FTG-News 2024-25 – eRechnung ab dem 01.01.2025 – Bundesfinanzministerium stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von eRechnungen zur Verfügung
wir kommen auf unseren FTG-Newsletter 2024-15 vom 31.07.2024 zurück. Diese darin enthaltene Information ist die zeitlich dringendste: „Alle Unternehmen müssen ab dem 01.01.2025 eRechnungen zumindest empfangen können. denn der Rechnungsaussteller kann ab diesem Zeitpunkt selbst entscheiden, wie er künftig abrechnet. …. Im Zweifel erhält man dann eine reine Datensatzrechnung, für deren Empfang man neben einer E-Mailadresse eine Software benötigt, die reine Datensatzrechnungen lesen kann. Die einfachste Art einer solchen Software sind sogenannte xml-Viewer, die man aus dem Internet laden kann.“
Mehrere Verbände haben in der Vergangenheit von der Bundesregierung das Angebot einer kostenfreien staatlichen Software der Finanzverwaltung gefordert. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung jetzt noch rechtzeitig nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung , http://www.erechnung.elster.de ,
http://www.e-rechnung.elster.de .
Auf dieser Seite kann man E-Rechnungen im Format XRechnung (reine Datensatzrechnungen) hochladen und für das menschliche Auge lesbar machen.