Datenschutzgrundverordnung – Hinweisschilder zur Videoüberwachung

wir kommen auf unseren Newsletter 2018-16 zurück, mit dem wir umfangreiches Material zur Datenschutzgrundverordnung verschickt hatten. Bereits in diesem Rundschreiben hatten wir geraten, sich vordringlich mit der eigenen Internetseite (so vorhanden) und der Ausschilderung zur Videoüberwachung zu beschäftigen, da bei diesen beiden Punkten Verstöße gegen die neue Rechtslage Außenstehenden am schnellsten auffallen.

Protokoll zur Jahreshauptversammlung 2018

Am 25. April 2018 fand die Jahreshauptversammlung 2018 des Fachverbands Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V. in Dortmund statt.

Hinweise zur Datenverarbeitung

ab heute gelten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).

Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein großes Anliegen.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen mitteilen, wie wir Ihre Daten verarbeiten und welche Rechte Sie haben.

Unsere Hinweise zur Datenverarbeitung erhalten Sie in der Anlage.

Ihre Fragen dazu beantworten wir Ihnen gern.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Datenschutz an Tankstellen

am 25. Mai 2018 treten sowohl die neue EU Datenschutzgrundverordnung als auch das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Die Datenschutzbehörden werden mit umfangreicheren Befugnissen ausgestattet und können Verstöße gegen den Datenschutz mit hohen Bußgeldern ahnden.

Vorab: Wer sich trotz aller Medienberichte bis jetzt mit dem Thema nicht befasst hat, wird in der verbleibenden Zeit keine Chance haben, alle nötigen Maßnahmen einzuleiten. Es besteht jedoch die Hoffnung, dass kleinere Unternehmen zunächst nicht im Fokus der Behörden stehen. Die Aufsichtsstellen der Länder haben einen Ermessensspielraum und haben bereits angekündigt, zunächst vor allem beratend tätig sein zu wollen. Dies ist bei der Unsicherheit, die sich bei vielen Fragen rund um die neue Rechtslage, von denen viele sicher gerichtlich geklärt werden müssen, derzeit noch zeigt, auch richtig. Weiterlesen

Rheinland-Pfalz: Landesregierung bleibt bei Ablehnung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonntagen

Bemühungen der Verbände, in Rheinland-Pfalz eine Lockerung des Autowaschverbots an Sonntagen zu erreichen, wurden aktuell von der Landesregierung in Mainz zurückgewiesen. Unterder Überschrift „Sonntags bleibt der Wagen dreckig“ berichtete der Trierer Volksfreund am 17.April, dass der zuständige Innenminister Roger Lewentz (SPD) bei seiner schon früher geäußerten Ablehnung bleibt. Den Mitgliedern des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Landtags teilteer mit, die Zulassung des Sonntagsbetriebs von Autowaschanlagen wäre „ein Schritt hin zu einerLockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes“. „Autowaschanlagen stellen schon allein durch an- und abfahrende Kunden, mögliche Warteschlangen, Öffnen und Schließen der Tore sowie Betriebsgeräusche der Anlage eine „öffentlich bemerkbare Tätigkeit“ dar, welche die Sonntagsruhebeeinträchtige. Man müsse nicht unbedingt an Sonn- oder Feiertagen sein Auto waschen. An den Werktagen gebe es hierzu ausreichend Gelegenheit.

Dass sich die soziale Wirklichkeit inzwischen geändert hat und viele Bürger dies anders sehen als der Minister, zeigt beispielsweise eine repräsentative Umfrage der Aral aus dem Jahr 2016, in der sich 56 Prozent der Befragten gegen ein Autowaschverbot am Sonntag aussprachen. Und viele Autobesitzer mit langen Arbeitszeiten und langen Anfahrtswegen zu ihrer Arbeitsstätte finden heute tatsächlich kaum Zeit, ihr Kraftfahrzeug, auf das sie angewiesen sind, innerhalb der werktäglichen Öffnungszeiten zu waschen.

Ihnen bleibt weiterhin nur, wenn sie grenznah wohnen, der sonntägliche „Waschtourismus“ nach Belgien, Frankreich, Luxemburg und Hessen.

Neue Betrugsversuche am Telefon

die Betrüger, die an Tankstellen anrufen, werden offensichtlich immer dreister. Bei der neuesten bekannt gewordenen Masche haben sie es nicht auf e-loading-Codes abgesehen, sondern auf Shopware.

Nach den uns bekannten Informationen ruft ein angeblicher Lekkerland-Mitarbeiter an der Tankstelle an, was zunächst zu stimmen scheint, denn das Telefon-Display zeigt die Nummer des zuständigen Lekkerland-Logistikzentrums an. Sein Anliegen: Bei der letzten Anlieferung seien mehrere Stangen Zigaretten zu viel geliefert worden. Der Fehler würde jedoch von Lekkerland zeitnah korrigiert; ein Mitarbeiter käme in Kürze vorbei und hole die„zu viel gelieferten“ Stangen ab.

Bisher ist uns kein Fall bekannt, in dem diese Masche erfolgreich in die Tat umgesetzt worden ist. Dennoch sollte man das Personal in einer schriftlichen Mitarbeiterbelehrung über diese Art von Betrugsversuch informieren und es anweisen, in keinem Fall angebliche oder tatsächliche Retouren an Fremde herauszugeben sowie bei derartigen Anrufen sofort die Stationsleitung zu informieren.

Hanseatisches Oberlandesgericht – Neues Urteil zur Kassenpacht

auch nach dem BGH-Urteil vom November 2016 bleiben die Rechtsauffassungen der Instanzgerichte zur Kassenpacht-Rückzahlungsverpflichtung der Mineralölgesellschaften weiter uneinheitlich. Das OLG Schleswig hatte im November 2017 in mehreren parallel verhandelten Fällen die Rückzahlungsverpflichtung lediglich in Höhe von 20-30 % der gezahlten Pachten gesehen, das Landgericht Hamburg in einem Urteil aus Oktober 2017 bei 85 % – jeweils mit völlig unterschiedlichen Begründungen. Weiterlesen

Jahresbericht 2017 des Bundeskartellamts zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

das Bundeskartellamt hat am 16. März seinen Jahresbericht 2017 zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Für den Bericht wurden die deutschlandweiten Kraftstoffpreise für den Zeitraum vom 1. Dezember 2016 bis 30. November 2017 ausgewertet.

Genauere Preisanalysen enthält der Bericht insbesondere für die Städte Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart sowie erstmals für ausgewählte Landkreise, in denen teilweise abweichende Entwicklungen festgestellt wurden. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Ergebnisse des Berichts zusammen und kommentieren sie teilweise. Weiterlesen