FTG-News 10-2024 – Arbeitnehmer können im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten – Urteil des LAG Köln

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 11. April 2024 (Az. 7 Sa 516/23) entschieden, dass ein Arbeitnehmer zumindest auf den ihm gesetzlich zustehenden Teil seiner Urlaubsansprüche nicht wirksam verzichten kann, solange sein Arbeitsverhältnis noch besteht – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.

Es ging in dem Verfahren um einen Angestellten, der sich im Rahmen eines Arbeitsrechtsstreits mit seinem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hatte. Wegen dauerhafter Erkrankung hatte er noch keinen Urlaub genommen. Im Text des vom Arbeitsgericht festgestellten Vergleichs hieß es, Urlaubsansprüche seien „in natura gewährt“ und die Parteien seien sich „darüber einig, dass über die hier geregelten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht mehr gegeneinander bestehen.“ Das Arbeitsverhältnis endete einen Monat nach diesem gerichtlichen Vergleich.

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Arbeitnehmer können im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten – Urteil des LAG Köln

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 11. April 2024 (Az. 7 Sa 516/23) entschieden, dass ein Arbeitnehmer zumindest auf den ihm gesetzlich zustehenden Teil seiner Urlaubsansprüche nicht wirksam verzichten kann, solange sein Arbeitsverhältnis noch besteht – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.

Es ging in dem Verfahren um einen Angestellten, der sich im Rahmen eines Arbeitsrechtsstreits mit seinem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hatte. Wegen dauerhafter Erkrankung hatte er noch keinen Urlaub genommen. Im Text des vom Arbeitsgericht festgestellten Vergleichs hieß es, Urlaubsansprüche seien „in natura gewährt“ und die Parteien seien sich „darüber einig, dass über die hier geregelten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht mehr gegeneinander bestehen.“ Das Arbeitsverhältnis endete einen Monat nach diesem gerichtlichen Vergleich.

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FTG-News 2024-09 – Änderung der Tabaksteuerverordnung – Aufhebung der Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm

Seit dem 1. Juli 2022 regelte § 31 Absatz 4 der Tabaksteuerverordnung eine Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm. Mit dieser Neuregelung sollte verhindert werden, dass in Shisha-Bars Wasserpfeifentabak aus Großpackungen entnommen und unzulässigerweise in Einzelportionen an Kunden verkauft wird. Bei der Bemessung der Höchstmenge von 25 Gramm war damals auf die Ausmaße gängiger Wasserpfeifen abgestellt worden.

Die Neuregelung führte in der Folge allerdings dazu, dass verschiedene Hersteller einen sogenannten “Zwei-Komponenten-Tabak” anboten, der als „normaler“ Pfeifentabak (und damit geringer) versteuert ist. Bei der Mischkomponente “Tabak” handelt es sich um aromatisierten Rauchtabak, in dem nach Angaben der Hersteller bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten sind. Glycerin oder Molasse wird als zweite Komponente gesondert verkauft. Der Käufer kann sich dann durch Mischen beider Komponenten „preiswert“ seinen eigenen Wasserpfeifentabak herstellen.

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Änderung der Tabaksteuerverordnung – Aufhebung der Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm

Seit dem 1. Juli 2022 regelte § 31 Absatz 4 der Tabaksteuerverordnung eine Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak von 25 Gramm. Mit dieser Neuregelung sollte verhindert werden, dass in Shisha-Bars Wasserpfeifentabak aus Großpackungen entnommen und unzulässigerweise in Einzelportionen an Kunden verkauft wird. Bei der Bemessung der Höchstmenge von 25 Gramm war damals auf die Ausmaße gängiger Wasserpfeifen abgestellt worden.

Die Neuregelung führte in der Folge allerdings dazu, dass verschiedene Hersteller einen sogenannten “Zwei-Komponenten-Tabak” anboten, der als „normaler“ Pfeifentabak (und damit geringer) versteuert ist. Bei der Mischkomponente “Tabak” handelt es sich um aromatisierten Rauchtabak, in dem nach Angaben der Hersteller bereits alle typischen Bestandteile eines Wasserpfeifentabaks mit Ausnahme des Feuchthaltemittels Glycerin enthalten sind. Glycerin oder Molasse wird als zweite Komponente gesondert verkauft. Der Käufer kann sich dann durch Mischen beider Komponenten „preiswert“ seinen eigenen Wasserpfeifentabak herstellen.

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FTG-News 2024-08 – UNITI expo – Fachmesse in Stuttgart

In Kürze ist es wieder so weit: Die UNITI expo öffnet ihre Tore für Fachbesucher vom 14. – 16. Mai 2024. Die Öffnungszeiten liegen am 14. und 15. Mai zwischen 09:00 bis 18:00 Uhr, am 16. Mai zwischen 09:00 bis 16:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1G01.). Der Stand steht auch als Treffpunkt für alle Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Auf der letzten UNITI expo präsentierten sich 431 Branchenunternehmen aus 37 Ländern. Auch in diesem Jahr kann man sich in drei Ausstellungshallen einen Überblick und detaillierte Einblicke in die Bereiche Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive, Shop & Convenience, Dienstleistung & Medien sowie Alternative Kraftstoffe verschaffen.

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UNITI expo – Fachmesse in Stuttgart

In Kürze ist es wieder so weit: Die UNITI expo öffnet ihre Tore für Fachbesucher vom 14. – 16. Mai 2024. Die Öffnungszeiten liegen am 14. und 15. Mai zwischen 09:00 bis 18:00 Uhr, am 16. Mai zwischen 09:00 bis 16:00 Uhr.

Unser Dachverband ZTG ist Verbandspartner dieser Messe und präsentiert sich mit einem eigenen Stand in der Halle 1 (1G01.). Der Stand steht auch als Treffpunkt für alle Geschäftsführer unserer Mitgliedsverbände mit ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Auf der letzten UNITI expo präsentierten sich 431 Branchenunternehmen aus 37 Ländern. Auch in diesem Jahr kann man sich in drei Ausstellungshallen einen Überblick und detaillierte Einblicke in die Bereiche Tanktechnik & Tankstellenbau, Mineralölunternehmen & Mineralölhandel, Carwash & Carcare, Payment & Automation, Transport & Logistik, Schmierstoffe & Additive, Shop & Convenience, Dienstleistung & Medien sowie Alternative Kraftstoffe verschaffen.

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JET-Tankstellen in Deutschland und Österreich stehen zum Verkauf

Der deutsche Tankstellenmarkt kommt nicht zur Ruhe. Nach Esso, OMV, TotalEnergies und Mabanaft möchte der nächste Konzern sein deutsches Tankstellennetz verkaufen.

Phillips 66, die Muttergesellschaft der JET Tankstellen Deutschland GmbH, hat in ihrem am 26. April veröffentlichten Quartalsbericht und im anschließenden Investorengespräch verkündet, die Firma wolle sich von ihren Tankstellennetzen in Deutschland und Österreich trennen. Der Verkaufsprozess sei bereits eingeleitet worden. Betroffen sind 811 Stationen in Deutschland und 162 in Österreich.

Mark E. Lashier, Präsident, CEO & Director von Phillips 66, äußerte sich gegenüber den Investorenvertretern: „Wir haben bereits Pläne angekündigt, Vermögenswerte zu veräußern, die nicht mehr zu unseren langfristigen Zielen passen, und wir haben uns zum Ziel gesetzt, über 3 Mrd. USD an Erlösen zu erzielen. Die erwarteten Erlöse werden unsere strategischen Prioritäten unterstützen, einschließlich der Rendite für unsere Aktionäre. In diesem Quartal haben wir einen Prozess zur Veräußerung unseres Retail-Geschäfts in Deutschland und Österreich eingeleitet und die Mitarbeiter über die Pläne informiert. Der Abschluss der Veräußerungen ist abhängig von zufriedenstellenden Marktbedingungen und den üblichen Genehmigungen.“

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JET-Tankstellen in Deutschland und Österreich stehen zum Verkauf

Der deutsche Tankstellenmarkt kommt nicht zur Ruhe. Nach Esso, OMV, TotalEnergies und Mabanaft möchte der nächste Konzern sein deutsches Tankstellennetz verkaufen.

Phillips 66, die Muttergesellschaft der JET Tankstellen Deutschland GmbH, hat in ihrem am 26. April veröffentlichten Quartalsbericht und im anschließenden Investorengespräch verkündet, die Firma wolle sich von ihren Tankstellennetzen in Deutschland und Österreich trennen. Der Verkaufsprozess sei bereits eingeleitet worden. Betroffen sind 811 Stationen in Deutschland und 162 in Österreich.

Mark E. Lashier, Präsident, CEO & Director von Phillips 66, äußerte sich gegenüber den Investorenvertretern: „Wir haben bereits Pläne angekündigt, Vermögenswerte zu veräußern, die nicht mehr zu unseren langfristigen Zielen passen, und wir haben uns zum Ziel gesetzt, über 3 Mrd. USD an Erlösen zu erzielen. Die erwarteten Erlöse werden unsere strategischen Prioritäten unterstützen, einschließlich der Rendite für unsere Aktionäre. In diesem Quartal haben wir einen Prozess zur Veräußerung unseres Retail-Geschäfts in Deutschland und Österreich eingeleitet und die Mitarbeiter über die Pläne informiert. Der Abschluss der Veräußerungen ist abhängig von zufriedenstellenden Marktbedingungen und den üblichen Genehmigungen.“

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FTG-News 2024-07 – kraftstoffe.info – Online-Plattform informiert über neue Kraftstoffsorten XTL und B10

Sobald die Novelle der 10. BImSchV sowie das daran gekoppelte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind, können die neuen Dieselsorten an Tankstellen auch an Endverbraucher verkauft werden. Dies wird voraussichtlich im Mai der Fall sein.

Wie bei der seinerzeitigen Einführung von E10 ist besonders unter Privatkunden der Kenntnisstand über die neuen Kraftstoffe gering. Verbände der Kraftstoff- und Automobilindustrie haben daher die Online-Plattform „kraftstoffe.info“ als Informationsportal rund um innovative Kraftstoffe gestartet, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Das die Verbraucher am meisten Interessierende dürfte sein, ob das jeweilige Fahrzeug mit den neuen Dieselsorten betankt werden darf.

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kraftstoffe.info – Online-Plattform informiert über neue Kraftstoffsorten XTL und B10

Sobald die Novelle der 10. BImSchV sowie das daran gekoppelte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sind, können die neuen Dieselsorten an Tankstellen auch an Endverbraucher verkauft werden. Dies wird voraussichtlich im Mai der Fall sein.

Wie bei der seinerzeitigen Einführung von E10 ist besonders unter Privatkunden der Kenntnisstand über die neuen Kraftstoffe gering. Verbände der Kraftstoff- und Automobilindustrie haben daher die Online-Plattform „kraftstoffe.info“ als Informationsportal rund um innovative Kraftstoffe gestartet, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Das die Verbraucher am meisten Interessierende dürfte sein, ob das jeweilige Fahrzeug mit den neuen Dieselsorten betankt werden darf.

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