FTG-News 2020-25 – Corona – Update II Maskentragepflicht ab dem 27. April 2020
Erneut ist ein Update der Übersicht notwendig. In der Anlage finden Sie darum die aktualisierte Version.
Folgende neue Entwicklungen sind eingearbeitet:
Erneut ist ein Update der Übersicht notwendig. In der Anlage finden Sie darum die aktualisierte Version.
Folgende neue Entwicklungen sind eingearbeitet:
Nach den ersten beiden Tagen mit Mundschutzpflicht scheinen viele Kunden noch nicht zu wissen, dass diese Pflicht auch in Tankstellen gilt. Umso wichtiger ist es, dass an den Tankstellen Beschilderungen auf die Maskenpflicht hinweisen, und zwar sowohl im Bereich der Zapfsäulen wie auch am Eingang zum Shop – und umso unverständlicher ist es, dass manche Gesellschaften solche Beschilderungen immer noch nicht zur Verfügung gestellt haben.
Derzeit ist nichts so schnell veraltet wie eine Übersicht über die Corona-Verordnungen der Bundesländer. Kaum hatten wir gestern unsere Übersicht verschickt, erfuhren wir aus Mecklenburg-Vorpommern, dass auch die dortige Landesregierung in einem Schnellschuss ihre Verordnung geändert hat. Seit gestern gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern eine verschärfte Maskenpflicht für Mitarbeiter und Beschäftigte im Einzelhandel sowie in Dienstleistungs-/ Handwerksbetrieben mit Publikumsverkehr. Sie gilt leider auch dann, wenn Kassierer oder sonstige Beschäftigte gegenüber den Kunden durch einen Spuck-/ Hustschutz getrennt sind. Der Verband des KFZ-Gewerbes Mecklenburg-Vorpommern steht diesbezüglich in Kontakt mit dem Ministerium und hofft auf eine schnelle Erleichterung.
Die wegen dieser Entwicklung aktualisierte Übersicht finden Sie in der Anlage.
In unseren heute versandten FTG News 2020-21 zur Maskentragepflicht fanden Sie die gemeinsame Empfehlung der Verbände ZTG, bft und BTG: „Arbeitgeber sollten ihre Angestellten unabhängig davon, ob gegenüber den Kunden ein Spuckschutz vorhanden ist, immer dann zum Tragen einer Maske verpflichten, wenn die Abstands- und Hygieneregeln in den Verkaufsräumen nicht eingehalten werden können – also beispielsweise auch dann, wenn zwei Angestellte sich gleichzeitig hinter der Kassentheke aufhalten.“
Selten war der Föderalismus so spürbar wie jetzt in der Corona-Krise. Am Freitag und Samstag haben die Länderministerien mit Hochdruck gearbeitet und ihre Corona-Verordnungen in Hinblick auf die Maskenpflicht geändert bzw. durch Nachträge ergänzt. Zuletzt, sogar noch am Samstag, dem 25.04.2020, haben einige Bundesländer ihre geänderten Verordnungen veröffentlicht. ZTG und bft haben alle Seiten ausgewertet und einen Überblick erstellt, den wir gerne an Sie weiterleiten. Soweit möglich wurden im Hinblick auf eine eventuelle Haftung für Verstöße hierbei auch die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten geprüft.
I. Maskentragepflicht ab 27.04.2020
Die Reihenfolge der nachstehenden Verpflichtungen folgt nicht dem Alphabet, sondern dem Ausmaß der Verpflichtungen……
Weiterlesen können Sie in unserem Mitgliederbereich!
Selten war der Föderalismus so spürbar wie jetzt in der Corona-Krise. Am Freitag und Samstag haben die Länderministerien mit Hochdruck gearbeitet und ihre Corona-Verordnungen in Hinblick auf die Maskenpflicht geändert bzw. durch Nachträge ergänzt. Zuletzt, sogar noch am Samstag, dem 25.04.2020, haben einige Bundesländer ihre geänderten Verordnungen veröffentlicht. ZTG und bft haben alle Seiten ausgewertet und einen Überblick erstellt, den wir gerne an Sie weiterleiten. Soweit möglich wurden im Hinblick auf eine eventuelle Haftung für Verstöße hierbei auch die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten geprüft.
I. Maskentragepflicht ab 27.04.2020
Die Reihenfolge der nachstehenden Verpflichtungen folgt nicht dem Alphabet, sondern dem Ausmaß der Verpflichtungen.
Im Laufe des heutigen Nachmittags hat das Land Niedersachsen eine “Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus” veröffentlicht (siehe Anlage). Diese ist somit wirksam und tritt am kommenden Montag, 27.04.2020, in Kraft.
Diese Verordnung enthält bewusst nur Hinweise zur Maskenpflicht für “Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und Einrichtungen….”, jedoch nicht für das Verkaufspersonal.
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Im Laufe des Nachmittags hat das Land Niedersachsen eine “Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Corona-Virus” veröffentlicht (siehe Anlage). Diese ist somit wirksam und tritt am kommenden Montag, 27.04.2020, in Kraft.
Dass die Corona-Regeln nun in allen Bundesländern gelockert werden, ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Doch auch nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin in der vergangenen Woche haben die Gesetzgeber in den einzelnen Bundesländern weiterhin unterschiedliche Regelungen erarbeitet und veröffentlicht.
Bislang wurden nur wenige Berufsgruppen, darunter Ärzte und Pflegepersonal, als “systemrelevant” eingestuft – nur sie waren berechtigt, ihre Kinder in die Notbetreuung zu geben. Jetzt bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich am Mittwoch verständigt, doch wird es zunächst keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse.
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