Jahr 2023 um 5 Cent pro Liter höher, während die Kraftstoffabsätze über Tankstellen ungefähr auf dem Niveau von 2023 liegen dürften. Genaueres lässt sich derzeit noch nicht sagen, denn das für die amtlichen Mineralöldaten zu zuständige BAFA hat die offiziellen Zahlen des Jahres 2024 immer noch nicht veröffentlicht. Nach den bisher bekannten Zahlen kann man davon ausgehen, dass wie im Vorjahr leichte Zugewinne beim Absatz von Ottokraftstoffen die Absatzverluste beim Diesel kompensiert haben.

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FTG-News 2025-06 – Revisionssichere Speicherung von Mails

Erstaunlich viele Mitglieder nutzen als E-Mail-Adresse die ihnen von ihrer Mineralölgesellschaft zur Verfügung gestellte. So enden viele uns übermittelte Mail-Adressen bspw. auf tankstelle.de, tankstelle-td.de, tamoil.net oder team.de. Selbst manche Mitglieder, welche die Vertragsrechtsschutzversicherung der DEURAG beantragen, wollen offenbar über den Mailserver ihrer Gesellschaft kontaktiert werden.

Was anscheinend vielen dieser Mitglieder nicht bewusst ist: Mit Beendigung ihres Tankstellenvertrags verlieren sie diese E-Mail-Adressen und haben dann keinen Zugriff mehr auf den über diese Adressen gelaufenen Mailverkehr, wenn sie ihn nicht zuvor außerhalb des gesellschaftseigenen Servers gesichert haben. Wir haben es in der Vergangenheit öfter erlebt, dass Mitglieder nicht mehr nachweisen konnten, dass ihnen von ihrem Außendienstler per Mail bestimmte Zusagen gemacht worden waren.

Dabei muss ohnehin jegliche E-Mail-Korrespondenz mit geschäftlicher Relevanz schon aus steuerlichen Gründen revisionssicher nach GOBD gesichert werden. Das gilt auch und insbesondere für Dateianhänge. Für diese Art der Speicherung in einem vom Mailserver unabhängigen Archiv gibt es viele Lösungen – sie müssen nur rechtzeitig genutzt werden.

Revisionssichere Speicherung von Mails

Erstaunlich viele Verbandsmitglieder nutzen als E-Mail-Adresse die ihnen von ihrer Mineralölgesellschaft zur Verfügung gestellte. So enden viele uns übermittelte Mail-Adressen bspw. auf tankstelle.de, tankstelle-td.de, tamoil.net oder team.de. Selbst manche Mitglieder, welche die Vertragsrechtsschutzversicherung der DEURAG beantragen, wollen offenbar über den Mailserver ihrer Gesellschaft kontaktiert werden.

Was anscheinend vielen dieser Mitglieder nicht bewusst ist: Mit Beendigung ihres Tankstellenvertrags verlieren sie diese E-Mail-Adressen und haben dann keinen Zugriff mehr auf den über diese Adressen gelaufenen Mailverkehr, wenn sie ihn nicht zuvor außerhalb des gesellschaftseigenen Servers gesichert haben. Wir haben es in der Vergangenheit öfter erlebt, dass Mitglieder nicht mehr nachweisen konnten, dass ihnen von ihrem Außendienstler per Mail bestimmte Zusagen gemacht worden waren.

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Presseschau

Den meisten Unternehmern fehlt die Zeit, um regelmäßig die Fach- und Wirtschaftspresse zu lesen. Wer dennoch auf dem Laufenden bleiben will, dem empfehlen wir die Presseschau von ZTG-Geschäftsführer Jürgen Ziegner, die wir unseren Mitgliedern heute erstmalig zusenden.  In der Presseschau, die mehrmals in der Woche erscheint, verlinkt Kollege Ziegner die wichtigsten Artikel mit Themen rund um die Tankstellenbranche. Dabei reicht das Spektrum vom detaillierten Hintergrundbericht beispielsweise zu Entwicklungen auf dem Rohöl- oder Automobilmarkt bis zur kuriosen Reportage aus der nicht enden wollenden Serie „Senioren in der Waschstraße“. Für den Schnellleser gibt es vor jedem Link eine kurze Zusammenfassung des Artikels – kenntnisreich und oft auch humorvoll geschrieben.

FTG-News 2025-04 – Basiszinssatz seit dem 01.01.2025 – Anpassung auf 2,27 %

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30.12.2024 beträgt 3,15 % und ist damit seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2024 um 1,10 Prozentpunkte gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2024 hat 4,25 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.01.2025 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 2,27 % (zuvor 3,37 %).

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2025 lauten demnach wie folgt:

Basiszinssatz: 2,27 %

Allgemeine Verzugszinssatz, insbesondere, wenn Verbraucher Schuldner ist: 7,27 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 11,27 %