Arbeitgebererklärung bei Ausgangsbeschränkungen

Arbeitgebererklärung bei Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund der weiter steigenden Inzidenzwerte verhängen die Bundesländer zunehmend (teils nur regional oder lokal durch Allgemeinverfügungen) nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Eine bundesweite Ausdehnung der Ausgangsbeschränkungen bzw. Ausgangssperren ist sehr wahrscheinlich.

Damit Arbeitnehmer dennoch ihren Arbeitsplatz erreichen können, sollten sie eine Erklärung ihres Arbeitgebers bei sich führen, in welcher dieser bestätigt, dass sie ihren Arbeitsplatz aufsuchen müssen.

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FTG e.V.