Weihnachtsgrüße des Vorsitzenden des FTG e.V., Herrn Ernst Vollmer

 

Liebe Mitglieder,

auch 2021 war ein Jahr mit vielen persönlichen und beruflichen Einschränkungen. Corona und seine Folgen machen uns immer wieder bewusst, wie wichtig Gemeinsamkeit und Miteinander sind. Ein ganz besonderes Zeichen der Solidarität untereinander haben Sie mit Ihren großzügigen Spenden für die Flutopfer an der Ahr gezeigt. Hierfür darf ich mich an dieser Stelle nochmals herzlich bedanken!

Viele Herausforderungen liegen vor uns. Die ganze Branche befindet sich wieder einmal vor einem großen Umbruch. Rückläufige Kraftstoffabsätze, die Energie- und Mobilitätswende, erheblich steigende Lohnkosten – viele Themen stehen an und sind mit der fachlichen Unterstützung eines starken Berufsverbandes leichter zu meistern! Wir werden für Sie und mit Ihnen nach Lösungen suchen.

Im Namen des Vorstandes sowie der Mitarbeiter der Geschäftsstelle möchte ich mich für Ihr Vertrauen und Ihre Verbundenheit zum FTG bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest voll Zuversicht und Ruhe, um sich auf das Wesentliche besinnen zu können.

Kommen Sie alle gut ins neue Jahr und bleiben Sie gesund!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Fachverband Tankstellen-Gewerbe (FTG) e.V.

Ernst Vollmer

Vorsitzender

Limiterhöhung bei E-Loading im Weihnachtsgeschäft – Verstärkte Warnung vor Telefonbetrügern

Einige Mineralölgesellschaften haben offenbar in Erwartung steigender Umsätze in der Vorweihnachtszeit zentral die Tageslimits in den E-Loading-Terminals für Geschenkgutscheinkarten und PIN-/Mobilfunkaufladungen hochgesetzt und dies teilweise zuvor auch gegenüber ihren Tankstellenpartnern angekündigt. Wir sind aber nicht sicher, dass jeder von dieser Maßnahme betroffene Tankstellenpartner dies auch mitbekommen hat. Sehr sicher hingegen sind wir, dass diese Information bei den bekannten Telefonbetrügern angekommen ist und diese ihre Aktivitäten derzeit verstärken, wenn sie es nicht schon getan haben.

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Corona – Maskenpflicht und Jugendschutz – Erfahrungen aus jüngsten Kontrollen

„Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an.” – Dieser Satz, mit dem der HDE auf Schildern bei der Kundschaft dafür wirbt, dass sie beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren nach einem Altersnachweis gefragt wird, gilt im Corona-Winter 2021 mit Maskenpflicht für die Kunden umso mehr. Diese Erfahrung musste aktuell ein Tankstellenbetreiber machen, als kurz nach dem Verkauf einer Flasche Jägermeister an einen Kunden, von dem hauptsächlich die Augen zu sehen waren, da er zusätzlich zur korrekt getragenen Maske auch noch eine seine Stirn verdeckende Pudelmütze trug, mehrere Vertreter von Ordnungsbehörden und Polizei seine Tankstelle betraten, die Flasche Jägermeister zurückbrachten und sowohl die Kassiererin wie auch ihn „ins Gebet nahmen.“

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Corona – 3G am Arbeitsplatz – Verlängerung telefonische Krankschreibung – Sicher durch den Winter

Nachfolgend einige aktuelle Informationen zu Corona:

  1. BDA – FAQ 3G am Arbeitsplatz nach § 28b IfSG

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein FAQ-Papier veröffentlicht, welches die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit den 3G-Regelungen am Arbeitsplatz beleuchtet, z. B. zum Umgang mit mobilen Beschäftigten, mit externen Dienstleistern, mit Zeitarbeitnehmern sowie zudem auch zu datenschutzrechtlichen Fragen. Das FAQ ist in unserem Mitgliederbereich als Anlage beigefügt.

  1. Telefonische Krankschreibung wurde verlängert

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung über den 31.12.2021 bis zum 31.03.2022 verlängert wurde. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. Voraussetzung dafür ist aber nach wie vor, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

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Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen – Neue Werte vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht

Zu Sinn bzw. Unsinn des Energiekostenvergleichs haben unser Dachverband ZTG e.V. und wir uns sowohl gegenüber der Mitgliedschaft wie auch der Öffentlichkeit sicherlich deutlich genug geäußert. Auf Wiederholungen möchten wir an dieser Stelle verzichten.

Wichtig für die Tankstellen, die von der Regelung betroffen sind und von denen es wahrscheinlich nicht so viele gibt, wie der Gesetzgeber dachte: Spätestens am 5. Januar 2022 (vierter Werktag des neuen Quartals) müssen sie die Informationen in der vom BMWI am 1.12. aktualisierten Fassung aushängen.

Tankstellenbetreiber, welche die Aushänge selbst ausdrucken wollen bzw. müssen, können die aktuellen Vorlagen in verschiedenen Größen von der Homepage des BMWI herunterladen.

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Corona – Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 COVID-19-Erkrankung

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat Empfehlungen zur Beschäftigung von schwangeren und stillenden Frauen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/COVID-19-Erkrankung sowie erläuternde rechtliche Hinweise herausgegeben.

Bei diesen Hinweisen besonders wichtig ist die Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung durch den das Bundesarbeitsministerium beratenden Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Nach § 11 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau u. a. keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 3 in einem Maße in Kontakt kommt bzw. kommen kann, die für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

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Corona – Schwerpunktkontrollen der Arbeitsschutzbehörden NRW zu 3G am Arbeitsplatz

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die zuständigen Arbeitsschutzbehörden bei den fünf Bezirksregierungen aufgefordert, den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit aktuell auf Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weiterer arbeitsplatzbezogener Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht zu legen.

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Corona – Warnstufe 2 in großen Teilen Niedersachsens

Ab morgen, Mittwoch, 01.12.2021, gilt in fast allen niedersächsischen Kommunen die Warnstufe 2 (2Gplus-Regel).

Tankstellen zählen grundsätzlich zum grundversorgenden Einzelhandel, sodass hier bei Einhalten des Abstandsgebotes weiterhin das Tragen einer medizinischen (OP-)Maske genügt. Im Bistro-Bereich greift jedoch die 2G-Plus-Regel, sodass hier die Plicht zum Tragen von FFP2-Masken sowie zur Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses besteht.

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Corona – Testen am Arbeitsplatz

Den FTG e.V. erreichen weiterhin zahlreiche Anfragen seiner Mitglieder zur praktischen Umsetzung der neuen 3G-Regelung am Arbeitsplatz, insbesondere zur Durchführung der zwei Mal wöchentlich den Arbeitnehmern anzubietenden (Selbst-)Tests.

Sofern der Arbeitsgeber die Vornahme der Selbsttests testpflichtiger Arbeitnehmer nicht selbst beaufsichtigt, müssen die von ihm zur Beaufsichtigung bevollmächtigten Personen in die Begleitung von Selbsttests konkret eingewiesen sein. Gegenstand der Einweisung muss die korrekte Anwendung der verwendeten Tests sein, damit die eingewiesenen Personen offensichtlich fehlerhafte Anwendungen erkennen und die Personen, die sich testen, bei der Anwendung durch Hinweise unterstützen können. Zudem muss die Einweisung Grundregeln des Eigenschutzes und den Umgang mit den Testnachweisen sowie die möglichen Rechtsfolgen einer fehlerhaften oder wahrheitswidrigen Bescheinigung umfassen. Auch die ordnungsgemäße Unterweisung ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren.

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Corona – 3G-Regel am Arbeitsplatz

Der FTG e.V. stellt seinen Mitgliedern Muster-Formulare für die Dokumentation des 3G-Status der Beschäftigten zur Verfügung.

Auf Basis der vielen den Verband erreichenden Anfragen außerdem noch einige ergänzende Informationen zu den Newsletter der letzten Tage:

1. 3G am Arbeitsplatz

Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen täglich einen Test vorlegen.

 2. Testpflicht von Auszubildenden

Die 3G-Pflicht gilt auch für Auszubildende, die in den Betrieb kommen; diese müssen ebenfalls einen Testnachweis erbringen, sofern sie keinen Impf-/Genesenennachweis vorweisen.

3. Speicherung des Impfstatus – Datenschutz

Für die Speicherung des Status als solchem ist keine Einwilligung des Arbeitnehmers notwendig, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber ein Foto oder einen Scan des Dokuments speichern möchte.

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