Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums zu Auswirkungen des Coronavirus

Der Coronavirus sorgt auch in Deutschland für viele Unsicherheiten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) steht in ständigem Kontakt mit der deutschen Wirtschaft zu den Auswirkungen des Virus und bereitet sich auf mögliche Herausforderungen vor. Sie haben Fragen? Melden Sie sich bei der Hotline des BMWi für Unternehmen unter Tel. 030 / 18615 1515.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

 

FTG Newsletter 2020-05 – Amtlicher Mineralölabsatz 2020 – Ausblick bis 2030

Nach der jetzt vorliegenden Mineralölabsatzstatistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Jahr 2019 ist der Mineralölverbrauch im letzten Jahr um rund 1,8% gestiegen. Hauptsächlicher Treiber für diesen Zuwachs war das Heizöl, dessen Absatz um gut 14% gegenüber dem Vorjahr stieg, was ausschließlich dem gegenüber 2018 gesunkenen Preisniveau geschuldet war. Die für Tankstellen relevanten Produkte entwickelten sich ebenfalls positiv. Der Dieselabsatz stieg um 0,8 %, der Absatz von Ottokraftstoffen sogar nur um 1,0 %.

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Erstattung von Verdienstausfall bei behördlichem Tätigkeitsverbot auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für längstens sechs Wochen, soweit tarifvertraglich nicht anders geregelt, die Entschädigung auszuzahlen. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag vom Landschaftsverband Rheinland erstattet.

Ab der siebten Woche wird die Entschädigung auf Antrag des Betroffenen vom LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung an diesen direkt gezahlt.

Selbstständig Erwerbstätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim Landschaftsverband Rheinland.

Voraussetzung für den Erhalt einer Entschädigung ist ein Verdienstausfall infolge eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Absonderung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Der Antrag auf Entschädigung muss schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Einstellung des Tätigkeitsverbots oder Ende der Absonderung beim LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung gestellt werden.

Hinweis:

LVR-Servicenummer – Verdienstausfälle bei Quarantänen:
0221 809-5444

Die Servicenummer ist von montags bis freitags, 9 bis 12 Uhr, erreichbar.

FTG News März 2020-04 – Das Tankstellennetz am 01.01.2020

Alles im grünen Bereich, könnte man meinen, wenn man sich die Tankstellenbestands-, Kraftstoffabsatz und Margenzahlen zum Jahreswechsel 2019/2020 betrachtet. Nach den noch vorläufigen Zahlen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stieg der Absatz von Ottokraftstoff im letzten Jahr um 1,0 %, der von Diesel um 0,8 %. Im Tankstellennetz hat sich in absoluten Zahlen so gut wie nichts verändert: In der aktuellen EID-(Energie Informationsdienst-) Statistik liegt die Zahl der Straßentankstellen zum 31.12.2019 bei 14.091 und damit gerade einmal um 8 Stationen niedriger als ein Jahr zuvor. Das Netz der Autobahntankstellen hat sich um 2 auf 358 Tankstellen verkleinert.

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Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Kann ich zuhause bleiben?

Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten?

Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Coronavirus Kurzarbeitergeld bekommen?

Diese und andere Fragen beantworten das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) wir in seinen FAQs zum Coronavirus:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

FTG News Februar 2020-03 – Besteuerung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs

Derzeit erleben wir viel Fluktuation im Tankstellennetz – und so häufen sich bei uns Anfragen mit dem Tenor: „Was bleibt mir von meinem Ausgleichsanspruch nach Steuern netto übrig?“ Eine berechtigte Frage vor allem dann, wenn der Ausgleichsanspruch als Teil der Alterssicherung vorgesehen ist und der Tankstellenbetreiber nach Vertragsbeendigung keine neue Tätigkeit mehr aufnimmt und nur noch ein geringes oder gar kein laufendes Einkommen mehr erzielt.

In groben Zügen nachstehend eine Antwort, die aber keinesfalls die individuelle Beratung durch den Steuerberater ersetzt.

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Wir bitten um Ihre Unterstützung

Am 2. Mai feiern wir mit Ihnen unser fünfzigjähriges Verbandsjubiläum. Die wesentlichen (Branchen-)Entwicklungen dieses halben Jahrhunderts möchten wir in einer kleinen Festschrift zusammenfassen. Für einen vielfältigen Inhalt bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Besitzen Sie Fotos aus den siebziger, achtziger oder neunziger Jahren, die den Betrieb (an) einer Tankstelle zeigen? Erinnern Sie besondere Ereignisse oder Anekdoten? Wie haben Sie beispielsweise die erste Ölpreiskrise 1973 erlebt oder die Öffnung der innerdeutschen Grenze?

Schicken Sie uns Ihre Fotos, schreiben Sie uns Ihre Geschichte(n). Per Post, per Fax, per Email. Wir freuen uns darauf!

Branchenrelevante Gesetzesänderungen 2020

Seit Jahresbeginn sind zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die auch unsere Branche betreffen. Dazu zählen beispielsweise die neue Auszeichnungspflicht für Kraftstoffe, neue Umsatzsteuerregeln und Änderungen im Berufsbildungsgesetz.  Natürlich wurden sie bereits in den Medien angesprochen, doch zeigen viele Anrufe in den letzten Wochen, dass bezüglich mancher Regelungen doch noch Unkenntnis oder Unsicherheit herrscht. Detaillierte Informationen zu allen Neuerungen finden Sie im Mitgliederbereich unter der Rubrik FTG-News.