Überlegungen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.07.2020

Den vom finanziellen Volumen her wichtigsten Punkt des Konjunkturprogramms, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken, hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag beschlossen. Dieser Beschluss zur ersten Steuersatzsenkung in der Geschichte dieser Steuer steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Angesichts der Mehrheiten sollte dies eigentlich eine reine Formsache sein, doch besteht neben dem „Struckschen Gesetz“ (Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineinkommt.) eine weitere Unsicherheit darin, dass die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), aktuell fordert, Tabak- und Alkoholprodukte von der geplanten Mehrwertsteuersenkung auszunehmen. Dabei ist die Zeit für eine Vorbereitung auf die anstehenden Änderungen bereits jetzt äußert knapp, nicht nur für die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater, sondern auch für die Finanzverwaltung. Die notwendigen Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat sollen erst für den 29. Juni terminiert sein. Planungssicherheit sieht anders aus.

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FTG-News 2020-35 Überlegungen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.07.2020

Den vom finanziellen Volumen her wichtigsten Punkt des Konjunkturprogramms, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken, hat die Bundesregierung am vergangenen Freitag beschlossen. Dieser Beschluss zur ersten Steuersatzsenkung in der Geschichte dieser Steuer steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Angesichts der Mehrheiten sollte dies eigentlich eine reine Formsache sein, doch besteht neben dem „Struckschen Gesetz“ (Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineinkommt.) eine weitere Unsicherheit darin, dass die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), aktuell fordert, Tabak- und Alkoholprodukte von der geplanten Mehrwertsteuersenkung auszunehmen.

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FTG-News 2020-32 Coronakrise – Zulässigkeit von Gesichtsmasken mit klarem Visier (Face-Shields)

Mit den steigenden Temperaturen mehren sich bei uns die Anfragen, ob auch die sogenannten „Face-Shields“ die Anforderungen der Maskenpflicht erfüllen, soweit sie für das Personal gilt. Viele Mitarbeiter empfinden das Tragen eines solchen Face-Shields angenehmer als das einer Alltagsmaske. Man kann freier atmen und schwitzt nicht unter der Maske.

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Coronakrise – Zulässigkeit von Gesichtsmasken mit klarem Visier (Face-Shields)

Mit den steigenden Temperaturen mehren sich bei uns die Anfragen, ob auch die sogenannten „Face-Shields“ die Anforderungen der Maskenpflicht erfüllen, soweit sie für das Personal gilt. Viele Mitarbeiter empfinden das Tragen eines solchen Face-Shields angenehmer als das einer Alltagsmaske. Man kann freier atmen und schwitzt nicht unter der Maske.

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FTG-News 2020-27 – Corona – Gastronomie – Lockerungen der Corona-Verordnungen

In Mecklenburg-Vorpommern gelten seit dem 9. Mai Lockerungen für die Gastronomiebetriebe, in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen seit heute. Weitere Länder mit bereits ausgefertigten Verordnungen sind Brandenburg (15.05.), Berlin (ab 15.05.), Rheinland-Pfalz (13.05.2020) und Mecklenburg-Vorpommern (09.05). Die geänderten Verordnungen der anderen Bundesländer sind in dieser Woche zu erwarten. Einen Überblick über die Verordnungen bzw. die Planungen der einzelnen Bundesländer finden Sie in Anlage 2020-27a.

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