“Aktionsplan Jugendschutz” wird fortgeschrieben

Seit 2009 setzt sich die Tankstellenbranche mit ihrem “Aktionsplan Jugendschutz” für eine konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beim Alkoholverkauf ein. Die beteiligten Verbände von Tankstellenbetreibern, darunter auch der FTG e. V., und Mineralölgesellschaften haben sich im April 2015 darauf geeinigt, den Aktionsplan unbefristet fortzuführen.

Aufgabe ist die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Tankstellen. Hierdurch sollen Bestrebungen, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen zu verbieten oder einzuschränken, unnötig gemacht werden.

Ziel der Kooperation mit dem „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI ist es, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tankstellen möglichst flächendeckend und nachhaltig zum Thema Jugendschutz beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken sensibilisiert und geschult werden.

Die Initiative umfasst neben Broschüren mit hilfreichen Informationen für die Auszubildenden und Mitarbeiter auch Schulungsunterlagen für Berufsschullehrer und Lehrkräfte, eine Info-Karte sowie einen begleitenden Internetauftritt (www.schu-ju.de) mit einem WBT(Web based training)-Modul. Auf der Internetseite stehen sämtliche Materialien auch als Downloads zur Verfügung. 

Der FTG e. V. appelliert an alle Mitglieder, aktiv an der Aktion teilzunehmen und sich sowie die eigenen Mitarbeiter zertifizieren zu lassen. Viele Kollegen haben dies bereits genutzt und mehrere tausend Zertifikate wurden bereits ausgestellt. 

Wahlprüfsteine Landtagswahl NRW 2017

Am 14. Mai 2017 wählt Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag. Da ist es für Betreiber von Tankstellen, und somit Selbstständige, von Interesse, welche Maßnahmen und Ziele die einzelnen Parteien in der kommenden Legislaturperiode für mittelständische Unternehmen vorgesehen haben. Der FTG e.V. hat daher einen auf die Tankstellenbranche spezialisierten Fragebogen zu den Themen Mittelstand und Tankstellenbranche erarbeitet. Weiterlesen

Einrichtung einer Schiedsstelle ist beschlossene Sache

Ende November haben sich die Parteien der Tankstellenbranche auf die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle geeinigt. Der Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) begrüßt, dass damit nun auch der letzte noch offene Punkt des Verhaltenskodex umgesetzt wird. Er war im Frühjahr 2015 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verabschiedet worden. Weiterlesen

Schiedsstelle für Tankstellen ist startklar

Am 1. Mai 2016 ist die Schiedsstelle im Tankstellengeschäft mit Sitz in Hagen an den Start gegangen und kann ab sofort von Tankstellenbetreibern und Mineralölgesellschaften in Konfliktfällen angerufen werden.

Die Schiedsstelle bietet Tankstellenbetreibern und Tankstellengesellschaften zwischen Mediation und Anrufung eines Schiedsgerichts verschiedene Verfahren der Konfliktlösung. Die Parteien selbst können das für sie infrage kommende Verfahren auswählen. Die Position des Schiedsrichters hat Dr. Volker Brüggemann, früherer Präsident des Landgerichts Bochum, inne. Er ist ausgebildeter Mediator und hat bereits in seiner gerichtlichen Tätigkeit Mediationsverfahren besonders gefördert.

Die Schiedsstelle ist Bestandteil des Verhaltenskodex für das Tankstellengeschäft, der 2015 gemeinsam von den Verbänden der Tankstellenbetreiber und der Mineralölgesellschaften sowie mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verabschiedet worden war.

ZTG initiiert Verhaltenskodex für die Tankstellenbranche

Im April 2015 unterzeichneten die Branchenverbände der Tankstellenbetreiber und der Mineralölgesellschaften einen Verhaltenskodex, der in Zukunft den Rahmen für eine faire und konstruktive Zusammenarbeit bilden soll.

Die Idee für diesen Kodex, den die Verbände in monatelanger Zusammenarbeit entwickelten, entstand auf der ZTG-Mitgliederversammlung 2014 in Rostock. 


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