Unser neuer Kooperationspartner TÜV Rheinland Akademie

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Herr Christian Hinn, Leiter digitale Plattformen bei der TÜV Rheinland Akademie, die „TÜV Rheinland Unterweisungslösung“ vorgestellt. Diese bietet Online-Schulungen für alle wesentlichen Themen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung für einen (Tankstellen-)Betrieb ergeben können und somit für die betriebliche Sicherheit wichtig sind.

Teilnehmer der Unterweisungen werden gezielt auf sicherheitstechnische, arbeitsschutzrelevante und gesundheitliche Gefährdungen aufmerksam gemacht und erhalten nach erfolgreichem Absolvieren des integrierten Wissenstests eine elektronische Teilnahmebescheinigung, die auch zur Dokumentation und als Unterweisungsnachweis für Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften dient.

Weitere Informationen sowie einen Mitschnitt des Vortrages finden Sie unter der Rubrik “Newsletter” in unserem Mitgliederbereich, in den Sie sich mit Ihrem Passwort einloggen müssen.

Unser neuer Kooperationspartner studibus.de

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des FTG e.V. am 27.09.2021 im Rheinhotel Schulz, Unkel, hat Thomas Großnann, Geschäftsführer unseres neuen Kooperationspartners studibus.de, das für Tankstellenbetreiber interessante Zusatzgeschäft mit einem Transporterverleih vorgestellt.

Weitere Informationen sowie einen Mitschnitt des Vortrages finden Sie unter der Rubrik “Newsletter” in unserem Mitgliederbereich, in den Sie sich mit Ihrem Passwort einloggen müssen.

 

Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 unseres Dachverbandes ZTG e.V. ist erschienen.

Der aktuelle Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 unseres Dachverbandes ZTG (Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.) ist erschienen.

Darin können Sie nachlesen, welche Themen im Fokus des ZTG und seiner Landesverbände standen und was unsere Verbandsorganisation in der Tankstellenbranche bewegen konnte:

http://www.ztg-deutschland.de/cms/wp-content/uploads/2021/09/ZTG-Jahresbericht-2021_Web.pdf

 

 

 

 

Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Die bisherige Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und ergänzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 10. September 2021.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis zum 24. November 2021 verlängert wird. Neu enthält die Verordnung, die am 10. September in Kraft tritt, die Verpflichtung der Arbeitgeber:

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Energiekostenvergleich für PKW an Tankstellen ab 1. Oktober 2021

Was nutzt es dem Diesel tankenden Kunden, wenn er an der Tanksäule lesen kann, wie hoch die Energiekosten pro 100 km seines Fahrzeugtyps wären, hätte dieser anstatt eines Dieselmotors einen Benzinmotor oder einen Elektro- oder Wasserstoffantrieb oder einen Elektromotor oder liefe mit Auto- oder Erdgas? Die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: „Die Kosten des vielfältigen Kraftstoff- bzw. Energieträgermarktes sollen so den Verbraucherinnen und Verbrauchern vergleichbar aufbereitet werden und für alternative Antriebe und Energieträger für Personenkraftwagen (PKW) sensibilisieren.“ Dazu ließe sich viel sagen, jedoch vergebens, denn am 25. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) die erstmalige Einführung des Energiekostenvergleichs an Tankstellen beschlossen, übrigens in Umsetzung einer europäischen Richtlinie.

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Abschlussprüfungen bei Kurzarbeitergeld

Viele Tankstellenbetreiber haben in der Coronakrise erstmals Kurzarbeit in ihren Betrieben eingeführt und Kurzarbeitergeld beantragt. Dieses wird von der Agentur für Arbeit nur vorläufig bewilligt.

Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt durch die jeweils zuständigen örtlichen Arbeitsagenturen im Rahmen einer Abschlussprüfung – und zwar in allen Betrieben, die Kurzarbeit beendet haben. Wir haben in dieser Woche von einer Tankstelle, die insgesamt lediglich ca. 1.000 Euro Kurzarbeitergeld bewilligt bekommen hatte, erfahren, dass eine entsprechende Abschlussprüfung angekündigt worden ist.

Wie die Kurzarbeit selbst dürften auch die jetzt anstehenden Abschlussprüfungen für die meisten Tankstellenbetreiber etwas Neues sein.

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Lernhefte für Auszubildende an Tankstellen überarbeitet

Die Verbände der Tankstellenbranche haben unter der Federführung des Mineralölwirtschaftsverbands (MWV) die Lernhefte für die Berufsausbildung zum Einzelhändler an der Tankstelle aktualisiert. Die zwölf Hefte zu Themen wie Arbeitssicherheit, Buchführung, Warenwirtschaft und Hygiene stehen nun kostenlos zum Download zur Verfügung.

Zusammen mit einigen anderen Verbänden der Tankstellenbranche wollen wir unsere Mitglieder beim Thema Ausbildung zum Einzelhändler an der Tankstelle unterstützen. Gemeinsam wurden deshalb die Lernhefte für diesen Ausbildungsberuf inhaltlich und optisch überarbeitet. Die zwölf Kompendien widmen sich unter anderem den Themen Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Beratung und Verkauf, Warenwirtschaft und Hygiene.

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MCS organisiert Händler-Hochwasserhilfe

Eine  spezielle  Hilfe für von der Hochwasserkatastrophe betroffene Betreiber von Tankstellen, Kiosken und Lebensmittelläden organisiert der Convenience-Großhändler MCS. Die Firma bietet eine digitale Plattform für Inventar und Shop-Ausstattungen an. Um den Wiederaufbau zu erleichtern, bittet MCS Shop-Betreiber aus ganz Deutschland um ihre Unterstützung.

Kostenlose Sachspenden, die den Shop-Wiederaufbau erleichtern, können sein:

  • Regale
  • Kühlschränke und Eistruhen
  • Theken
  • Vitrinen
  • Kaffeemaschinen
  • und vieles mehr

Tankstellenbetreiber, welche die Möglichkeit sehen, mit derartigen Sachspenden zu helfen, finden weitere Informationen auf der Internetseite https://www.haendler-hochwasser-hilfe.de/ .

Luftqualität in Tankstellen-Innenräumen

Seit mehr als 150 Jahren gilt die Konzentration von Kohlendioxid in der Raumluft als Indikator für die Luftqualität in Aufenthaltsräumen des Menschen. Konzentrationen unter 1000 ppm Kohlendioxid in der Raumluft gelten als unbedenklich. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) legt folgendes Bewertungsschema vor:

  • Bis 800 ppm: Infektionsschutz
  • Bis 1.000 ppm: hygienisch unbedenklich
  • 1.000 bis 2.000 ppm: hygienisch auffällig
  • Mehr als 2.000 ppm: hygienisch inakzeptabel

Das Thema ist also alles andere als neu, aber insofern aktuell, als der CO2-Gehalt in der Luft auch ein Indikator für ein COVID-19-Übertragungsrisiko sein kann. Ein höherer CO2-Wert in der Raumluft geht in der Regel mit einer höheren Aerosol-Belastung einher. Schließlich steigen beide Werte, je mehr ausgeatmete Luft sich im Raum befindet. Corona-Viren werden hauptsächlich durch Aerosole übertragen. Andersherum: Je mehr Frischluft in einem Raum oder Gebäude ist, desto niedriger scheint die Ansteckungsgefahr zu sein.

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Corona – Neue Verordnungen der Bundesländer

Am Freitag, 20. August 2021, tritt die aktualisierte (und erheblich gekürzte) Coronaschutzverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Aufgrund des Impffortschritts sowie einer geringen Auslastung der Krankenhäuser werden die Regeln trotz weiter steigender Inzidenzen gelockert.

Wesentliche Neuerung: Es kommt landesweit die sogenannte 3G-Regelung zur Anwendung, auf die sich die Länderchefs mit der Bundeskanzlerin geeinigt hatten. Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen dann wieder grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wahrnehmen. Erhalten bleibt allerdings die Maskenpflicht bspw. im Nahverkehr, in Innenräumen (also auch im Verkaufsraum der Stationen) und überall dort, wo sich Bürger in einer Schlange anstellen oder warten müssen. Für Schüler reicht als Testnachweis der Schülerausweis, da sie ohnehin zweimal pro Woche in den Schulen getestet werden. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen gar keinen Test.

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