E-Zigaretten – Praktische Umsetzung des Brandschutzes

Im März 2026 hatten wir über die ab dem 1. Juli 2026 geltende Rücknahmepflicht für ausgediente E-Zigaretten informiert. Im Zuge weiterer Rückfragen aus dem Mitgliederkreis möchten wir zwei Punkte richtigstellen und ergänzen, die für die praktische Umsetzung an Ihrer Tankstelle von Bedeutung sind.

Rücknahmepflicht gilt auch für Mehrweg-E-Zigaretten

Offenbar hatten wir uns im März in unserem Rundschreiben missverständlich ausgedrückt: Die Rücknahmepflicht ist nicht auf Einweg-Vapes beschränkt. § 17 ElektroG4 sieht ab dem 1. Juli 2026 eine erweiterte Rücknahmemöglichkeit für elektronische Zigaretten und Tabakerhitzer vor, ohne dass es dabei auf die Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegprodukten ankommt. Tankstellenbetreiber, die neben Einweg-Vapes auch Mehrweg-Systeme mit austauschbaren Pods oder wiederaufladbaren Akkus im Sortiment führen, müssen ab dem Stichtag folglich auch diese Geräte kostenlos zurücknehmen. Bei der Schulung des Personals und bei der Gestaltung der Kundeninformation ist dies zu berücksichtigen und nicht ausschließlich auf Einweg-Vapes abzustellen.

Bislang nicht bekannte praktische Umsetzungsprobleme: Brandschutz bei der Zwischenlagerung

Nach Veröffentlichung unseres ersten Rundschreibens haben uns mehrere Mitgliedsbetriebe auf eine Einschätzung ihres Versicherers aufmerksam gemacht, die wir Ihnen aus Gründen der Vorsicht nicht vorenthalten möchten. Der Versicherer verweist hierzu auf die jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen zum Brandschutz und macht im Kern geltend, dass bei zurückgegebenen Einweg-E-Zigaretten weder gesichert ist, dass der verbaute Akku vollständig entladen, noch dass das enthaltene Liquid vollständig verbraucht ist. Im Rückgabebereich treffen damit Kunststoff, eine möglicherweise brennbare Flüssigkeit und eine potenzielle Zündquelle in Form des Akkus zusammen. Der Versicherer leitet daraus eigene Brandschutzanforderungen ab, die über die reine Beschaffung eines geeigneten Sammelbehälters hinausgehen, wie wir es in unserem ersten Rundschreiben dargestellt hatten.

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FTG-News 2026-18 – E-Zigaretten – Praktische Umsetzung des Brandschutzes

Mit FTG-News 2026-09 vom 26. März 2026 hatten wir Sie über die ab dem 1. Juli 2026 geltende Rücknahmepflicht für ausgediente E-Zigaretten informiert. Im Zuge weiterer Rückfragen aus dem Mitgliederkreis möchten wir zwei Punkte richtigstellen und ergänzen, die für die praktische Umsetzung an Ihrer Tankstelle von Bedeutung sind.

Rücknahmepflicht gilt auch für Mehrweg-E-Zigaretten

Offenbar hatten wir uns im März in unserem Rundschreiben missverständlich ausgedrückt: Die Rücknahmepflicht ist nicht auf Einweg-Vapes beschränkt. § 17 ElektroG4 sieht ab dem 1. Juli 2026 eine erweiterte Rücknahmemöglichkeit für elektronische Zigaretten und Tabakerhitzer vor, ohne dass es dabei auf die Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegprodukten ankommt. Tankstellenbetreiber, die neben Einweg-Vapes auch Mehrweg-Systeme mit austauschbaren Pods oder wiederaufladbaren Akkus im Sortiment führen, müssen ab dem Stichtag folglich auch diese Geräte kostenlos zurücknehmen. Bei der Schulung des Personals und bei der Gestaltung der Kundeninformation ist dies zu berücksichtigen und nicht ausschließlich auf Einweg-Vapes abzustellen.

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FTG-News 2026-17 – Pressevertrieb in Deutschland – Neustrukturierung des Presse-Grossos und Hinweise für Tankstellenbetreiber

Mehrere Mitgliedsbetriebe haben uns in den vergangenen Tagen Schreiben zugeleitet, die sie im Zusammenhang mit einer geplanten Neuordnung des deutschen Presse-Grossos erhalten haben. Die Schreiben stammen aus zwei gegensätzlichen Lagern und enthalten teilweise widersprüchliche Botschaften. Nachstehend erläutern wir die Hintergründe und geben Hinweise zum Umgang mit den Schreiben.

  1. Hintergründe

Das deutsche Presse-Grosso wird seit langem in der bekannten Form betrieben: Derzeit sind 13 regionale Pressegroßhändler in jeweils festen Gebieten exklusiv für die Belieferung des Einzelhandels, darunter auch der allermeisten Tankstellen, mit Zeitungen und Zeitschriften zuständig. Das System gibt es seit Jahrzehnten, um den flächendeckenden, diskriminierungsfreien Zugang aller Verlage zum Einzelhandel zu sichern, und gilt als wesentliche Grundlage der deutschen Pressevielfalt. Kartellrechtlich wird es durch § 30 Abs. 2a GWB gestützt.

Diese Vorschrift verdient eine kurze Erklärung, weil sie im Streit um die geplante Reform eine zentrale Rolle spielt. § 30 Abs. 2a GWB ist eine 2013 eingeführte Ausnahme vom allgemeinen Kartellverbot, das eigentlich verbietet, dass sich Unternehmen einer Branche absprechen. Für den Pressevertrieb wurde diese Ausnahme geschaffen, weil der Bundesgerichtshof zuvor die zentralen Verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten als kartellrechtswidrig eingestuft hatte.

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Pressevertrieb in Deutschland – Neustrukturierung des Presse-Grossos und Hinweise für Tankstellenbetreiber

Mehrere Mitgliedsbetriebe haben uns in den vergangenen Tagen Schreiben zugeleitet, die sie im Zusammenhang mit einer geplanten Neuordnung des deutschen Presse-Grossos erhalten haben. Die Schreiben stammen aus zwei gegensätzlichen Lagern und enthalten teilweise widersprüchliche Botschaften. Nachstehend erläutern wir die Hintergründe und geben Hinweise zum Umgang mit den Schreiben.

1. Hintergründe

Das deutsche Presse-Grosso wird seit langem in der bekannten Form betrieben: Derzeit sind 13 regionale Pressegroßhändler in jeweils festen Gebieten exklusiv für die Belieferung des Einzelhandels, darunter auch der allermeisten Tankstellen, mit Zeitungen und Zeitschriften zuständig. Das System gibt es seit Jahrzehnten, um den flächendeckenden, diskriminierungsfreien Zugang aller Verlage zum Einzelhandel zu sichern, und gilt als wesentliche Grundlage der deutschen Pressevielfalt. Kartellrechtlich wird es durch § 30 Abs. 2a GWB gestützt.

Diese Vorschrift verdient eine kurze Erklärung, weil sie im Streit um die geplante Reform eine zentrale Rolle spielt. § 30 Abs. 2a GWB ist eine 2013 eingeführte Ausnahme vom allgemeinen Kartellverbot, das eigentlich verbietet, dass sich Unternehmen einer Branche absprechen. Für den Pressevertrieb wurde diese Ausnahme geschaffen, weil der Bundesgerichtshof zuvor die zentralen Verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten als kartellrechtswidrig eingestuft hatte.

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FTG-News 2026-16 – Kraftstoffpreise in Deutschland und den Nachbarländern – Auswirkung der deutschen Energiesteuersenkung zum 1. Mai 2026

Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich das sogenannte Oil Bulletin, das die Kraftstoffverbraucherpreise in allen EU-Mitgliedstaaten ausweist – sowohl als Bruttoverbraucherpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben) als auch als Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer und Energiesteuer/Mineralölsteuer). Wir haben diese Daten für den 4. Mai 2026 ausgewertet und mit der Vorwoche (27. April 2026) verglichen.

Anlass ist die Senkung der deutschen Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum 1. Mai 2026 um netto 14,2 Ct/l. Einschließlich der darauf anfallenden Mehrwertsteuer von 19 % entspricht das einer rechnerischen Verbraucherentlastung von 16,9 Ct/l. Von mehreren Politikern, Automobilverbänden und Verbraucherorganisationen wird behauptet, dieser „Tankrabatt“ sei nicht bei den Verbrauchern angekommen. Ein Vergleich zu den deutschen Nachbarländern zeigt, was von diesem Vorwurf zu halten ist.

  1. Was bedeutet „Nettopreis“ – und was nicht?

Im Oil Bulletin der EU-Kommission ist der „Nettopreis“ definiert als der Verbraucherpreis ohne Mehrwertsteuer und ohne Energiesteuer (Mineralölsteuer, Accijnzen, Accises usw.). Alle anderen staatlichen Belastungen sind dagegen bereits im Nettopreis enthalten, insbesondere:

CO-Preise: Deutschland erhebt einen nationalen CO₂-Preis (nEHS/BEHG). Im Jahr 2026 entspricht dieser rechnerisch bis zu ca. 17 Ct/l bei Diesel. Andere Länder haben vergleichbare Systeme in unterschiedlicher Höhe – oder gar keines (z. B. Belgien, Polen).

THG-Minderungsquote: In Deutschland sind Verkäufer von fossilen Kraftstoffen verpflichtet, einen steigenden Anteil erneuerbarer Kraftstoffe beizumischen und oder THG-Zertifikate zu erwerben. Die dabei entstehenden Kosten sind natürlich in den Preisen einkalkuliert. üblicherweise auf den Zapfsäulenpreis überwälzt und liegen 2026 im Bereich von ca. 7–12 Ct/l, unterschiedlich nach Benzin oder Diesel. Vergleichbare marktbasierte Quotensysteme fehlen in den meisten Nachbarländern.

Ein direkter Nettopreisvergleich zwischen verschiedenen Ländern spiegelt daher nicht den reinen Produktpreis wider, sondern einen Marktpreis nach Abzug von Mehrwertsteuer und Energiesteuer – der aber alle anderen staatlichen Kosten enthält. Dies ist bei der Interpretation der nachfolgenden Zahlen zu berücksichtigen. Ausführlich haben wir uns mit der Thematik der unterschiedlichen staatlichen Belastungen in unserem Rundschreiben 8/26 „Staatliche Abgaben auf Kraftstoffpreise in Deutschland: Bestandsaufnahme, Europäischer Vergleich und Ausblick auf die THG-Quotenentwicklung bis 2030“ beschäftigt.

  1. Die Ausgangslage: Internationaler Preisdruck seit Februar 2026

Seit dem Ausbruch des Krieges gegen den Iran und der Schließung der Straße von Hormus am 28. Februar 2026 befinden sich die internationalen Energiepreise auf einem historisch hohen Niveau – nach Einschätzung der EU-Kommission über dem Niveau der Energiekrise 2022/23. Produktpreise haben sich zeitweise komplett anders entwickelt als die Rohölpreise. Dies spiegelt sich in den Nettopreisen aller Länder wider: Zwischen dem 27. April und dem 4. Mai 2026 stiegen die Nettopreise in nahezu allen neun betrachteten Ländern deutlich an – im Durchschnitt der Nachbarländer um ca. 4 bis 9 Ct/l.

  1. Deutschland im Vergleich: Brutto- und Nettopreise

Euro-Super 95 (EUR/1.000 l)

Land Brutto 27.4. Brutto 4.5. Δ (   (EUR/1.000 l) Δ    (Ct/l) Steueränderung 1.5.
Deutschland 2.144 2.063 –81 –8,1 −14,2 Ct netto (Senkung)
Österreich¹ 1.712 1.793 +81 +8,1 leichte Erhöhung
Belgien 1.822 1.871 +49 +4,9 keine Änderung
Tschechien¹ 1.683 1.733 +50 +5,0 keine Änderung
Dänemark 2.272 2.366 +94 +9,4 keine Änderung
Frankreich 2.016 2.051 +35 +3,5 keine Änderung
Luxemburg 1.759 1.798 +39 +3,9 keine Änderung
Niederlande 2.324 2.389 +65 +6,5 keine Änderung
Polen¹ 1.443 1.506 +63 +6,3 keine Änderung

 ¹ EUR-umgerechnete Werte gemäß Oil Bulletin.

Diesel (EUR/1.000 l)

Land Brutto 27.4. Brutto 4.5. Δ    (EUR/1.000 l) Δ    (Ct/l) Steueränderung 1.5.
Deutschland 2.181 2.088 –93 –9,3 −14,2 Ct netto (Senkung)
Österreich¹ 1.910 1.999 +89 +8,9 leichte Erhöhung
Belgien 2.094 2.111 +17 +1,7 keine Änderung
Tschechien¹ 1.708 1.764 +56 +5,6 keine Änderung
Dänemark 2.235 2.342 +107 +10,7 keine Änderung
Frankreich 2.164 2.161 ±0 ±0,0 keine Änderung
Luxemburg 1.871 1.912 +41 +4,1 keine Änderung
Niederlande 2.311 2.366 +55 +5,5 keine Änderung
Polen¹ 1.620 1.684 +63 +6,3 keine Änderung

 ¹ EUR-umgerechnete Werte gemäß Oil Bulletin.

  1. Nettopreise (ohne MwSt. und Energiesteuer)

Zur Erinnerung: Diese Werte enthalten keine MwSt. und keine Energiesteuer, wohl aber CO₂-Abgaben, THG-Quotenkosten und sonstige Abgaben, die je nach Land sehr verschieden sind bzw. in einigen Ländern gar nicht existieren. Ein direkter Ländervergleich der Nettopreise ist daher nur eingeschränkt aussagekräftig.

Euro-Super 95 (EUR/1.000 l)

Land Netto 27.4. Netto 4.5. Δ (Ct/l) Hinweis (im Nettopreis enthalten)
Deutschland 999 1.071 +7,2 CO₂₂ (nEHS) + THG-Quote
Österreich¹ 863 900 +3,7 CO₂ enthalten
Belgien 906 946 +4,1 kein CO₂-System
Tschechien¹ 864 906 +4,2 CO₂ enthalten
Dänemark 1.107 1.182 +7,5 CO₂ enthalten
Frankreich 990 1.019 +2,9 CO₂ enthalten
Luxemburg 934 968 +3,3 keine Angabe
Niederlande 1.072 1.126 +5,4 CO₂ enthalten
Polen¹ 975 1.035 +6,0 kein CO₂ System

 ¹ EUR-umgerechnete Werte gemäß Oil Bulletin.

Diesel (EUR/1.000 l)

Land Netto 27.4. Netto 4.5. Δ (Ct/l) Hinweis (im Netto-preis enthalten)
Deutschland 1.201 1.263 +6,2 CO₂₂ (nEHS) + THG-Quote
Österreich¹ 1.099 1.143 +4,4 CO₂ enthalten
Belgien 1.130 1.145 +1,4 kein CO₂-System
Tschechien¹ 1.082 1.129 +4,7 CO₂ enthalten
Dänemark 1.223 1.309 +8,6 CO₂ enthalten
Frankreich 1.196 1.193 –0,3 CO₂ enthalten
Luxemburg 1.135 1.170 +3,5 keine Angabe
Niederlande 1.352 1.397 +4,5 CO₂ enthalten
Polen¹ 1.167 1.227 +6,0 kein CO₂ System

 ¹ EUR-umgerechnete Werte gemäß Oil Bulletin.

  1. Bewertung: Ist die Steuersenkung beim Verbraucher angekommen?

Eine ganz einfache Antwort lautet: Ja.

Alle acht Nachbarländer verzeichneten im Beobachtungszeitraum steigende Bruttopreise als unmittelbaren Ausdruck des internationalen Marktpreisanstiegs. In Deutschland dagegen sanken die Bruttopreise für Euro-Super 95 um 8,1 Ct/l und für Diesel um 9,3 Ct/l.

Rechnerisch ergibt sich folgendes Bild: Die Steuersenkung beträgt netto 14,2 Ct/l, brutto (inkl. 19 % MwSt.) 16,9 Ct/l. Der gleichzeitige internationale Produktpreisanstieg (Nettobasis, d. h. nach CO₂ und THG, aber ohne Energiesteuer und MwSt.) betrug für Deutschland ca. +7,2 Ct/l (Euro-95) bzw. +6,2 Ct/l (Diesel) – brutto entspricht das ca. +8,6 bzw. +7,4 Ct/l. Da beides zum selben Zeitpunkt wirkte, blieb per Saldo für den Verbraucher eine Nettoentlastung von ca. 8–9 Ct/l.

Österreich verdient einen gesonderten Hinweis: Das Land hat die Energiesteuer zum 1. Mai 2026 nach vorheriger Senkung wieder leicht erhöht, was den deutlicheren Bruttopreisanstieg dort trotz ähnlichem Nettopreisanstieg erklärt.

Frankreich zeigt beim Diesel nahezu keine Preisänderung (±0,0 Ct/l brutto). Mögliche Gründe sind verzögerte Marktdurchgabe oder staatliche Preismechanismen.

  1. Fazit

Die Senkung der deutschen Energiesteuer zum 1. Mai 2026 ist offenbar vollständig und sehr schnell in den Verbraucherpreisen angekommen. Die deutschen Bruttopreise entwickelten sich in der Beobachtungswoche als einzige in der Gruppe der Nachbarländer nach unten – trotz eines allgemein steigenden internationalen Produktpreisniveaus. In den Säulenpreisen finden sich die nominalen 16,9 Ct/l nur deswegen nicht komplett wieder, weil gleichzeitig die Einkaufspreise angestiegen sind. Eine solche Entwicklung liegt jedoch nicht in der Hand der Tankstellenbranche.

Kraftstoffpreise in Deutschland und den Nachbarländern – Auswirkung der deutschen Energiesteuersenkung zum 1. Mai 2026

Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich das sogenannte Oil Bulletin, das die Kraftstoffverbraucherpreise in allen EU-Mitgliedstaaten ausweist – sowohl als Bruttoverbraucherpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben) als auch als Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer und Energiesteuer/Mineralölsteuer). Wir haben diese Daten für den 4. Mai 2026 ausgewertet und mit der Vorwoche (27. April 2026) verglichen.

Anlass ist die Senkung der deutschen Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum 1. Mai 2026 um netto 14,2 Ct/l. Einschließlich der darauf anfallenden Mehrwertsteuer von 19 % entspricht das einer rechnerischen Verbraucherentlastung von 16,9 Ct/l. Von mehreren Politikern, Automobilverbänden und Verbraucherorganisationen wird behauptet, dieser „Tankrabatt“ sei nicht bei den Verbrauchern angekommen. Ein Vergleich zu den deutschen Nachbarländern zeigt, was von diesem Vorwurf zu halten ist.

  1. Was bedeutet „Nettopreis“ – und was nicht?

Im Oil Bulletin der EU-Kommission ist der „Nettopreis“ definiert als der Verbraucherpreis ohne Mehrwertsteuer und ohne Energiesteuer (Mineralölsteuer, Accijnzen, Accises usw.). Alle anderen staatlichen Belastungen sind dagegen bereits im Nettopreis enthalten, insbesondere:

CO-Preise: Deutschland erhebt einen nationalen CO₂-Preis (nEHS/BEHG). Im Jahr 2026 entspricht dieser rechnerisch bis zu ca. 17 Ct/l bei Diesel. Andere Länder haben vergleichbare Systeme in unterschiedlicher Höhe – oder gar keines (z. B. Belgien, Polen).

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UNITI expo 2026 – Fachmesse in Stuttgart

In Kürze ist es wieder so weit: Die UNITI expo auf dem Gelände der Landesmesse Stuttgart öffnet vom 19.–21. Mai 2026 ihre Tore für Fachbesucher. Die Öffnungszeiten liegen am Dienstag, dem 19. Mai, und am Mittwoch, dem 20. Mai, jeweils zwischen 09:00 und 18:00 Uhr; am Donnerstag, dem 21. Mai, endet die Messe um 16:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1G62A). Der Stand steht auch als Treffpunkt für alle Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Die UNITI expo 2024 hatte neue Maßstäbe gesetzt: 470 Aussteller aus 37 Nationen und über 18.000 Teilnehmer aus 110 Ländern auf einer Ausstellungsfläche von 40.000 m²; rund die Hälfte aller Aussteller und Besucher kam aus dem Ausland. Auch in diesem Jahr können Besucher in den Ausstellungshallen einen umfassenden Überblick über Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive sowie Shop & Convenience gewinnen. Ergänzt wird das Ausstellungsprogramm durch die Future Mobility Lounge, auf der sich Innovationstreiber und Hersteller aus den Bereichen Elektromobilität, Wasserstoff, E-Fuels und weitere alternative Antriebe präsentieren.

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FTG-News 2026-15 – UNITI expo 2026 – Fachmesse in Stuttgart

In Kürze ist es wieder so weit: Die UNITI expo auf dem Gelände der Landesmesse Stuttgart öffnet vom 19.–21. Mai 2026 ihre Tore für Fachbesucher. Die Öffnungszeiten liegen am Dienstag, dem 19. Mai, und am Mittwoch, dem 20. Mai, jeweils zwischen 09:00 und 18:00 Uhr; am Donnerstag, dem 21. Mai, endet die Messe um 16:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1G62A). Der Stand steht auch als Treffpunkt für alle Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Die UNITI expo 2024 hatte neue Maßstäbe gesetzt: 470 Aussteller aus 37 Nationen und über 18.000 Teilnehmer aus 110 Ländern auf einer Ausstellungsfläche von 40.000 m²; rund die Hälfte aller Aussteller und Besucher kam aus dem Ausland. Auch in diesem Jahr können Besucher in den Ausstellungshallen einen umfassenden Überblick über Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive sowie Shop & Convenience gewinnen. Ergänzt wird das Ausstellungsprogramm durch die Future Mobility Lounge, auf der sich Innovationstreiber und Hersteller aus den Bereichen Elektromobilität, Wasserstoff, E-Fuels und weitere alternative Antriebe präsentieren.

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FTG-News 2026-14 – Tatsächlicher Tankstellenbestand in Deutschland – Aktuelle Zahlen nach Bundesländern

Wir kommen auf unsere FTG-News 2026-14 zurück, mit denen wir Ihnen die vom EID (Energie Informationsdienst) erhobenen Tankstellenbestandszahlen übermittelt haben. Darin schrieben wir unter anderem: „Der EID kann ganz offensichtlich nicht alle Tankstellen erfassen – ansonsten könnten nicht weit mehr als 14.000 Tankstellen ihre Preise an die MTS-K melden können.“

Tatsächlich sind es sogar mehr als 15.000. Dies ergab eine aktuelle Nachfrage beim Bundeskartellamt, das uns die Zahlen der an die MTS-K meldenden Tankstellen, aufgegliedert nach Bundesland, zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlen geben den aktuellen Stand (28.4.2026) wieder und werden sich natürlich im Laufe der Zeit ändern. Insgesamt gibt es demnach derzeit in Deutschland noch 15.006 Tankstellen – mindestens, denn laut § 3 MTSKraftV können sich Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von 750 Kubikmetern oder weniger auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen — sowie Tankstellen, bei denen die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Da uns das Bundeskartellamt nur die Zahlen der meldenden Tankstellen mitgeteilt hat, dürfte die Gesamtzahl der Tankstellen in Deutschland noch etwas höher liegen.

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Tatsächlicher Tankstellenbestand in Deutschland – Aktuelle Zahlen nach Bundesländern

Wir kommen auf unsere Information von gestern zurück, mit der wir die vom EID (Energie Informationsdienst) erhobenen Tankstellenbestandszahlen übermittelt haben. Darin schrieben wir unter anderem: „Der EID kann ganz offensichtlich nicht alle Tankstellen erfassen – ansonsten könnten nicht weit mehr als 14.000 Tankstellen ihre Preise an die MTS-K melden können.“

Tatsächlich sind es sogar mehr als 15.000. Dies ergab eine aktuelle Nachfrage beim Bundeskartellamt, das uns die Zahlen der an die MTS-K meldenden Tankstellen, aufgegliedert nach Bundesland, zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlen geben den aktuellen Stand (28.4.2026) wieder und werden sich natürlich im Laufe der Zeit ändern. Insgesamt gibt es demnach derzeit in Deutschland noch 15.006 Tankstellen – mindestens, denn laut § 3 MTSKraftV können sich Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von 750 Kubikmetern oder weniger auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen — sowie Tankstellen, bei denen die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Da uns das Bundeskartellamt nur die Zahlen der meldenden Tankstellen mitgeteilt hat, dürfte die Gesamtzahl der Tankstellen in Deutschland noch etwas höher liegen.

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