FTG-News 2020-24 – Corona – Maskentragepflicht – Plakatmuster

Nach den ersten beiden Tagen mit Mundschutzpflicht scheinen viele Kunden noch nicht zu wissen, dass diese Pflicht auch in Tankstellen gilt. Umso wichtiger ist es, dass an den Tankstellen Beschilderungen auf die Maskenpflicht hinweisen, und zwar sowohl im Bereich der Zapfsäulen wie auch am Eingang zum Shop – und umso unverständlicher ist es, dass manche Gesellschaften solche Beschilderungen immer noch nicht zur Verfügung gestellt haben.

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FTG-News 2020-23 – Corona – Update Maskentragepflicht ab dem 27.04.2020

Derzeit ist nichts so schnell veraltet wie eine Übersicht über die Corona-Verordnungen der Bundesländer. Kaum hatten wir gestern unsere Übersicht verschickt, erfuhren wir aus Mecklenburg-Vorpommern, dass auch die dortige Landesregierung in einem Schnellschuss ihre Verordnung geändert hat. Seit gestern gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern eine verschärfte Maskenpflicht für Mitarbeiter und Beschäftigte im Einzelhandel sowie in Dienstleistungs-/ Handwerksbetrieben mit Publikumsverkehr. Sie gilt leider auch dann, wenn Kassierer oder sonstige Beschäftigte gegenüber den Kunden durch einen Spuck-/ Hustschutz getrennt sind. Der Verband des KFZ-Gewerbes Mecklenburg-Vorpommern steht diesbezüglich in Kontakt mit dem Ministerium und hofft auf eine schnelle Erleichterung.

Die wegen dieser Entwicklung aktualisierte Übersicht finden Sie in der Anlage.

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FTG-News 2020-22 – Corona – Maskentragepflicht – Besonderheiten bei FFP-Masken

In unseren heute versandten FTG News 2020-21 zur Maskentragepflicht fanden Sie die gemeinsame Empfehlung der Verbände ZTG, bft und BTG: „Arbeitgeber sollten ihre Angestellten unabhängig davon, ob gegenüber den Kunden ein Spuckschutz vorhanden ist, immer dann zum Tragen einer Maske verpflichten, wenn die Abstands- und Hygieneregeln in den Verkaufsräumen nicht eingehalten werden können – also beispielsweise auch dann, wenn zwei Angestellte sich gleichzeitig hinter der Kassentheke aufhalten.“

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Corona – Maskentragepflicht ab dem 27.04.2020

Selten war der Föderalismus so spürbar wie jetzt in der Corona-Krise. Am Freitag und Samstag haben die Länderministerien mit Hochdruck gearbeitet und ihre Corona-Verordnungen in Hinblick auf die Maskenpflicht geändert bzw. durch Nachträge ergänzt. Zuletzt, sogar noch am Samstag, dem 25.04.2020, haben einige Bundesländer ihre geänderten Verordnungen veröffentlicht. ZTG und bft haben alle Seiten ausgewertet und einen Überblick erstellt, den wir gerne an Sie weiterleiten. Soweit möglich wurden im Hinblick auf eine eventuelle Haftung für Verstöße hierbei auch die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten geprüft.

I. Maskentragepflicht ab 27.04.2020

Die Reihenfolge der nachstehenden Verpflichtungen folgt nicht dem Alphabet, sondern dem Ausmaß der Verpflichtungen……

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FTG-News 2020-21 Corona – Maskentragepflicht ab dem 27.04.2020 – Übersicht über alle Bundesländer

Selten war der Föderalismus so spürbar wie jetzt in der Corona-Krise. Am Freitag und Samstag haben die Länderministerien mit Hochdruck gearbeitet und ihre Corona-Verordnungen in Hinblick auf die Maskenpflicht geändert bzw. durch Nachträge ergänzt. Zuletzt, sogar noch am Samstag, dem 25.04.2020, haben einige Bundesländer ihre geänderten Verordnungen veröffentlicht. ZTG und bft haben alle Seiten ausgewertet und einen Überblick erstellt, den wir gerne an Sie weiterleiten. Soweit möglich wurden im Hinblick auf eine eventuelle Haftung für Verstöße hierbei auch die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten geprüft.

I. Maskentragepflicht ab 27.04.2020

Die Reihenfolge der nachstehenden Verpflichtungen folgt nicht dem Alphabet, sondern dem Ausmaß der Verpflichtungen.

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Corona – Neues zur Maskenpflicht ab dem 27.04.2020

Im Laufe des heutigen Nachmittags hat das Land Niedersachsen eine “Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus” veröffentlicht (siehe Anlage). Diese ist somit wirksam und tritt am kommenden Montag, 27.04.2020, in Kraft.

Diese Verordnung enthält bewusst nur Hinweise zur Maskenpflicht für “Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen….”, jedoch nicht für das Verkaufspersonal.

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Coronakrise – Erweiterte Notbetreuung von Kindern

Bislang wurden nur wenige Berufsgruppen, darunter Ärzte und Pflegepersonal, als “systemrelevant” eingestuft – nur sie waren berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Jetzt bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich am Mittwoch verständigt, doch wird es zunächst keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse.

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