FTG-News 2022-24 – Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01.10.2022
Am 31.08.2022 hat das Bundeskabinett die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung soll am 01.10.2022 in Kraft treten und dann bis einschließlich 07.04.2023 gelten.
Obwohl im Arbeitsentwurf zunächst angedacht, enthält die nunmehr beschlossene Verordnung nun doch keine Homeoffice- und Testangebotspflicht. Diese zunächst geplanten strikten Pflichtvorgaben sind in eine bloße Kann-Regelung umformuliert worden. Damit ist die Bundesregierung der nachdrücklichen Forderung der Spitzenverbände der Wirtschaft nachgekommen, die geplanten unverhältnismäßigen Vorgaben für die Unternehmen zu streichen.