FTG-News 2024-11 – Im Dezember 2024 besteht letztmalig die Möglichkeit zur steuer- und beitragsfreien Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie
Viele Tankstellenbetreiber haben bereits die Inflationsausgleichsprämie genutzt, um Mitarbeitern einen steuer- und beitragsfreien Zuschuss zum Gehalt zukommen zu lassen und sie an ihr Unternehmen zu binden. Der Höchstbetrag von 3.000 Euro kann von jedem Arbeitgeber bis zum 31.12.2024 gezahlt werden.
Für Tankstellenunternehmer, welche die Inflationsausgleichsprämie noch nicht bzw. noch nicht bis zum Höchstbetrag gezahlt haben, ist folgender Hinweis zur letztmaligen Auszahlungsmöglichkeit der Inflationsausgleichsprämie wichtig, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) aktuell erteilt hat:
Die Inflationsausgleichsprämie muss spätestens im Dezember 2024 auf dem Bankkonto des Mitarbeiters eingegangen sein, um steuer- und sozialabgabenfrei zu bleiben, denn es gilt das Zuflussprinzip. Geht die Prämienzahlung hingegen erst im Januar 2025 auf dem Konto des Mitarbeiters ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Prämie ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig.